Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, der auf den ersten Blick nach rechtsstaatlicher Sorge klingt, in Wahrheit aber ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die AfD behauptet, die AfD behauptet, die Wahl der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter des Bundesverfassungsgerichts sei verfassungswidrig. Das ist, juristisch klar gesagt, falsch, und zum Glück gibt es unabhängige Gerichte, die urteilen, was verfassungswidrig ist. Das ist nicht der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und das ist schon gar nicht die AfD-Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und es ist politisch durchsichtig, denn dieser Antrag ist nichts anderes als der Versuch, eine der zentralen Institutionen unserer Demokratie zu diskreditieren, weil sie der AfD nicht passt. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Das Bundesverfassungsgericht ist das Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, es schützt Grundrechte, kontrolliert Regierung und Parlament und steht über Parteipolitik. Genau deshalb wird seine Zusammensetzung durch ein Verfahren gesichert, das auf Ausgleich, Konsens und Vertrauen angelegt ist. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Das Verfahren zur Wahl der Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht ist im Grundgesetz klar geregelt. Artikel 93 bestimmt, dass die Wahl je zur Hälfte durch Bundestag und Bundesrat erfolgen, und die Einzelheiten dazu finden sich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Beide Bundesorgane entscheiden mit einer Zweidrittelmehrheit. Diese hohe Hürde zwingt die Parteien, über Mehrheiten hinaus zusammenzuarbeiten. Sie verhindert gerade, Herr Förster, parteipolitische Dominanz und garantiert eine ausgewogene und pluralistische Besetzung. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ja, wenn Sie ein Drittel rausnehmen, über ein Drittel …) Das Vorschlagsrecht der AfD, das die AfD nun angreift, ist keine Willkür, sondern Ausdruck einer parlamentarischen Praxis, die auf Zusammenarbeit und Stabilität zielt. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die jeder Bundestagspartei entsprechend dem Wahlergebnis automatisch einen festen Sitzanteil am höchsten Gericht zuweist, und das aus gutem Grund: Das Bundesverfassungsgericht ist kein Parteigremium. Es ist ein Verfassungsorgan, das parteipolitischer Einflussnahme gerade entzogen sein soll. Wer wie die AfD fordert, dass die Richterposten oder die Vorschlagsrechte dafür und der Vorgang nach Parteistimmen verteilt wird, fordert in Wahrheit eine Parteienquote für die Justiz. Das wäre genau Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit, das wäre die Politisierung der Justiz, die Sie hier scheinheilig beklagen. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie behaupten, dass die bisherige Praxis verfassungswidrig sei, dann widersprechen Sie nicht nur der Verfassung, sondern auch der jahrzehntelangen Rechtsprechung und Verfassungstradition in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat nie beanstandet, dass die Wahl im Bundestag und Bundesrat parteipolitisch vorbereitet wird, solange die Wahlentscheidung selbst in verfassungsmäßiger Form und mit der gebotenen Mehrheit getroffen wird. Im Gegenteil, bereits 2012 hat das Bundesverfassungsgericht selbst festgestellt, dass das Wahlverfahren verfassungsgemäß ist. Es gibt keinen Verstoß gegen das Demokratieprinzip und keinen Bruch des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Das Verfahren wurde ausdrücklich bestätigt. Sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Thema der Wahl der Richterinnen und Richter zum Bundesverfassungsgericht geht es nicht um die Gleichheit der Parteien, sondern es geht um die Garantie der Unabhängigkeit der Verfassungsorgane. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und diese Unabhängigkeit zu schützen, das ist unsere gemeinsame Pflicht. Was die AfD hier betreibt, ist der Versuch, Misstrauen zu säen gegen Institutionen, gegen Richterinnen und Richter und gegen das Herz unseres Rechtsstaates. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Genau!) Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass das höchste deutsche Gericht unabhängig bleibt und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger behält. Diese Verantwortung endet nicht an der Parteigrenze, sehr geehrte Damen und Herren, unsere Demokratie lebt von dem Respekt vor ihren Institutionen. Und wer versucht – wie wir es gerade von Herrn Förster gehört haben, indem das Bundesverfassungsgericht er in zwielichtiges Licht gestellt hat –, diesen Respekt zu zerstören, der zeigt, dass er selbst keinen Platz in der Mitte des demokratischen Verfassungsbodens hat. (Thore Stein, AfD: Ach ja!) Er gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat. Er zielt darauf ab, das Bundesverfassungsgericht parteipolitisch zu vereinnahmen. Und das widerspricht allem, wofür dieser Landtag stehen sollte, und darum sage ich klar: Dieser Antrag sollte ohne Wenn und Aber abgelehnt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD Die Linke, Sebastian Ehlers, CDU, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
