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Wolfgang Waldmüller

CDU 13.11.2025 Sitzungen 8/119

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Antrag „Versiegelte Flächen in Stadt und Land nutzen – Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen“ halten wir grundsätzlich für gut, aber nicht so gut, dass wir in der Form zustimmen könnten. Die Idee, versiegelte Flächen wie Parkplätze besser für die Stromerzeugung zu nutzen, ist grundsätzlich aus unserer Sicht auch richtig und sie findet auch unsere Unterstützung. Jedoch fordern Sie eine pauschale Verpflichtung zur Prüfung von Photovoltaikanlagen ab fünf Stellplätzen, und zwar für alle landeseigenen Flächen, und das geht dann doch an der Realität ein wenig vorbei. Das ist weder wirtschaftlich noch baulich umsetzbar, und es wäre auch bundesweit einmalig in seiner Unverhältnismäßigkeit. Sie wollen maximale Wirkung auf dem Papier und, denke ich, aus meiner Sicht werden die Realitäten dabei ein wenig missachtet. Es gibt nämlich Grenzen – die Bedürfnisse der Menschen, die technischen Grenzen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit, das ist auch ein wesentlicher Punkt –, und das spielt leider, so ist meine Auffassung, in diesem Antrag weniger eine Rolle. Ein Parkplatz mit sechs Stellplätzen zum Beispiel in einer Dorfgemeinde, ein Verwaltungsgebäude, müsste dann mit teurer Überdachung, Fundamenten, Kabeltrassen und Ständerwerk ausgestattet werden. Das erzeugt nicht nur hohe Kosten, sondern führt zu massiven Problemen: statische Herausforderungen, vor allem bei bestehenden Flächen, aufwendige Fundamente, Tragwerkskonstruktion, Aufprallschutz, zusätzlicher Flächenverbrauch, der bei einem Parkplatz mit fünf Stellplätzen, zumindest sagen uns das die Experten, zum Wegfall von einem Stellplatz führen dürfte. Und die Wirtschaftlichkeit, die ist in diesem Maßstab eben nicht gegeben, denn bei Kleinflächen entstehen überproportional hohe Stückkosten pro Kilowattstunde, während der Ertrag gering bleibt. Und das ist nicht effizient, das ist teuer, das ist bürokratisch und nicht zielführend. Daher lehnen wir diesen Antrag in dieser vorliegenden Form ab. Wir wollen Klimaschutz mit Augenmaß, nicht mit „Koste es, was es wolle“. Daher legen wir einen eigenen Änderungsantrag vor, der auf drei Prinzipien basiert: realistische Schwellenwerte, Praxiserprobung durch Pilotprojekte, verbindliche Prüfung bei Neubauten, aber keine pauschale Pflicht. Und unser Vorschlag ist nicht aus der Luft gegriffen, er orientiert sich an bewährten Lösungen aus anderen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen gilt seit 22 eine PV-Pflicht ab 35 Stellplätzen ausschließlich bei Nichtwohngebäuden. Ausnahmen gibt es, wenn etwa entlang von Straßen gebaut wird und wenn für jeden fünften Stellplatz ein Baum gepflanzt wird. Und Rheinland-Pfalz hat eine Solarpflicht ab 50 Stellplätzen eingeführt. Dort müssen die Module nicht direkt über den Flächen installiert sein, auch angrenzende Dach- oder Außenflächen zählen. Mindestens 60 Prozent der Parkfläche muss als Modulfläche zur Verfügung gestellt werden. Und Schleswig-Holstein geht auf 100 Stellplätze mit der Möglichkeit, Detailregelungen per Verordnung zu definieren und Nutzungskonzepte zu berücksichtigen. Und in Bayern, Berlin, Bremen oder Niedersachsen, dort gibt es Solarpflicht ausschließlich für Dächer von Gewerbebauten, Parkplätze sind nicht erfasst. Und in Mecklenburg-Vorpommern, hier in Mecklenburg-Vorpommern wollen Sie mit diesem Antrag einen Sonderweg gehen mit den – aus unserer Sicht –, mit den härtesten Regelungen bundesweit. Und Solarpflicht für alle bestehenden Parkflächen ab fünf Stellplätzen ohne Rücksicht auf Lage, Erschließung oder Kosten, das, glaube ich, ist nicht zu machen. Was schlagen wir also stattdessen vor? Eine systematische Potenzialanalyse, aber ab 35 Stellplätzen und nicht ab 5, zwei konkrete Modellprojekte noch beziehungsweise bis zum ersten Halbjahr 2026, um Fragen wie Netzanschluss, Baukosten, Betriebskosten, Genehmigungspraxis auch real vorher zu erproben, bei Neubauten oder umfassender Sanierung eine verpflichtende Prüfung, aber nur dort, wo technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit gegeben ist. Das ist keine Verweigerungshaltung, das ist aus unserer Sicht verantwortungsvolle Energiepolitik. Meine Damen und Herren, Photovoltaik auf Parkplätzen ist sinnvoll, aber nur dort, wo es denn auch funktioniert. Und nicht jede versiegelte Fläche ist automatisch geeignet, und nicht jeder Parkplatz darf zum politischen Symbolprojekt werden. Klimaschutz braucht Wirkung und nicht Wirkungslosigkeit, Klimaschutz braucht Maß und Mitte, nicht Maßlosigkeit, und Klimaschutz darf nicht die letzte freie Parkfläche im Dorf vernichten, nur weil irgendwo fünf Autos stehen. Die CDU-Fraktion sagt deshalb Ja zur Nutzung geeigneter Flächen, Ja zur Planung mit Augenmaß, Ja zu praxistauglichen Lösungen und Nein zu ideologischen Regelungen fernab der Realität, denn Klimaschutz braucht nicht maximale Symbolik, sondern maximale Wirkung mit minimaler Ressourcenaufwendung. Deswegen unser Änderungsantrag in der Form, wie Sie ihn vorliegen haben. Sie haben den zweiten Änderungsantrag jetzt von uns bekommen, weil es ja schon mal geschoben wurde im Landtag, ein Datum drinstehen, das habe ich übersehen, dass ich das auch nach hinten schiebe, deswegen der zweite Änderungsantrag mit den verschobenen Daten bis 30. Juni 2026. – Ansonsten vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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