Dirk Bruhn
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die klimapolitischen Herausforderungen unserer Zeit dulden keinen Aufschub. Wir als Linksfraktion unterstützen deshalb alle ernst gemeinten Anstrengungen zur Nutzung erneuerbarer Energien, und dazu zählt auch die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen. Der Antrag liest sich zunächst gut: Solaranlagen auf Parkplätzen, sprich eine Doppelnutzung von versiegelten Flächen. Stromerzeugung und Klimaschutz – so weit, so gut, aber eine gute Idee heißt leider noch lange nicht, dass das dahinterstehende Konzept gut ist. Und genau daran hakt der Antrag der GRÜNEN. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Woran?) Nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch gut durchdacht. Ein ganz zentraler Punkt, den der vorliegende Antrag leider vollständig ausblendet, ist die aktuelle Haushaltslage des Landes. Wir stehen in MV vor enormen finanziellen Herausforderungen. In dieser angespannten Situation ist das schon fast visionär, pauschale Maßnahmen wie die vollständige systematische Erfassung und Realisierung von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen vorzuschreiben, und all das ohne eine klare Priorisierung und Kostenabschätzung. Der Antrag der GRÜNEN enthält keinerlei Angaben zu den erwarteten Investitionssummen, dem Personalaufwand und den langfristigen Folgekosten, wie etwa für die Wartung, Genehmigungsverfahren oder Netzanschlüsse. Klimaschutz braucht nicht nur Akzeptanz, sondern auch Planungssicherheit. Und dazu gehört eine verlässliche finanzielle Planung und Verfügbarkeit von Ressourcen. Aus heutigem Standpunkt ist es meiner Meinung nach nicht verantwortungsvoll, eine Maßnahme zu beschließen, die nicht nur in der Vorbereitung und der Durchführung Geld kostet, sondern auch in den laufenden Unterhaltungen. Mit der aktuellen Haushaltslage können wir eine abgesicherte Finanzierung nicht verantworten und versprechen. Stattdessen sollten wir gezielt dort investieren, wo der Nutzen am größten ist, wie beispielsweise bei Photovoltaikanlagen auf Schul- und Krankenhausdächern. Wir brauchen Anlagen auf landeseigenen Gebäuden, wo die Sonnenenergie direkt dem Eigenverbrauch dient und langfristig die Betriebskosten senkt. In einigen Bundesländern gibt es auch bereits eine Photovoltaikpflicht für Neubauten von öffentlichen Gebäuden. Es ist natürlich auch kostengünstiger, wenn Photovoltaik von vornherein eingeplant wird, anstatt es nachträglich dazu zu planen. Die Photovoltaikpflicht gilt auch für Sanierungsarbeiten an Gebäudedächern. Hierbei wird eine Untersuchung verpflichtend, ob die Installation von Anlagen möglich ist, und dementsprechend wird gehandelt. Bei der Photovoltaikpflicht spielen auch Anlagen auf Parkplätzen eine Rolle. In Hamburg gelten diese Pflichten ab Parkplatz mit einer Größe von 35 Stellplätzen, in Hessen ab einer Größe von 50. Die Frage ist nun, braucht MV auch eine solche Pflicht oder sollten wir nicht eine bundesweit einheitliche Regelung abwarten, die die Bundesregierung und somit auch die Länder bis Ende Mai 2026 ohnehin umsetzen müssen. Wovon ich hier spreche, ist die EU-Richtlinie 2024/1275 zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die alle EU-Länder bis Ende Mai 2026 umgesetzt haben müssen. Hier werden nicht nur öffentliche Neubauten und Parkplätze aufgenommen, sondern nach und nach auch folgende Aufstockungen mit Photovoltaikanlagen von bestehenden Gebäuden. Sofern keine technischen und wirtschaftlichen Gründe gegen eine solche Maßnahme sprechen, wird die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung die gesetzlichen Vorgaben des Bundes auch selbstverständlich umsetzen. Was in MV schon errichtet worden ist, hat der Minister ausgeführt, das überspringe ich mal. Meine Damen und Herren, Photovoltaik gehört auf Dächer, vor allem auf Neubauten, Krankenhäuser, Schulen und andere öffentliche Gebäude. Hier kann der erzeugte Strom direkt vor Ort genutzt werden – effizient, klimafreundlich und kostensparend. Hier wird die benötigte Infrastruktur nachhaltig und ökonomisch sinnvoll in die Planung integriert. Parkplätze benötigen oftmals zusätzliche Infrastruktur und müssen sich der Prüfung baulicher Anforderungen wie Statik, Brandschutz, Regenwasserableitung und so weiter unterziehen. Das macht die Forderung nicht grundsätzlich ungeeignet, aber auch nicht zur besten Lösung und somit nicht zur Priorität beim Ausbau der Photovoltaik. Der Klimaschutz ist kein Randthema, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er benötigt klare Prioritäten, belastbare und durchdachte Konzepte sowie eine solide Finanzierung. Gut gemeinte Vorhaben wie dieser Antrag dürfen nicht an der Realität der Haushaltslage scheitern oder wichtige Ressourcen an der falschen Stelle einsetzen. Wir brauchen Lösungen, die zuerst dort ansetzen, wo ein Nutzen am größten ist. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
