landtag-mv.de ↗

Ann Christin von Allwörden

CDU 10.10.2025 Sitzungen 8/117

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Pegel, ich finde das schon relativ spannend, wie von Ihrer Seite zum Teil, nicht nur von Ihnen, sondern auch von den regierungstragenden Fraktionen argumentiert wird, wenn es um Ihre Verantwortung geht. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich habe das Gefühl, das grenzt schon fast an Hilflosigkeit, dann immer automatisch zu sagen, ja, aber ihr habt doch, 15 Jahre CDU und was habt ihr denn, reflexartig, reflexartig! (Dirk Bruhn, Die Linke: Ja, was machen Sie denn?! – Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Es geht darum, ich erkläre es gerne für Sie, weil Sie es nicht verstehen und auch nicht verstehen wollen. Ich kann das verstehen, warum Sie das nicht verstehen wollen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Und Sie wollen sich nicht erinnern! Sie wollen sich nicht erinnern!) Versuchen Sie, mir kurz zuzuhören! Ich weiß, es ist schwer. (Heiterkeit und Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Es geht darum … (Michael Noetzel, Die Linke: Oppositionsdemenz! Nein, nein, Herr Noetzel, beruhigen Sie sich ganz kurz! Darum geht es überhaupt nicht im Ansatz, (Michael Noetzel, Die Linke: Gut.) es geht hier nicht um Demenz. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Mal kurz zuhören, es ist mir echt wichtig, dass Sie das jetzt hier verstehen! Wenn ich Ihnen in meiner Rede vorhalte, dass Sie gewisse Dinge bei der Landespolizei nicht anfassen, dann hat es nichts damit zu tun, dass auch die CDU in 15 Jahren nicht alles angepackt hat oder nicht alles schaffen konnte, was geschafft werden muss. (Michael Noetzel, Die Linke: Das hat doch nichts mit dem Antrag zu tun! Das hat doch nichts mit dem Antrag zu tun!) Es geht aber genau darum, was für ein Engagement man in der Regierungszeit an den Tag legt, um die Probleme zu lösen. Die CDU hat dieses Engagement an den Tag gelegt, (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) und zwar jeden einzelnen Tag. (Michael Noetzel, Die Linke: Deswegen sind die Gebäude immer noch marode.) Die SPD tut das nicht. Und das sieht man jeden Tag aufs Neue, so, wie Sie agieren, gerade dann, wenn es um die innere Sicherheit in unserem Land geht. Sie tun nichts dafür, Entschuldigung, aber gar nichts! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Und Sie dürfen auch hier diesbezüglich mal gern in die Polizei hineinhören. Sie werfen uns ja immer vor, wir reden mit niemandem. Ein Witz! Jeden Tag! Und entschuldigen Sie bitte, aber ich sage es ja zum 150.000. Mal, wo ich hier schon stehe: Ich bin selber Polizeibeamtin, und glauben Sie, ich kenne Polizeibeamte, komisch! Ich rede mit denen, (Michael Noetzel, Die Linke: Ich auch.) und zwar jeden Tag rede ich mit Polizeibeamten in unserem Land. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD, und Michael Noetzel, Die Linke) Und die sagen mir alle dasselbe: Die SPD mit ihrem SPD-Innenminister machen für die innere Sicherheit nichts, (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) die stärken uns den Rücken nicht. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Und Sie haben gerade in diesem Beförderungsskandal, der hier jetzt auf dem Tisch liegt, um den es hier übrigens geht, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und zwar nur um den geht es hier, um den Beförderungsskandal geht es hier, (Julian Barlen, SPD: Das ist wirklich primitiv, wie Sie hier versuchen, Politik zu machen!) haben Sie nicht begriffen, dass die Führungsebene der Polizei an die Öffentlichkeit gegangen ist, weil Sie nicht handeln oder weil Sie falsch handeln. (Sebastian Ehlers, CDU: Richtig!) Und das sind nicht wir, die das hier ausgebuddelt haben. (Julian Barlen, SPD: Nein!) Wir sind aber diejenigen, die sich des Themas angenommen haben, Herr Barlen! (Julian Barlen, SPD: Ja! – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Ja, und das ist auch unsere Aufgabe. