Petra Federau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eltern leisten Tag für Tag Enormes. Sie tragen Verantwortung, organisieren den Alltag und sind besonders dann gefordert, wenn ihre Kinder krank sind. Es ist selbstverständlich, dass ein Kind, welches Betreuung benötigt, diese auch bekommen muss, unabhängig davon, ob es nun 11, 12 oder 13 Jahre alt ist. Die derzeitige Regelung in Paragraf 45 des SGB V sieht Kinderkrankengeld bis zum vollendeten 12. Lebensjahr vor, und das aus gutem Grund. Paragraf 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist Teil des Krankenversicherungsrechts und richtet sich an eine klar definierte Zielgruppe: Kinder, die der unmittelbaren Betreuung bedürfen, weil sie noch nicht selbstständig sind. Mit dem 12. Lebensjahr wird im Gesetz nicht willkürlich eine Grenze gezogen, sondern eine Orientierung an der durchschnittlichen Selbstständigkeit von Kindern vorgenommen. Sie können – unabhängig natürlich vom Einzelfall – völlig unproblematisch ein paar Stunden allein bleiben, sich selbst Essen warm machen oder telefonischen Kontakt zu den Eltern halten. Diese Altersgrenze wurde also nicht willkürlich festgelegt, sondern spiegelt die durchschnittliche Entwicklungsstufe von Kindern und Jugendlichen wider. (Beifall Horst Förster, AfD) Natürlich gibt es Ausnahmen, aber diese sind im Gesetz bereits jetzt vorgesehen. Wenn ein Kind behindert ist, schwer erkrankt oder aufgrund seines individuellen Zustands tatsächlich betreuungsbedürftig bleibt, besteht auch jetzt schon über das 12. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kinderkrankentage. Der Arzt bescheinigt in solchen Fällen auf dem Formular für Kinderkrankengeld – konkret heißt das Formular „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ – den medizinischen Zustand des Kindes. Dabei wird vermerkt, dass das Kind krank oder behindert ist und der Betreuung durch die Eltern bedarf. Bei chronisch kranken oder behinderten Kindern kann der Arzt auch attestieren, dass dauerhaft eine erhöhte Betreuungsbedürftigkeit besteht. Mit anderen Worten: Das System ist bereits jetzt schon flexibel genug, um genau diese besonderen Fälle abzudecken. Eine pauschale Ausweitung bis zum 14. Lebensjahr wäre deshalb weder notwendig noch verhältnismäßig. Meine Damen und Herren, eine wie von Ihnen vorgeschlagene Ausweitung hätte erhebliche Folgen sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung als auch für die Arbeitgeber. Mehr Kinderkrankentage bedeuten Mehrkosten für die Krankenkassen und zusätzliche Fehlzeiten in den Betrieben. Ihr Antrag bleibt ohne jede Kostenabschätzung und ohne Konzept, wie diese Belastung ausgeglichen werden soll. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist kein verantwortungsbewusstes Regierungshandeln, sondern Symbolpolitik. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wer neue Ansprüche fordert, muss auch deutlich sagen, wer sie bezahlt. Auch die wirtschaftliche Dimension wird von SPD und Linken völlig ausgeblendet. Wie gesagt, mehr Kinderkrankentage bedeuten mehr Fehlzeiten, vor allem in Branchen, wo Präsenzarbeit zwingend erforderlich ist: im Handwerk, in der Pflege, in der Gastronomie. Gerade kleine Betriebe können solche zusätzlichen Ausfälle kaum kompensieren. Das führt zu Mehrbelastungen, zu Planungsschwierigkeiten und letztlich zu wirtschaftlichen Nachteilen, also genau zu den Problemen, die wir in MV nicht noch verstärken sollten. (Zuruf von Henning Foerster, Die Linke) Neben den Branchen, in denen Präsenzarbeit notwendig ist, gibt es aber immer mehr andere Arbeitsmodelle, und genau hier verharrt der Antrag in einem veralteten Bild von Arbeit und Familie. Der Antragsteller geht davon aus, (Torsten Koplin, Die Linke: Die Antragstellerin!) dass Kinderbetreuung nur dann möglich ist, wenn Eltern physisch am Arbeitsplatz fehlen. Doch die Realität ist doch längst eine andere. Viele Eltern können heute hybrid oder im Homeoffice arbeiten. (Rainer Albrecht, SPD: Die Handwerker vor allem. – Henning Foerster, Die Linke: Vor allen Dingen die Handwerker. – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Sie können ihr krankes Kind zu Hause betreuen und gleichzeitig zumindest eingeschränkt weiterarbeiten. Ich kann auch laut: Flexible Gleitzeitmodelle, temporäre Teilzeit (Tilo Gundlack, SPD: Das macht es auch nicht besser. – Torsten Koplin, Die Linke: Spitze!) und digitale Struktur- und Vertretungssysteme sind doch längst Teil moderner Arbeitskultur. (Torsten Koplin, Die Linke: Familienpartei AfD.) Statt immer neue Sozialversicherungsleistungen zu fordern, sollte die Landesregierung lieber familienfreundliche Arbeitszeitmodelle unterstützen. Das wäre zukunftsorientierte Familienpolitik. Wir sind überzeugt, Familien helfen wir nicht mit immer neuen Sozialleistungen, sondern mit verlässlichen Strukturen, weniger Bürokratie und mehr Freiheit. Und dazu gehört die Förderung moderner Arbeitszeitmodelle, steuerliche Entlastung für Familien und mehr Flexibilität im Arbeitsrecht. Das stärkt Eigenverantwortung und entlastet die Solidargemeinschaft. (Henning Foerster, Die Linke: Ja.) Sehr geehrte Damen und Herren, die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Antrag ab, weil er einseitig ist, die Finanzierung vollkommen ausblendet (Torsten Koplin, Die Linke: Ja, für die Familien, hm.) und an der modernen Arbeitsrealität vorbeigeht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)
