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Beate Schlupp

10.10.2025 Sitzungen 8/117

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Der Ältestenrat hat soeben zu dem Einspruch des Abgeordneten Tilo Gundlack gegen den ihm in der 115. Sitzung des Landtages erteilten Ordnungsruf beraten. Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung ist der Einspruch auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen. Im Ältestenrat wurde sich darauf verständigt, den Einspruch jetzt, also vor dem Tagesordnungspunkt 40, als Zusatztagesordnungspunkt 2 aufzurufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe also vereinbarungsgemäß den Zusatztagesordnungspunkt 2 auf: Einspruch des Abgeordneten Tilo Gundlack, Fraktion der SPD, gegen den in der 115. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 2025 erteilten Ordnungsruf. Einspruch des Abgeordneten Tilo Gundlack, Fraktion der SPD, gegen den in der 115. Sitzung des Landtages am 8. Oktober 2025 erteilten Ordnungsruf Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Tilo Gundlack hat mit Schreiben vom 9. Oktober fristgerecht Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag über einen Einspruch ohne Aussprache nach Beratung im Ältestenrat. Die Beratung im Ältestenrat hat, wie bereits besprochen, gerade stattgefunden. Wir kommen zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, dass der Einspruch des Abgeordneten Tilo Gundlack zurückgewiesen wird, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Tilo Gundlack mehrheitlich zurückgewiesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 40 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Wahl der Verfassungsrichter verfassungswidrig – Vorschlagsrechte der Parteien verfassungskonform regeln, Drucksache 8/5320. Antrag der Fraktion der AfD Wahl der Verfassungsrichter verfassungswidrig – Vorschlagsrechte der Parteien verfassungskonform regeln – Drucksache 8/5320 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster. (Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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