Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ein Schiedsrichter auf einem Sportplatz dieses Landes bricht nach einem Faustschlag ins Gesicht das Spiel ab. Die Polizei kommt, aber der Verein meldet den Vorfall nicht. Warum? Weil er Angst hat, dass sonst kein Schiri mehr kommt. Das ist traurige Realität, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Bundesweit hat der Deutsche Fußball-Bund laut Lagebild Amateurfußball in der Saison 2024/2025 bei 3.494 Spielen einen Gewaltvorfall registriert. Bei 2.340 Spielen wurden Schiedsrichter/-innen als Geschädigte gemeldet. Es kam zu 829 gewalt- oder diskriminierungsbedingten Spielabbrüchen. Ich sage an dieser Stelle ganz klar, jeder dieser Vorfälle ist einer zu viel. Aber man muss auch zur Kenntnis nehmen, insgesamt ist laut DFB die Anzahl an Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen auf den Sportplätzen in Deutschland zum zweiten Mal infolge zurückgegangen. Jetzt hat die CDU-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Gewalt im Sport entschieden entgegentreten – Angriffe auf Schiedsrichter hart bestrafen“ in den Landtag eingebracht. Und was schlägt sie darin vor? Eine Strafrechtsverschärfung. Als ob ein Gesetz die Wut auf dem Platz wegsperrt! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Klar! Es gibt auch Waffenverbotsschilder.) Gewalt im Sport, Gewalt im Sport ist kein juristisches Problem, es ist ein gesamtgesellschaftliches. (Beifall vonseiten der Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Täter/-innen wissen oft gar nicht, was sie tun. Sie sind wütend, frustriert, betrunken. Da hilft kein neuer Paragraf 115 Absatz 3 Strafgesetzbuch, (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) sondern Aufklärung, Deeskalation und Konsequenzen im Verein, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und Regenbogenarmbinden, die befrieden auch zum Teil.) das heißt verpflichtende Fair-Play-Schulungen für alle Trainer/-innen und Vereinsvorstände, konsequente Nachwuchsgewinnung, Ausbildungsmaßnahmen auf allen Ebenen und den Ausbau von Mentoringprogrammen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Ziel solcher Programme ist, dass jede/jeder Schiedsrichter/-in eine/einen Mentor/Mentorin bekommt, damit niemand alleingelassen wird. Insbesondere im Handball wurden in den vergangenen Jahren damit tolle Erfahrungen gemacht, nicht umsonst gehört diese Sportart zu den fairsten überhaupt. Ja, Gewalttäter/-innen gehören bestraft. Aber die meisten Vorfälle passieren gar nicht auf dem Spielfeld, sondern danach, im Verein, auf dem Parkplatz. Und für Körperverletzungen, Nötigungen, Beleidigungen gelten schon jetzt die einschlägigen Normen des Strafgesetzbuchs. Aus meiner Sicht müssen sich nicht die Paragrafen ändern, sondern die Kultur. Wir brauchen mehr Respekt für die Ehrenamtlichen und entsprechende Unterstützung im Fall der Fälle. Aber davor gilt: Prävention, Prävention und nochmals Prävention. Und da können die einzelnen Sportverbände gut voneinander lernen. Eine Gleichstellung von Schiedsrichter/-innen und Polizeivollzugsbeamt/-innen im Abschnitt „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ des Strafgesetzbuchs ist nicht der richtige Weg. Und vielleicht noch etwas zu den Bodycams, weil hier das Argument Datenschutz vorweggenommen wurde: Datenschutz – nein, Wirksamkeit ist hier das Argument. Es gab Pilottests bei Einsätzen von Bodycams bei verschiedenen Landespolizeien, und dabei wurde festgestellt, wurde verglichen, Gewalttaten gegen Beamt/-innen mit Bodycam und Gewalttaten gegen Beamt/-innen ohne Bodycam, und es wurde einfach kein signifikanter Unterschied festgestellt. Das heißt, die Wirksamkeit von Bodycams ist vollkommen ungeklärt. Deswegen lehnen wir insgesamt den Antrag ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
