Steffi Pulz-Debler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Kinder sind die Zukunft, und viele Paare, ob verheiratet, in einer Lebensgemeinschaft, ob heterosexuell oder queer, wünschen sich Kinder. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Neben unterschiedlichen Lebensplanungen gibt es aber leider auch die Situation unerfüllter Kinderwünsche. Ungewollte Kinderlosigkeit betrifft in Deutschland 10 bis 15 Prozent aller Paare. Die Ursachen dafür sind vielfältig, treten unabhängig vom Geschlecht auf, und für die Betroffenen sind diese sehr belastend. Seit 2004 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Kosten der sogenannten künstlichen Befruchtung zu 50 Prozent zu übernehmen, allerdings für maximal drei Zyklen, und dies auch nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, zum Beispiel das Alter und der Familienstand. Einige Krankenkassen übernehmen einen höheren Anteil an den Kosten, die AOK zum Beispiel bis zu 75 Prozent. Private Krankenversicherungen beteiligen sich ebenfalls in unterschiedlicher Höhe je nach Tarif und Vertrag und übernehmen bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten. Die Höhe der Kosten inklusive Nebenkosten ist abhängig von der Art der notwendigen Intervention, und bis zu 50 Prozent der Kosten verbleiben als Eigenanteil bei den Paaren. Hier tut sich eine große soziale Ungleichheit auf. Unerfüllter Kinderwunsch zieht sich durch die gesamte Gesellschaft, aber jene mit weniger Geld fallen schnell durchs Raster. Das ist unfair, denn alle Menschen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Familienleben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zwölf Bundesländer, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, haben im Jahr 2013 eine Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet und fördern seitdem die Kinderwunschbehandlung zusätzlich, um die Paare zu entlasten. Seit dem Jahr 2017 gibt es diese Förderung in MV auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften, und seit dem 1. Januar 2022 ist die Behandlung von Paaren mit Hauptwohnsitz in MV auch in Kinderwunschzentren in den anliegenden Bundesländern Brandenburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie in Hamburg und Berlin möglich. Das ist wichtig, da die Betroffenen sich zumeist viel in der Klinik aufhalten müssen und maximales Vertrauen notwendig ist. Eine große Auswahl an Kliniken ermöglicht, dass in dieser ohnehin schon schwierigen Zeit zumindest eine passende Klinik gewählt werden kann, die den individuellen Bedarfen entspricht. Die Anzahl der Kinder, die nach einer Wunschbehandlung geboren wurden, stieg in Deutschland nach der Unterstützung durch die Krankenkassen und seit 2017 auch durch Bund und Länder deutlich an. Wurden 1997 noch rund 6.500 Kinder nach einer Kinderwunschbehandlung geboren, waren es 2022 bereits mehr als dreimal so viele, genau 22.295. In Dänemark kommen übrigens mehr als fünf Prozent aller Neugeborenen auf dem Weg solcher Eingriffe zur Welt. Dennoch ist das Thema schambehaftet. Betroffene berichten von verschiedenen Gefühlen, die von Frust, von Traurigkeit, Schuld über Scham reichen. Und wir sagen heute: Liebe Betroffene, ihr seid nicht allein. Die Chancen, mit einer entsprechenden Behandlung den Kinderwunsch zu erfüllen, sind dank modernster Medizin sehr hoch, wir stehen an eurer Seite und setzen uns dafür ein, dass der Kinderwunsch nicht am Geldbeutel scheitert und dass das Thema Kinderwunschbehandlung/unerfüllter Kinderwunsch endlich aus der Tabuzone kommt. Liebe Kolleg/-innen, zu Beginn des Jahres mussten wir Signale aus der Bundesebene vernehmen, denen zufolge sich der Bund aus einer Förderung und Verantwortung zurückziehen wollte. Dass dies nun nicht geschieht und die jetzige Bundesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet hat, ungewollt kinderlose Paare auch weiterhin zu unterstützen und die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ fortzuführen und sogar weiter auszubauen, das findet unsere ausdrückliche Unterstützung. Deshalb soll sich auch das Land mit diesem Antrag heute dazu verpflichten. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Wie der angekündigte Ausbau der Hilfe der Unterstützung auf Bundesebene dann aussieht, bleibt abzuwarten und sicherlich auch durch die Länder zu begleiten. Wichtig ist, dass wir als Bundesland Mecklenburg-Vorpommern den Kinderwunsch bei Paaren auch weiterhin unterstützen, und es wäre schön, dieses Signal an die Betroffenen auch heute aus diesem Landtag einhellig zu beschließen. Ich freue mich auf eine empathische Debatte. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
