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Horst Förster

AfD 10.10.2025 Sitzungen 8/117

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Die Wahl der Verfassungsrichter ist auch ein Landesthema, denn wie das Verfassungsgericht besetzt ist und wie es dazu kommt, ist auch für uns von elementarer Bedeutung. Die Wahl der drei neuen Verfassungsrichter war holprig, aber die Krise ist bewältigt, alles ist wieder gut, der SPD-Fraktionsvorsitzende spricht von einem guten Tag für die Demokratie und den Parlamentarismus. Doch das, meine Damen und Herren, ist eine krasse Fehldiagnose. Nichts ist gut an dieser Wahl, und damit meine ich hier nicht die neuen Verfassungsrichter, sondern das Prozedere ist das Problem. Das Verfahren ist undemokratisch und letztlich verfassungswidrig, denn es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Demokratiegebot des Grundgesetzes, und zwar so elementar, dass es auch Nichtjuristen nach meinen weiteren Ausführungen verstehen werden. Die Verfassungsrichter werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Aktuell ging es um die Wahl im Bundestag, die auf Vorschlag des Richterwahlausschusses erfolgt. Dieser entscheidet über die ihm von den Parteien vorgeschlagenen Kandidaten wiederum mit einer Zweidrittelmehrheit. Dieses Vorschlagsrecht der Parteien ist damit faktisch das Kernstück der Wahl. Wer vorgeschlagen wird, dem ist die rote Robe so gut wie sicher. Denn wie die Debatte um die Kandidatin Brosius-Gersdorf gezeigt hat, gab es bisher keine öffentliche Diskussion über die Vorschläge des Wahlausschusses. Wer von diesem vorgeschlagen wurde, war damit praktisch gewählt, die Wahl des Bundestages war traditionell nur noch eine Formsache. Hiernach stellt sich also die Frage, wie dieses alles vorentscheidende Vorschlagsrecht der Parteien geregelt ist. Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, es gibt nur eine informelle Vereinbarung von CDU/CSU und SPD. Diese haben in Zeiten alter Mehrheiten dieses Recht für sich vereinnahmt und so geregelt, dass sie sich mit dem Vorschlagsrecht abwechseln. Später haben sie aufgrund der geänderten Wahlergebnisse jeweils ein Vorschlagsrecht an die FDP und eins an die GRÜNEN abgegeben. Daran wurde und wird sich strikt gehalten, auch bei dieser Wahl. Dieser Schlüssel ist allerdings nach der letzten Bundestagswahl nicht mehr aufrechtzuerhalten, denn er führt dazu, dass die CDU mit 22,6 Prozent Stimmen drei Vorschlagsrechte pro Senat, die SPD mit nur 16,4 Prozent ebenfalls drei Vorschlagsrechte und die GRÜNEN sowie die nicht mehr im Bundestag sitzende FDP je ein Vorschlagsrecht haben, während die AfD mit 20,8 Prozent kein Vorschlagsrecht hat. Dass dies sowohl den Gleichheitsgrundsatz als auch das Demokratiegebot elementar verletzt, ist so offenkundig, dass sich dazu jedes weitere Wort erübrigt. Danach ist festzuhalten, das ohne gesetzliche Grundlage nur informell geregelte, aber wie ein Gesetz weiterhin praktizierte Vorschlagsrecht der Parteien ist das entscheidende Instrument einer Vor- und Aussortierung von in Betracht kommenden Kandidaten. Dieses Recht nehmen exklusiv Parteien für sich in Anspruch, die dafür nach der letzten Bundestagswahl keine ausreichende demokratische Legitimation mehr haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Eine demokratiegerechte Quotierung kann hier nur so aussehen, dass sie sich an den Wahlergebnissen orientieren muss. Danach hätten nur die CDU/CSU drei Vorschlagsrechte, die AfD wäre mit mindestens zwei Vorschlagsrechten zu beteiligen, die SPD allenfalls mit zwei, die GRÜNEN und Die Linke im Wechsel mit einem Vorschlagsrecht. Die aus dem Bundestag ausgeschiedene FDP verlöre ihr Vorschlagsrecht. Wie absurd die derzeitige Regelung ist, zeigt sich gerade am