Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wieder einmal ist die Motivlage für einen AfD-Antrag doch recht durchsichtig. Das Bundesverfassungsgericht hat in unserem demokratischen Staatswesen eine wichtige Funktion. Es wacht über die Einhaltung unserer Verfassung, es kann Gesetze für nichtig erklären, wenn sie gegen die Verfassung verstoßen. Und es kann Parteien verbieten, wenn sie wie die AfD darauf ausgehen, unser demokratisch verfasstes Staatswesen beseitigen zu wollen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Dummes Geschwätz!) Spätestens (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) seit das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft hat, liegen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD verfassungswidrig ist. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Lächerlich! – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Beim Bundesverfassungsgericht könnte jederzeit ein Verbot der AfD beantragt werden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das Bundesverfassungsgericht stellt für die AfD somit eine große Bedrohung dar. Deswegen ist es zum Angriffsziel geworden. Zunächst haben die AfD und ihr nahestehende Medien einfach direkt in das Richterwahlverfahren eingegriffen – (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) ein beispielloser Vorgang. Aus der renommierten Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf wurde innerhalb von zwei Wochen eine angeblich linke Aktivistin und für die CDU/CSU im Deutschen Bundestag unwählbar. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die ursprünglich für den 11. Juli 2025 im Bundestag angesetzte Richterwahl wurde kurzfristig abgesetzt. Nach einer Analyse des Thinktanks polisphere war dies das Ergebnis einer erfolgreichen Kampagne rechter Netzwerke aus Alternativmedien, Influencern (Sebastian Ehlers, CDU: Oh Mann!) und ihrer politischen Verbündeten, der AfD. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Nun will die hiesige AfD-Fraktion die Einreichung von Vorschlägen für die Richterwahl insgesamt neu organisieren, weil die aktuelle Vorgehensweise angeblich verfassungswidrig sei. Die Landesregierung soll sich nach dem Willen der AfD-Fraktion dafür einsetzen, dass diese durch eine den Wahlergebnissen entsprechende Quotierung ersetzt wird. Nun muss man wissen – und das wurde hier, glaube ich, auch schon gesagt –, dass für die Wahl als Richter/-in am Bundesverfassungsgericht laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit zwingt Regierungsmehrheit und Opposition zu Verhandlungen und zur Erzielung eines Einverständnisses. Keine Seite kann ihre Kandidat/-innen ohne Zustimmung der anderen Seite wählen. Es entsteht so eine Art Parität zwischen Regierungsmehrheit und Opposition, jedenfalls solange jede Seite zumindest über ein Drittel der Stimmen verfügt. Auf diese Weise wird die Überparteilichkeit des Bundesverfassungsgerichts gesichert. Verfassungswidrig ist das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit bei der Wahl der Richter/-innen am Bundesverfassungsgericht sicher nicht. Im Bundestag verfügt die AfD nicht über ein Drittel der Stimmen. Wenn die AfD nun moniert, nicht in die Kandidat/-innensuche eingebunden zu sein, so ist das letztlich der Effekt der aktuellen Mehrheitsverhältnisse, und den muss die AfD schlicht und ergreifend hinnehmen, ob ihr das nun gefällt oder nicht. Den Antrag der AfD lehnen wir ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
