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Constanze Oehlrich

GRÜNE 14.11.2025 Sitzungen 8/120

Okay, ich versuche es noch mal: Es gab keine Antidiskriminierungsberatung. Dann ist es drei Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern gelungen, Mittel dafür zu beantragen beim Bund, bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Seit Mitte 2023 gibt es Antidiskriminierungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern, doch die Finanzierung reicht nur bis Februar 2026. Und seit November 2025, also seit diesem Monat, nehmen die drei Antidiskriminierungsberatungsstellen des Landes, also die in Schwerin, die in Anklam, die in Greifswald, keine neuen Fälle mehr an, und aufgrund der akut unsicheren Finanzierung wissen die Träger der Antidiskriminierungsberatungsstellen einfach nicht, ob sie ihre Beratungstätigkeit ab Februar 2026 fortführen können. Und der Antidiskriminierungsverband Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb am 5. November – so viel zur Begründung der Dringlichkeit: nach Ablauf der Antragsfrist für diese Landtagssitzung – einen offenen Brief veröffentlicht und Maßnahmen zum Erhalt der Antidiskriminierungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern gefordert. Und dieses Anliegen nimmt unser Dringlichkeitsantrag auf. Ich bitte Sie, die Dringlichkeit zu unterstützen, und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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