René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um ein Thema, das zum einen mit der gebotenen Pietät zu behandeln ist, dessen Behandlung aber andererseits auch notwendig ist. Wir müssen dem Wunsch nach Wandel in unserer Bestattungs- und Trauerkultur Rechnung tragen, den Menschen Freiheiten einräumen, auch über den Tod hinaus. Die Bestattungs- und Trauerkultur in Mecklenburg-Vorpommern hat sich jetzt schon stark verändert. Die klassische Erdbestattung mit Sarg auf dem Friedhof verliert zunehmend an Bedeutung. Sie macht je nach Statistik, die man lesen kann, 20 bis 24 Prozent aus mit starken regionalen Unterschieden. Die Mehrzahl der Bestattungen sind inzwischen schon Feuerbestattungen. Also man kann ja ausrechnen, das ist der Rest. Gleichzeitig wachsen kulturelle Vielfalt, religiöse Verschiedenheit und das Bedürfnis vieler Menschen doch nach individuellen Formen der Trauer und des Abschieds. Viele Bürgerinnen und Bürger möchten selbst entscheiden, was beispielsweise mit ihrer Asche geschieht, ob man sie aufteilt, ob man sie privat aufbewahren darf, außerhalb des Friedhofs verstreut, in der Natur, an Gewässern, oder sich andere alternative Formen wünschen, zum Beispiel, indem man die Asche zu Diamanten verpresst. In anderen Staaten ist es sogar zulässig, sie als Feuerwerk in die Luft zu geben oder sie sogar in den Kosmos zu geben. All das ist derzeit nur sehr eingeschränkt oder eben auch aufgrund der geltenden Gesetze gar nicht möglich. Wir haben den sogenannten Friedhofszwang, strikte Vorgaben zur Aufbewahrung sowie Beschränkungen auch bei der Aschenteilung. Und alternative Bestattungsformen werden ausgebremst, was der Individualität und der Selbstbestimmung oft im Wege steht. Mit unserem Antrag wollen wir einmal bewusst machen und die Landesregierung auffordern, darüber nachzudenken, eine Novellierung anzustoßen, des Leichen-, Friedhofs- und Bestattungsrechts vorzulegen, die den Friedhofszwang für Totenasche beispielsweise aufhebt, den privaten Umgang unter natürlich würdigen Bedingungen zulässt, die Teilung der Asche ermöglicht und alternative Bestattungsformen vor allem rechtssicher regelt. Ebenso soll bei oder für sogenannte Sternenkinder eine Regelung geschaffen werden, die es ermöglicht, dass Mutter und Kind gemeinsam bestattet werden, wenn beide beispielsweise bei der Geburt versterben – ein kleiner, aber für meine Begriffe sehr wichtiger Akt der Würde und des Mitgefühls. Dabei ist mir klar, Freiheit in der Trauer kann natürlich nicht heißen, Freiheit um jeden Preis. Bei jedem oder in jedem Gesetz müssen die unveräußerlichen Prinzipien gewahrt bleiben. Die Würde der Verstorbenen, Umwelt- und Gesundheitsschutz und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit sowie die Rechte Dritter. All das ist unerlässlich in der Prüfung. Wo Interessen kollidieren, etwa bei der Nutzung privater Flächen oder von Gewässern, müssen klare Regeln gelten: Zustimmung des Flächeneigentümers, Mindestgröße, Schutzabstände. Aber diese Einschränkungen können die Ausnahme bilden, nicht die Regel. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass solche Liberalisierungen möglich sind. Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hessen machen sich auf den Weg – also die Diskussion ist im Gange, um mehr Freiheit in der Bestattungskultur zuzulassen. Auch die Tuchbestattung ist zum Beispiel geregelt in diesen Bundesländern. Auch international finden sich Modelle, in denen private Bestattungswahl, Aschenstreuungen außerhalb von Friedhöfen oder die Nutzung alternativer Bestattungsformen längst Realität sind. Und natürlich werden auch dort Schutz- und Ordnungsprinzipien respektiert. Ich nehme nur als Beispiel in Europa auch die Schweiz, die ein sehr liberales Bestattungsrecht hat. Wenn wir nicht handeln, riskieren wir auch eine Form von Bestattungstourismus. Menschen, die ihre Wünsche hier nicht realisieren dürfen, weichen aus, nämlich dorthin, wo es möglich ist. Und sie schwächen die Akzeptanz unseres eigenen Gesetzesrahmens. Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist jetzt keine reine Symbolik, sondern es ist eine notwendige Anpassung an die sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen und an die Wünsche der Menschen. Es ist ein Ausdruck von Respekt vor dem Willen der Verstorbenen und vor der Würde der Trauernden. Wir Freie Demokraten setzen uns für Selbstbestimmung ein, auch in der Trauer, auch über den Tod hinaus. Ich bitte, die Diskussion auch würdevoll zu führen, denn es ist, glaube ich, kein Thema, was sich als Politikum eignet. Ich glaube, jeder hat da eine Einstellung zu. Ich freue mich auf die Aussprache zu dem Antrag und kann nachher ja sicherlich noch ausführen. – Danke! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke)
