Dirk Bruhn
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Einleitung auf das Thema möchte ich den Vorbericht eines Artikels der „Süddeutschen Zeitung“ zitieren: „Schlafes Bruder ist jetzt wach. Tattoos aus der Asche Verstorbener, Leichen werden zu Humus, Weltraum-Bestattungen als neues Must-have: Auf dem Friedhof ist ganz schön was los. Schlimm? Nicht für die Toten.“ Sehr geehrte Damen und Herren, die heutige Debatte über die Liberalisierung des Bestattungsrechtes berührt zentrale Fragen von Selbstbestimmung, Kulturwandel und Respekt vor individuellen Lebenswegen der Menschen. Es ist unübersehbar, dass sich unsere Gesellschaft wandelt, dass traditionelle Formen des Abschiednehmens durch neue, individuellere Rituale ergänzt werden. Persönlich und politisch halte ich vieles, was der Antrag der FDP heute fordert, für richtig und überfällig. Die Trauerkultur ist im Umbruch, und das eigentlich rasant schnell. Meine Großeltern haben noch vom Sterben zu Hause erzählt und von dem Weg des Leichnams, von der Totenfrau, die die Leiche gewaschen hat, im Leichenhemd die Aufbahrung in der Kirche, das Abschiednehmen am offenen Sarg, dieser wurde vom Stellmacher gebaut, das Ausheben der Grabstelle durch die Männer des Dorfes, dass unter dem eigentlichen Aushub für den Sarg noch ein kleiner Aushub erfolgte für die sterblichen Überreste der vorhergegangenen Nutzung der Grabstätte – alles heute undenkbar. Dazu kommen viele andere Aspekte. Viele Trauernde möchten keine klassischen Beerdigungen mit Pfarrer und festen Ritualen, sondern ein lebendiges und kreatives Abschiednehmen. Viele Menschen möchten selbst bestimmen, was nach dem eigenen Tod passieren soll. Gerade in einer vielfältigen, modernen Gesellschaft braucht es zeitgemäße Regelungen, die kulturelle und religiöse Pluralität abbilden. Der Wunsch nach mehr Wahlfreiheit hinsichtlich Bestattungsort und -form ist nachvollziehbar und verdient Respekt. Wir Linke haben mehrfach betont, dass die Selbstbestimmung des Menschen für uns einen hohen Stellenwert hat und dass unsere Landesgesetze dringend weiterentwickelt werden müssen. Was der Antrag gar nicht aufgreift, ist die Frage nach den sozialen Aspekten des Todes. Ich weiß, das wollen viele nicht hören, aber für viele Nachkommen sind die Kosten der Beisetzung eine große Hürde. Oder wenn ein Mensch seinen Nachkommen mit dem eigenen Tod finanziell nicht zur Last fallen will und versucht, dies selbst zu leisten – dies spielt oft eine Rolle, wenn der Tod sich durch eine schwere Krankheit ankündigt, aber altersmäßig noch nicht zu erwarten war –, auch dazu müssen wir Antworten finden. Mit weniger Todesanzeigen, weil sie zu teuer sind, kann man umgehen, aber nicht mit stehen gelassenen Urnen. Dies darf nicht passieren. Auch für die Kirchen und Gemeinden ergeben sich finanzielle Aspekte. Da ist zum einen die immer geringere Zahl der Grabstellen, hervorgerufen durch die Bevölkerungsstruktur. Zum anderen wird der Platzbedarf für die Grabstelle durch Feuerbestattung geringer. Die Friedhöfe werden leerer und können die Kosten nicht mehr tragen. Auch dafür bedarf es Antworten. Ich will damit keinesfalls das Anliegen bagatellisieren. Im Gegenteil, der Antrag zeigt, dass ein gesellschaftlicher Bedarf besteht und dass Veränderungen notwendig sind. Deshalb nehmen wir das Thema sehr ernst. Im Zuge der letzten Novelle des Bestattungsgesetzes im Jahr 2021 hat sich eine Expertenkommission ausführlich mit diesen Fragen beschäftigt. Es konnte sich aber damals nicht auf eine weiterführende Liberalisierung geeinigt werden. Von der Friedhofspflicht kann nur in sehr begrenztem Umfang abgewichen werden. Um Veränderungen herbeizuführen, bedarf es einer breiten gesellschaftlichen Diskussion. Deshalb lehnen wir den Antrag zur jetzigen Zeit ab. Gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus anderen Fraktionen wollen wir eine eigene Initiative erarbeiten, die auf eine Öffnung des Bestattungsrechtes in MV abzielt, im engen Dialog mit juristischen Fachstellen und im Verbund mit einer Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit. Unser Ziel muss eine Lösung sein, die Menschen tatsächliche Wahlfreiheit und Würde ermöglicht und Handlungsfähigkeit gegen mögliche Rechtsunsicherheiten garantiert. Lassen Sie uns gemeinsam offen, konstruktiv und praxisorientiert daran arbeiten, den gesellschaftlichen Wandel auch gesetzlich abzubilden. Die heutige Ablehnung ist kein Nein zum Anliegen, sondern ein Ja zur ernsthaften, rechtssicheren Gestaltung einer Trauerkultur, die den Menschen dient. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und René Domke, FDP)