Vorschlagsrecht der FDP, die eben nicht mehr im Bundestag sitzt. Die Folge der Ignoranz der Wahlergebnisse ist, dass CDU/CSU im Verhältnis zur SPD auf ein Vorschlagsrecht faktisch zugunsten der SPD verzichten und diese damit mehr Einfluss erhält, als ihr demokratisch zusteht. Im Verbund mit der Ausgrenzung der AfD und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, Die Linke um der Zweidrittelmehrheit willen mit ins Boot zu holen, hat dies die weitere Folge, dass in der Tendenz deutlich mehr linksorientierte als konservative Richter zum Zuge kommen. Damit bricht die für die Akzeptanz des Verfassungsgerichts so wichtige Ausgewogenheit der Richterbank am höchsten deutschen Gericht Stück für Stück zusammen. Das wird bereits bei der jetzt erfolgten Wahl deutlich. CDU/CSU mussten ihren konservativen Kandidaten zurückziehen, weil dieser dem linksgrünen Lager zu konservativ erschien. Er hatte es gewagt, Zurückweisungen an der Grenze für möglich zu halten. Das reichte, um die CDU zu veranlassen, ihren Kandidaten zurückzuziehen und durch einen dem linken Lager genehmen Kandidaten zu ersetzen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was für Waschlappen!) Etwas anderes blieb der CDU, die sich mit ihrer Brandmauerstrategie dem linken Lager ausgeliefert hat, auch nicht übrig. Umgekehrt müssen CDU/CSU linke Richter akzeptieren, weil sie auf die Zustimmung des linksgrünen Lagers angewiesen sind. Meine Damen und Herren von der CDU, (Torsten Renz, CDU: Ja.) politisch ist das, was CDU/CSU hier veranstalten, eine Katastrophe, denn es wird nicht nur das Demokratieprinzip ausgehebelt und auf den Kopf gestellt, es wird perspektivisch dafür gesorgt, dass das Bundesverfassungsgericht immer mehr nach links rückt und damit seine Ausgewogenheit verliert und letztlich zu einer ganz entscheidenden, linksdominierten Machtzentrale wird. Und, wo wir gerade bei der Brandmauer sind, Ihre Strategie muss in einer funktionierenden Demokratie zwangsläufig scheitern, denn eine unabhängig von inhaltlicher Übereinstimmung allein auf Ächtung und Ausgrenzung beruhende Strategie ist auf Dauer nicht auszuhalten. Das Schlimmste an der Brandmauer ist jedoch etwas anderes. Sie ist nämlich nichts anderes als eine brutale Volksverachtung von inzwischen über einem Drittel der Bürger, die Ja zur AfD sagen. Ich wiederhole, das ist eine pure Volksverachtung. Diese Menschen existieren für Sie einfach nicht. Das, was Sie hier mit der Brandmauer betreiben, ist das krasse Gegenteil von Demokratie. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zurück zum Verfassungsgericht: Was sagt das Verfassungsgericht selbst zum Wahlverfahren? Es schweigt, anders als der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier und der Staatsrechtler Rupert Scholz, die sich ganz deutlich dahin positioniert haben, dass die bisherige Regelung nicht aufrechtzuerhalten ist, und zwar genau aus den von mir angeführten Gründen. Dass das Bundesverfassungsgericht schweigend zusieht, wie seine neuen Richter verfassungswidrig gewählt werden, wirft ein bedenkliches Licht auf dieses Gericht und seine doch so ungeheuer wichtige Unabhängigkeit von der Politik. Was meine Fraktion hier anprangert, ist keine Lappalie. Es ist ein ganz klarer Verfassungsbruch, ein Verfassungsbruch mit Fortsetzungsvorsatz, denn ein Wille zur Korrektur ist nicht ersichtlich, ein Verfassungsbruch, öffentlich und heimlich, zugleich heimlich begangen, weil die Tragweite nicht erkannt wird und die Medien dazu schweigen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Landesregierung ist aufgefordert, sich für ein verfassungskonformes Vorschlagsrecht der Parteien einzusetzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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