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Ja, die Frage ist aber die Art und Weise. Die Frage ist die Art und Weise.) Und dann sagen Sie, Herr Barlen, Sie stellen sich hier hin und sagen mir, ich würde hier unverantwortlich handeln (Julian Barlen, SPD: Richtig!) und ich würde der Polizei nicht den Rücken stärken, (Julian Barlen, SPD: Ganz genau! – Michael Noetzel, Die Linke: Richtig!) weil ich meine Klappe nicht halte, (Julian Barlen, SPD: Nein, die Art und Weise ist es!) weil ich meine Klappe nicht halte, sondern weil ich das mache, was meine Aufgabe ist, nämlich Oppositionsarbeit. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das bedeutet, dass ich natürlich politisch agiere. (Julian Barlen, SPD: Sie sind nicht zum Oppositionskrawall verpflichtet.) Wo sind wir denn hier, im Kindergarten?! Wir sitzen hier im Landtag, im Plenarsaal, im Landtag Mecklenburg-Vorpommern sitzen hier verschiedene Fraktionen von Parteien, die hier politisch agieren. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Ja, wie denn sonst, Herr Barlen, wie soll ich denn sonst agieren?! (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD – Julian Barlen, SPD: Wie wärs mit sachlich?! Wie wärs mit konstruktiv?! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Was ist denn hier mein Mittel, um genau diese Themen anzusprechen? Indem ich dieses Sprachrohr hier nutze, die Probleme benenne und Ihnen sage, was Sie falsch gemacht haben. Und Sie haben eine Menge falsch gemacht! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ich möchte Ihnen noch was dazu sagen, weil Sie sagen, das lief ja alles so richtig mit den Beförderungen. Nee, lief es nicht! Sie haben nämlich als Erstes die Beförderungsrichtlinie des Landes komplett ausgehebelt. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Die haben Sie ausgehebelt. Und dann sage ich Ihnen noch was, es gibt in einem Beurteilungsverfahren einen Erstbeurteiler und einen Zweitbeurteiler, die beurteilen. (Thomas Krüger, SPD: Genau!) Und es gibt überhaupt kein Beteiligungsrecht des Staatssekretärs. Der ist überhaupt kein Beurteiler. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) So, und das nehmen Sie bitte auch mal zur Kenntnis! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, René Domke, FDP, und Sandy van Baal, fraktionslos) Und dann können Sie hier 50.000 juristische Winkelzüge anführen – nein, der Staatssekretär hat kein Beteiligungsrecht bei Beurteilungen. Und da liegt schon der eigentliche Fehler. Das Anheben von 2 auf 1 war parteipolitisch so gewollt, nichts anderes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos – Nikolaus Kramer, AfD: So ist es.) Und dann der dritte Punkt: Sie stellen sich hier hin und sind Ihrem Parteikollegen Walus so unfassbar dankbar, dass er diesen Schritt ja gewagt hat, so demütig, und seine Beförderung wieder zurückgegeben hat. (Julian Barlen, SPD: Machen Sie sich doch nicht lustig! Machen Sie sich doch nicht über einzelne Beamte des Landes so lustig! Das ist unwürdig!) Herr Minister, das geht nicht. Wenn jemand eine Beförderung angenommen hat, diesen Verwaltungsakt, dann kann er den nicht wieder zurückgeben. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Die einzige Möglichkeit, die besteht, wenn Sie die Beförderung als derjenige, der befördert, wieder zurücknehmen, ist die, wenn sie rechtswidrig ist. (Katy Hoffmeister, CDU: So ist es. – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Das ist der einzige Punkt, wann das geht. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und demnach gehe ich davon aus, dass Sie erkannt haben, dass die Beförderung rechtswidrig war, und Sie sie deshalb dann zurückgenommen haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Wenn Herr Dr. Walus nicht trotzdem leitender Polizeidirektor mittlerweile ist, ich bin mir da jetzt eben gerade nicht so sicher, wie Sie damit jetzt eigentlich umgehen. (Michael Noetzel, Die Linke: Da behaupten Sie doch irgendwas.) Nee, ich behaupte nicht irgendwas, ich erzähle Ihnen, wie es wirklich ist, Herr Noetzel! (Julian Barlen, SPD: Erzählen Sie einfach irgendwas, das würde sich von der restlichen Rede nicht unterscheiden!) So, und dann komme ich noch zu dem Punkt, der auch wirklich faszinierend ist. Nicht mit einem Wort habe ich hier die Unschuldsvermutung ausgehebelt. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Das Disziplinarrecht hat nämlich mit dem Strafrecht erst mal überhaupt nichts zu tun, nichts. