René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir können nicht mittragen, was der Antrag im Kern fordert, nämlich – was wäre es? – eine Quotierung des Vorschlagsrechts nach Wahlergebnissen. Und es hätte natürlich den angenehmen Nebeneffekt für Sie, eine Umverteilung der Vorschlagsbefugnisse, wobei – es ist ja schon drauf eingegangen worden, das Vorschlagsrecht –, Sie können ja Vorschläge machen, aber am Ende würden die ja diese Zweidrittelmehrheit ganz offensichtlich nicht bekommen. Basierend auf einem Wahlergebnis, verbunden eben mit dem Vorwurf der ständigen Diskriminierung – also in der Tat, dann müssen Sie klagen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass sich da was ändert, wenn Sie meinen, dass das so sein müsste. Dieser Vorwurf übersieht im Grunde, dass das Recht zur Kandidatenauswahl eben nicht absolut gleich verteilt sein kann, es muss mit der parlamentarischen Struktur verbunden sein. Es ist ja auch eine Art Rückkopplung mit an den Wähler, (Petra Federau, AfD: Ja. – Zuruf von Horst Förster, AfD) es ist eine Rückkopplung an den Wähler (Petra Federau, AfD: Genau das sagen wir.) als demokratische Legitimation. Und wenn Sie keine Partner haben, also die Sie über die Zweidrittelmehrheit bringen, dann ist es so, wie es eben ausgeführt wurde. (Zuruf von Horst Förster, AfD – Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Allerdings – ich muss jetzt auch noch mal darauf eingehen – die Art und Weise der Bestimmung der Verfassungsrichter ist ja auch historisch und verfassungspolitisch gewachsen. Es muss nicht heißen, dass das immer so bleiben muss. Aber sie ist eben nicht Ausdruck einer Spiegelbildlichkeit des Parlamentes, und das muss man hier vielleicht noch mal berücksichtigen, weil das ist immer das Hauptargument, was Sie bringen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern es ist ja ein Instrument, das vor allem Qualifikation, Ausgewogenheit, institutionelle Kontinuität oder eben auch Unabhängigkeit sichern soll. Und deswegen ist es auch zu verteidigen. Die Behauptung im Antrag, bei den letzten Richterwahlen habe eine tendenzielle Bevorzugung linker Richter stattgefunden (Zuruf von Horst Förster, AfD) und das Ansehen des Gerichts wurde dadurch untergraben, ich finde, das ist schon auch eine ziemlich pauschale Unterstellung, (Horst Förster, AfD: Vor allem, warum die das zurückgezogen haben.) ohne dass Sie jetzt hier (Zuruf von Horst Förster, AfD) einen konkreten Beleg vorgelegt hätten oder eine differenzierte Analyse. Das müssten Sie dann vielleicht noch mal nachholen. Ich finde, das sind eigentlich parteipolitisch motivierte Argumente. Aber man muss auch einfach sagen, das Polittheater um die Wahl von Frau Brosius-Gersdorf war wirklich unwürdig, war wirklich unwürdig und hat meine Argumentation, die ich jetzt, oder auch die der anderen, auch so ein bisschen unmöglich gemacht. Union und SPD haben mit ihrem Verhalten jetzt nicht wirklich nur oder nicht nur den Auswahlprozess beschädigt, sondern haben auch das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht beschädigt. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und das ist etwas, womit Sie umgehen müssen. Das ist unverantwortlich, vor allem in Zeiten einer wachsenden Demokratieskepsis. Wenn die Auswahl allein von Parteistärke bestimmt wird, dann sinkt im Übrigen ja auch der Anreiz, Kandidaten über ihre fachliche Eignung hinaus zu prüfen und Kompromisse zu suchen. Auch das wurde ja noch mal ausgeführt, es ist ja gerade das Wichtige, dass das in einem Kompromiss geschieht und dass man die Dinge miteinander abwägen muss. Insofern war das Gezerre tatsächlich um diese Richterkandidatin unwürdig. Und ich bitte, oder nehmen Sie es einfach mal mit, dass das in Zukunft wirklich unterbleiben sollte. Das kann man auch hinter verschlossenen Türen regeln, aber nicht …
