Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über sexuelle Belästigung. Das ist ein Thema, das Frauen auf unterschiedliche Art und Weise betreffen kann. Es ist daher richtig, dass sich die Politik damit beschäftigt, dass sich Frauen im öffentlichen Raum und den sozialen Medien nicht mehr so sicher fühlen wie früher. Und ja, ein Teil dieser Gefühle hat auch damit zu tun, dass es zu herablassenden, schamlosen und grenzwertigen Äußerungen kommt, die einen sexuellen Kontext haben. Daran hat niemand ernsthaft Zweifel, so hoffe ich. Zweifel aber habe ich, ob wir diesem Problem mit dem Strafrecht begegnen können oder müssen. Dabei möchte ich klar sagen, dass wir als Rechtsstaatspartei CDU immer dabei sind, wenn wir zu Verbesserungen im Strafrecht kommen können. Häufig werden diese Bemühungen aber gerade von den Parteien kritisiert, die heute diesen Antrag hier dem Parlament vorlegen. Und ich möchte auch ein Beispiel nennen. Als ich im Februar 2023 hier stand und für unseren Antrag warb, sich für das Speichern von IP-Adressen auf Bundesebene einzusetzen, gab es von den linken Parteien hier im Hause reichlich Gegenwind. Unser Ziel dabei war aber einfach, wir wollten endlich effektiv gegen Kinderpornografie im Internet vorgehen. Dazu wollten wir das umsetzen, was die höchsten europäischen Richter als rechtlich machbar bewertet haben. Aus unserer Sicht ist es absurd zu versuchen, die Kriminalität des 21. Jahrhunderts mit Mitteln des 20. Jahrhunderts bekämpfen zu wollen. Das sorgte vor allem bei den Linken für einen Riesenaufschrei. Sie sprachen damals davon, wir würden Kindesmissbrauch unredlich für eine sicherheitspolitische Agenda nutzen. Umso bemerkenswerter ist der heutige Antrag, mit dem die Koalitionsfraktionen verbale sexuelle Belästigung zukünftig unter Strafe stellen wollen. Anders aber als unser IP-Adress-Antrag ist Ihr Antrag verfassungsrechtlich höchst problematisch, schweigt dazu, wie Sie sich im Strafgesetzbuch genau vorstellen wollen, wie Sie das umsetzen wollen und wie Sie im Ergebnis ausschließen wollen, dass es eine reine Symbolgesetzgebung wird. Ich nehme es auch vorweg, wir werden deshalb diesen Antrag auch ablehnen. Aber zunächst zum grundlegenden Problem: Sie wollen das Strafrecht in Bereiche ausdehnen, in denen es nichts zu suchen hat. Staatliches Handeln muss immer verhältnismäßig und angemessen sein. Da das Strafrecht enorm in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen kann, darf es nur das letzte Mittel staatlichen Handelns sein. Es darf nur Verhalten unter Strafe gestellt werden, das einen schweren Eingriff auf die Rechtsordnung und geschützte Rechtsgüter darstellt. Das Bundesverfassungsgericht formulierte es so: Es darf nicht unmittelbares Ziel eines Strafgesetzes sein, einen tatsächlich bestehenden oder mutmaßlichen Konsens über Werte oder Moralvorstellungen zu erhalten. Rot-Rot schreibt im Antrag etwas von „sozialschädlichem“ Verhalten oder dass es sich bei nicht körperlichen Belästigungen „keineswegs“ um „ein Kompliment“ handele. Das sind aber keine Kategorien des Strafrechts, das sind bestenfalls Kategorien der Sozialanalyse. Sie behaupten in Ihrem Antrag auch, nicht körperliche sexuelle Belästigungen könnten in erheblichem Maße die sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen verletzen. In der Bundestagsbeschlussempfehlung zur letzten Änderung des Sexualstrafrechts steht aber etwas völlig anderes. Dort steht: „‚Sexuell‘ ist die Belästigung, wenn sie die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers tangiert. ... Bloße Ärgernisse, Ungehörigkeiten oder Distanzlosigkeiten wie zum Beispiel das einfache In-den-Arm-Nehmen oder der schlichte Kuss auf die Wange sind demgegenüber nicht ohne Weiteres dazu geeignet, die sexuelle Selbstbestimmung zu beeinträchtigen.“ (Michael Noetzel, Die Linke: Doch!) Das bedeutet, (Michael Noetzel, Die Linke: Doch, das ist ein Problem!) das bedeutet, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) während es juristisch bereits umstritten ist, wann körperliche Berührungen strafrechtlich relevant sein können, (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) behaupten Sie, es sei völlig unproblematisch, bloßen Äußerungen, Geräuschen oder Anschauen mit dem Strafrecht zu begegnen. Und ich möchte hier auch noch mal ganz kurz darauf hinweisen, dass die Beispiele, die die Einbringerin genannt hat, ganz, ganz grundlegend andere Beispiele waren, als die Justizministerin hier vorgestellt hat. Bei der Justizministerin sage ich, da bin ich völlig bei Ihnen, absolut, bei Ihnen sage ich, schwierig. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das ist in dieser Einfachheit wirklich nicht überzeugend, so, wie Sie die Beispiele hier genannt haben. Wenn Sie Strafverschärfung wollen, müssen Sie konkret sagen, welche Sachverhalte Sie zukünftig bestrafen wollen. Und da Sie sich selber weder in Ihrer Partei noch in Ihrer Koalition darüber einig sind, ist das schwierig, das hier jetzt beschließen zu wollen. Da habe ich in den Medien übrigens auch in Bezug auf mögliche Beispiele Folgendes gefunden. Die Abgeordnete Nadine Julitz sollte der „Ostsee-Zeitung“ ein Beispiel für die Verhaltensweisen nennen, denen sie zukünftig mit dem Strafrecht begegnen will. Also sie wurde konkret danach gefragt. Als Beispiel führte sie folgendes Zitat an: „Ich war auf dem Weg zum Rednerpult. Aus den Reihen der AfD kam dann halblaut die Bemerkung, dass mein Kleid ganz schön kurz sei.“ Ich habe das der Presse entnommen, das habe ich jetzt nicht erfunden. (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Das ist ja toll.) Das können wir jetzt alle mal kurz sacken lassen (Zuruf von Horst Förster, AfD) und uns ernsthaft fragen, (Enrico Schult, AfD: Du kommst jetzt in den Knast.) ob das ein Fall für Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzug ist. (Horst Förster, AfD: Nur, wenn es von der AfD-Seite kommt.) Ich meine, nein. (Julian Barlen, SPD: Kann man sich auch fragen, ob das richtig dargestellt worden ist.) Die Geschmacklosigkeiten von rechts außen kennen wir, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) aber ich gehe davon aus, wir können ihnen besser begegnen als mit dem StGB. (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Das ist doch totale Verharmlosung! – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn Sie das anders sehen, das ist ja in Ordnung, aber dann müssen Sie klare Vorschläge dazu machen, welche Strafnorm Sie wie geändert haben müssen. Dazu machen Sie hier keine Angaben, und ich würde Sie bitten, das noch ...
