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Horst Förster

AfD 13.11.2025 Sitzungen 8/119

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Sehr vieles von dem, was meine Vorredner gesagt haben, fast alles können wir unterstreichen. Alles, was der Versöhnung mit Polen dient, wird von uns bejaht. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und insbesondere wissen wir, dass diese Grenze inzwischen unverletzlich und unveränderbar ist. Ich beziehe mich auf den Antrag, auf den schriftlichen Antrag zunächst mit seiner Überschrift „Versöhnung und Partnerschaft – 35 Jahre deutsch-polnischer Grenzvertrag“. Das klingt gut. Doch das, was nach dieser Überschrift kommt im Antrag, offenbart das zwanghafte Verlangen der Antragsteller, die Schuld der Väter zu jeder Zeit in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, ob das nun passt oder nicht. Der Grenzvertrag ist kein Vertrag zum Jubeln. Er nimmt Bezug auf den Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, den sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.09.1990. Mit diesem wurden die Grenzen des deutschen Staatsgebiets bereits endgültig festgeschrieben. Und – Herr Krüger hats schon erwähnt – Polen war das einzige Land außer „Zwei-plus-Vier“, das an diesen Verhandlungen teilgenommen hat aufgrund des vitalen Interesses Polens an der Festschreibung seiner Westgrenze. Die Anerkennung der polnischen Westgrenze war mit ein Preis für die Wiedervereinigung und letztlich die Anerkennung der durch Annexion und Vertreibung von bis zu 14 Millionen Deutschen unwiederbringlich geschaffenen Realitäten. Der Geist des Grenzvertrages ist das Gegenteil von Schuldzuweisung. (Das Handy des Abgeordneten Horst Förster klingelt.) Entschuldigung … das … (allgemeine Heiterkeit) Oh, verdammte Kiste! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Horst, das bist du nicht!) Also Entschuldigung! So, Entschuldigung! (Sebastian Ehlers, CDU: Ruft der Kreml an, oder wer war das eben?!) Bitte? Also das tut mir sehr leid. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Der Geist des Grenzvertrages ist das Gegenteil von Schuldzuweisungen. Ich zitiere aus der Präambel des Vertrages: „Eingedenk dessen, daß seit Ende des Zweiten Weltkriegs 45 Jahre vergangen sind, und im Bewußtsein, daß das schwere Leid, das dieser Krieg mit sich gebracht hat, insbesondere auch der von zahlreichen Deutschen und Polen erlittene Verlust ihrer Heimat durch Vertreibung oder Aussiedlung, eine Mahnung und Herausforderung zur Gestaltung friedlicher Beziehungen zwischen den beiden Völkern und Staaten darstellt, … sind“ die beiden Staaten „wie folgt übereingekommen …“, dann folgt der weitere Vertragstext. Gut ein halbes Jahr später, am 17. Juni 1991, wurde dann der wesentlich umfangreichere zwölfseitige Vertrag über die gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit beschlossen. Er beginnt mit dem Satz: „In dem Bestreben, die leidvollen Kapitel der Vergangenheit abzuschließen und entschlossen, an die guten Traditionen und das freundschaftliche Zusammenleben in der jahrhundertelangen Geschichte Deutschlands und Polens anzuknüpfen ...“, und dann geht es weiter. Artikel 20 befasst sich unter anderem mit der deutschen Minderheit. Ihr wird das Recht zugesprochen, „ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln“. Meine Damen und Herren, Sie haben richtig gehört, hier ist vom Schutz der ethnisch-kulturellen Identität die Rede, ein Begriff, dessen Gebrauch bei uns im Verdachtsfall für den Verfassungsschutz ausreicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Herr Pegel schreibt schon mit.) Die Neigung, wenn es um deutsche Schuld geht, die Geschichte nur selektiv zu betrachten, ist in Deutschland und besonders im linken Lager besonders ausgeprägt. Und so werden also die polnischen Opfer des Krieges unter den Ziffern 1 und 3 allein den Deutschen zugeschrieben. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Die Wahrheit ist eine andere, und ich bin erstaunt, dass Herr Krüger das auch angesprochen hat erstmals. Also die Wahrheit ist eine andere, auch wenn diese im politischen Diskurs nicht gerne gehört wird, weil sie offensichtlich die eingeübten Denkmuster stört. Dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 ging der eine Woche zuvor in Moskau geschlossene Nichtangriffspakt zwischen Deutschland und der Sowjetunion voraus, der sogenannte Hitler-Stalin-Pakt. Dieser enthielt ein geheimes Zusatzprotokoll, in dem beide Länder ihre Interessenssphären festlegten. Dementsprechend marschierte die Rote Armee mit 600.000 Soldaten nur zwei Wochen nach dem Einmarsch Deutschlands in den östlichen Teil Polens ein. In Brest-Litowsk trafen deutsche und sowjetische Panzereinheiten zuerst zusammen. Es fanden Siegesparaden mit feierlichem Tausch der Hakenkreuz- und der roten Fahne statt. Was in der Folge mit 22.000 polnischen Offizieren und Polizisten im Wald von Katyn und deren Familien geschah, muss ich hier nicht erwähnen, denn es geht nicht darum, heute mit dem Finger auf Russland als Mittäter zu zeigen und deutsche Schuld zu relativieren. Es geht alleine darum, die Geschichtsklitterung der Antragsteller, mit der sie dem Grenzvertrag eine ganz andere Bedeutung geben, zu widersprechen. Meine Damen und Herren, die Antragsteller nehmen das Jubiläum des Grenzvertrages zum Anlass, sich im Wesentlichen mit der deutschen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) sich im Wesentlichen mit der deutschen Schuld zu beschäftigen. Den eigentlichen Fragen, um die es bei dem Vertragsjubiläum gehen sollte, weichen Sie aus. Denn es geht darum, ob sich die Erwartungen, die dem Grenzvertrag und dem Nachfolgevertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Beziehungen zugrunde liegen, erfüllt haben. Es geht darum, wie es um das Verhältnis der beiden Staaten heute bestellt ist. Wir von der AfD stellen mit unserem Änderungsantrag fest, dass Polen unser geachteter Nachbar ist und inzwischen von vielen Deutschen wegen seiner beachtlichen Aufbauleistungen bewundert wird. Wenn schon unter Ziffer 5 des Antrags die Gewerkschaft Solidarność lobend erwähnt wird, dann muss nach unserer Auffassung hier auch Karol Józef Woityła, der spätere Papst Johannes II., erwähnt werden, der offen für die antikommunistische Gewerkschaft Partei ergriffen und zusammen mit seiner katholischen Kirche maßgeblich zum Sturz oder zum Schutz, zum Sturz des Kommunismus beigetragen hat. Wir müssen allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass von führenden Politikern in Polen mit antideutschen Ressentiments Politik gemacht wird. Und das lässt in gewisser Weise darauf schließen, dass dort ein entsprechendes Klima herrscht, dass man glaubt, damit Erfolg haben zu können. Das empfinden wir als verletzend und ungerecht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ein schwerwiegendes Problem sehen wir in der Forderung nach Reparationen, die zu einer Belastung der guten Beziehungen werden kann. Deutschland verlor mit den Ostgebieten – ich habe es schon erwähnt – rund ein Viertel seines Staatsgebiets, 12 bis 14 Millionen Menschen wurden vertrieben. Der Hauptnutznießer dieses völkerrechtswidrigen Akts war Polen. Deutschland hat sich mit den Realitäten abgefunden und die Grenzen anerkannt. Wir wollen nicht nach 80 Jahren das Leid des einen gegen das des anderen und den Wert der Kriegsbeute gegeneinander aufrechnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, Die Linke: Das machen Sie gerade!) Wir wollen nach vorn blicken und einander die Hände reichen – auf Augenhöhe, ohne ständig kniende Haltung. Zudem ist die Rechtslage nach Auffassung der Bundesregierung, die wir teilen, eindeutig. Danach ist die Reparationsfrage abgeschlossen. Gemäß dem Potsdamer Abkommen von 1945 wurden die Reparationsansprüche Polens aus dem sowjetischen Teil bedient. 1953 haben die Sowjetunion und Polen auf weitere Reparationen verzichtet und das danach noch mehrfach betont, jedenfalls Polen. Zudem ist die Reparationsfrage auch mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag als endgültig erledigt anzusehen. Man muss wissen, dass es bei diesen Verhandlungen völlig klar war, dass auch keine Friedensverträge geschlossen werden mussten mit etwa 60 anderen Staaten, sondern dieser Vertrag sollte – das war die Auffassung der Alliierten, aller Beteiligten –, sollte endgültig die Dinge regeln und zum Abschluss bringen. Und deshalb war auch klar, dass danach nicht mehr über Reparationen zu reden war. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vor allem widerspricht die Forderung aber auch dem Geist des Freundschaftsvertrages, mit dem die leidvollen Kapitel der Vergangenheit ausdrücklich abgeschlossen sein sollten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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