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Dr. Heiko Geue

13.11.2025 Sitzungen 8/119

Ja, vielen Dank! Wir haben die gute Nachricht, dass das sogenannte LuKIFG, also dieses Länder- und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – solche Wortungetüme kann nur Deutschland –, also dass dieses LuKIFG schon in Kraft getreten ist. Die Zweite Lesung im Bundesrat war schon und die Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesregierung ist von allen 16 Bundesländern auch unterschrieben worden. Ich hatte die Ehre, das für Mecklenburg-Vorpommern machen zu dürfen. Also es ist rechtlich alles da. Wir können jetzt loslegen. Wir müssen uns Ende März des nächsten Jahres für den Bund aufschreiben, was jetzt wie geplant ist. Und dem Bund ist zum Beispiel wichtig – das passt dann vielleicht auch noch zu Ihrer Frage –, dass wir berücksichtigen, dass es ja auch finanzschwache Kommunen gibt, die jetzt, wenn wir zusätzlich was geben, aber damit eine Kofinanzierung verbunden ist, dass die dann auch eine kleinere, geringere Kofinanzierung haben. Das ist bei uns klassisch schon so, RUBIKON, rote Gemeinden, dass sie zum Beispiel nur 10 Prozent selber leisten müssen und 90 Prozent dann aus dem Sondervermögen kommen. Dann ist der Hebel nicht ganz so groß. Aber trotzdem, dann können auch die investieren. Wenn wir denen sagen, ihr müsst 20, 30, 40 Prozent Kofinanzierung mitbringen, schaffen die das niemals, und dann fließt das Geld auch nicht ab. Aber wir helfen auch gerade den Kommunen, die finanziell in schwerem Wasser sind, nicht. Das wollen wir nicht. Und deswegen haben wir auch das vor, dem Bund nachzuweisen, aber auch zu verhandeln. Da sind wir uns auch eigentlich fast schon einig mit der kommunalen Ebene. Noch mal, ich denke, ein/zwei Wochen, und dann kann ich Ihnen auch konkreter sagen, wie es ausgegangen ist.

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