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Beate Schlupp

13.11.2025 Sitzungen 8/119

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Bevor ich die Aussprache eröffne, erinnere ich mich noch, erinnere ich aus gegebenem Anlass noch einmal daran, dass wir hier im Plenarsaal ein Telefonverbot haben. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ein was?) Ich sehe Erstaunen, doch es gilt immer noch, darf ich hier verkünden. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Geue.

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