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Ann Christin von Allwörden

CDU 13.11.2025 Sitzungen 8/119

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Monaten häufen sich auch in Mecklenburg-Vorpommern die gemeldeten Drohnensichtungen über Werksgeländen, Krankenhäusern, Windkraftanlagen, bei Veranstaltungen und auch ohne ersichtliches Ziel. Oftmals ist der Grund des Überfluges, die Absicht eines eventuellen Drohnenführers nicht klar. Um was für ein unbemanntes Flugobjekt es sich handelt, woher es mit welcher Intention kommt und mit welchen Daten es eventuell verschwinden wird, kann nicht verifiziert werden. Die Objekte haben unterschiedliche Maße, fliegen in unterschiedlichen Höhen, kommen aus verschiedenen Richtungen und stehen oft minutenlang auch über kritischer Infrastruktur: Bahnhöfen, Flughäfen, Polizei- und Bundeswehrgebäuden. In der derzeitigen Rechtslage kommt der Landespolizei bei der Drohnendetektion und -abwehr eine wesentliche Rolle zu, denn ihre Zuständigkeit betrifft das gesamte jeweilige Landesgebiet mit Ausnahme von Liegenschaften der Bundeswehr, für die die Bundeswehr selbst zuständig ist, und von Bahnhöfen, Flug- und Seehäfen und Bundesbehörden, die im Verantwortungsbereich der Bundespolizei liegen. Und genau darauf richtet sich der Antrag, den ich Ihnen für die CDU-Fraktion heute hier vorlege. Dieser Antrag befasst sich mit der Drohnenerkennung und -abwehr im Aufgabenbereich der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, nicht mit der Detektion und Abwehr unbemannter Flugobjekte, die sich ausländischen Staaten zurechnen lassen, nicht mit militärischen Drohnen und auch nicht mit Flugobjekten, die sich Zuständigkeiten von Bundespolizei oder Bundeswehr zurechnen lassen. Ich sage das so deutlich, weil das immer gerne alles miteinander verwischt wird und es nicht so wirklich viele gibt, die Ahnung von diesem Thema haben. Der Innenminister wird uns gleich davon berichten, dass die Innenminister und Innensenatoren der fünf norddeutschen Küstenländer gemeinsam mit den Polizeien von Bund und Ländern, der Bundeswehr, dem Zoll und Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft über gemeinsame Anstrengungen zur Stärkung der Drohnenabwehr beraten haben und mit dem Norddeutschen Kompetenzcluster den Grundstein für eine gemeinsame, integrierte Drohnenabwehrstrategie gelegt haben. Das ist gut und richtig, aber es befreit die Landespolizei nicht von ihren Aufgaben, soweit es um die Abwehr von Gefahren durch unbemannte Flugobjekte in ihrem Zuständigkeitsbereich und dem damit zusammenhängenden Auftrag der Strafverfolgung geht, der unabweisbar bei der Landespolizei liegt. Niedersachsen beispielsweise hat für den Aufbau der eigenen Abwehrfähigkeit im Rahmen des Verbundes für den Haushalt im kommenden Jahr etwa 7 Millionen Euro eingeplant. Und natürlich ist es richtig, die Idee eines nationalen Drohnenkompetenzzentrums aller Bundesländer und des Bundes zu verfolgen. Wenn der Innenminister aber der Ansicht ist, die Verantwortung für die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung im Zusammenhang mit unbemannten Flugobjekten in unserem Land mit dem Verweis auf eventuelle Parallelstrukturen auf den Bund und die Bundeswehr zu schieben, dann ist das unverantwortlich. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) Die Landespolizeien, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) die Landespolizeien müssen die Kompetenzen und Fähigkeiten der Bundespolizei oder Bundeswehr bei der Drohnendetektion und -abwehr nicht nur nutzen dürfen, wenn es darauf ankommt, mögliche Spionage oder gar terroristische Gefahren per Drohnen aus der Luft abzuwehren, sie müssen diese Kompetenzen auch selbst vorhalten können. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf – und ich bitte Sie, sich die einzelnen Punkte noch einmal ganz genau anzuhören und den Inhalt zu verstehen –, (Michael Noetzel, Die Linke: Haben wir.) erstens, die vorhandenen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr im Vergleich mit den anderen Ländern, insbesondere den Ländern des Nordverbundes, dem Bund und dem Bundeskriminalamt auszubauen und die Beschaffung und nachhaltige Finanzierung der erforderlichen Technologien zur polizeilichen Abwehr von Drohnen bei Spionage, Sabotage, Anschlags- und hybriden Bedrohungslagen, aber insbesondere auch zum Selbstschutz polizeilicher Maßnahmen und Kräften voranzubringen. Zweitens. Für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern sollen in deren eigenem Aufgabenbereich die notwendigen rechtlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Abwehr von nicht militärischen Gefahren durch Drohnen geschaffen werden, die als Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und Grundlage einer Zusammenarbeit mit Bund und den anderen Bundesländern dienen können. Und drittens im Hinblick auf den geplanten Aufbau eines nationalen Drohnenkompetenzzentrums des Bundes mit den Kompetenzen bei Bundespolizei, Zoll, Bundeskriminalamt und den Länderbehörden im Zusammenwirken mit der Bundeswehr zu bündeln und die notwendigen Voraussetzungen für eine systematische, wirkungsvolle Zusammenarbeit zu schaffen. Obwohl die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern seit 2020 über ein Drohnenkompetenzzentrum bei dem Landespolizeibereitschaftsamt Mecklenburg-Vorpommern verfügt und bereits im Jahr 2023 entschieden hat, im Rahmen des EU-geförderten Projektes zum Schutz kritischer Infrastruktur vor Gefährdung durch Drohnen Technik zur Abwehr von Drohnen zu beschaffen, ist die Polizei – und das ist wichtig zu wissen –, ist die Polizei bis heute personell und technisch nicht dafür ausgestattet und auch nicht technisch qualifiziert, um unberechtigt fliegende Drohnen von zivilen Nutzern mit krimineller Motivation abzuwehren. Die Kompetenzen und Fähigkeiten, die aus einer Zusammenarbeit des Bundes und der Bundesländer im Bereich der Drohnenerkennung und -abwehr resultieren, müssen für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nutzbar gemacht werden. Das ist der ureigenste Bereich des Innenministers. Er darf die mit dem Drohnenkompetenzzentrum begonnenen Anstrengungen jetzt nicht aufgeben und die Verantwortung auf den Bund oder die Bundeswehr abwälzen wollen. Meine Damen und Herren, es gibt viel Beratungsbedarf und es gibt noch mehr Handlungsbedarf. Ich freue mich schon jetzt auf eine angeregte Diskussion zu dieser Sache. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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