Ann Christin von Allwörden
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Frau Schmidt, ich kann gut nachvollziehen, dass man sich entscheidet, diese Debatte emotional zu führen. Das ist auch, ich kann das sehr gut nachvollziehen, dass man das tun möchte. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Ich habe mich allerdings dazu entschieden, die Sache oder das sachlich, diese Debatte sachlich zu führen, und habe mich genau mit dem beschäftigt, worum es am Ende inhaltlich geht, nämlich um die Aufnahme eines Straftatbestandes oder Ausweitung eines Straftatbestandes im Strafgesetzbuch. Darum geht es hier am Ende, und genau darauf habe ich mich bezogen. Und ich habe, als ich, als Sie mir jetzt gerade entgegengebracht haben, ich hätte Beispiele genannt, die Sie nicht für richtig halten, habe ich aus einer Bundestagsbeschlussempfehlung zitiert. Es sind nicht meine Worte, sondern ich habe das hier einfließen lassen, um deutlich zu machen – und darum ging es mir am Ende –, deutlich zu machen, dass Strafrecht einen Anspruch hat. Es muss konkret sein und es muss verfolgbar sein. Und da mache ich mir meine Gedanken, meine ernsthaften Gedanken. Und da bin ich auch weiß Gott nicht alleine. Und ich meine, ich muss mir in dem Zusammenhang jetzt schon anhören am Rande der Debatte, ich wäre eine Schande für alle Frauen, weil ich diese Dinge infrage stelle. (Enrico Schult, AfD: Oha!) Ich finde es schwierig, weil ich habe das Problem, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) das Problem hier überhaupt nicht infrage gestellt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich stelle die Mittel infrage, (Zuruf von Marcel Falk, SPD – Glocke der Vizepräsidentin) und ich glaube, das ist auch mein gutes Recht hier. Und ich finde es an dieser Stelle auch wirklich befremdlich, dass man mir dann so etwas hier auch entgegenbringt. Das ist mindestens genauso befremdlich, wie diese Sache an sich zu negieren. Das finde ich wirklich schwierig, muss ich an dieser Stelle sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und Barbara Becker-Hornickel, FDP)