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Das ist komplett unabhängig davon. Und das Disziplinarrecht übrigens ist auch dazu gemacht, um seine Beamten zu schützen. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Und jeder andere Beamte, wenn gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue laufen würde, wäre suspendiert worden, (Sebastian Ehlers, CDU: So ist es.) jeder andere Beamte, aber der Beamte mit SPD-Parteibuch, nein, der natürlich nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Roter Teppich wird ausgerollt oder Filz.) Das ist was ganz anderes. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Michael Noetzel, Die Linke: Sie behaupten ja doch irgendwas!) Nee, ich behaupte nicht irgendwas, Herr Noetzel! Und ich finde es auch echt faszinierend, was Sie immer so von der Seite reingrölen! Das ist wirklich alles unhaltbar, alles unhaltbar! (Michael Noetzel, Die Linke: Dann beweisen Sie es mal! Dann beweisen Sie das doch mal! Sagen Sie doch mal, warum das an dem SPD-Parteibuch liegt! Sagen Sie das doch mal!) Und das Einzige, was Ihnen hier dazu einfällt, eigentlich müsste die CDU ihren Antrag zurückziehen. (Michael Noetzel, Die Linke: Ja, richtig, bin ich nach wie vor dafür.) Ja, weil wir damit Stimmung machen – nee, Herr Noetzel, (Michael Noetzel, Die Linke: Doch, genau das ist der Grund!) sondern weil wir genau den Nerv treffen, weil wir hier genau die Probleme benennen, weil wir hier die Dinge zur Sprache bringen, die wirklich unverantwortlich sind, und weil Ihnen das natürlich als regierungstragende Fraktion komplett ein Dorn im Auge ist. (Michael Noetzel, Die Linke: Wo ist der Punkt, wo Sie jetzt hier, wo haben Sie mehr Aufklärung geschaffen?!) Ist doch logisch, dass Ihnen das nicht gefällt, ist mir schon klar, aber ich kann Ihnen versichern, wir werden natürlich den Antrag nicht zurückziehen. (Michael Noetzel, Die Linke: Wo haben Sie mehr Aufklärung geschaffen?) Ich kann Ihnen höchstens ans Herz legen, diesem Antrag zuzustimmen. (Michael Noetzel, Die Linke: Ich hab doch schon gesagt, ich mach es nicht.) Allein das wäre verantwortungsvoll. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und noch eine andere Sache, womit ich ja gerechnet hatte: Sie haben ja nichts Besseres zu tun, als das Fehlverhalten der jetzigen Regierung zu relativieren, klassischer Whataboutism. (Nikolaus Kramer, AfD: Ja.) Ich liebe das – aber Sie, aber Herr Caffier, aber „Nordkreuz“! Ja, natürlich, das war mir schon klar, dass das kommt, was auch sonst, Ihr Leib- und Magenthema! Das ist für Sie nämlich … (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Nee, weil es auch eine Tatsache ist, weil es auch eine Tatsache ist!) Polizei, darauf beschränkt sich das für Sie. Und ich möchte Ihnen mal was sagen, (Julian Barlen, SPD: Nein, weil Sie von Super-GAU gesprochen haben. Sie haben von Super-GAU gesprochen.) ich möchte Ihnen mal was sagen: Ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemals, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) jemals auch nur mit einem Wort das, was Herr Caffier damals gemacht hat, oder auch den komplexen Sachverhalt um „Nordkreuz“ in irgendeiner Art und Weise relativiert hätte (Julian Barlen, SPD: Sie haben es relativiert!) oder das entschuldigt hätte oder irgendetwas. Und es sind … (Julian Barlen, SPD: Sie persönlich haben es relativiert!) Nein, Sie haben es relativiert, weil ich das gar nicht in Zusammenhang gezogen habe. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Sie haben von einem supergrößten anzunehmenden Unfall gesprochen. – Glocke der Vizepräsidentin) Minister Caffier ist zurückgetreten, hat Verantwortung für sein Verhalten übernommen. Der Abteilungsleiter der Polizei ist nicht mehr Abteilungsleiter der Polizei gewesen ab diesem Zeitpunkt. Der Leiter des Verfassungsschutzes ist seines Amtes enthoben worden. Und Herr Caffier hat nach dem Aufploppen von „Nordkreuz“ eine SEK-Expertenkommission einberufen und hat einen Abschlussbericht vorgelegt. Also wurde sich mit dem Thema auseinandergesetzt und Konsequenzen wurden gezogen. (Julian Barlen, SPD: Und das war kein Super-GAU?! Das war kein Super-GAU?!) Also erzählen Sie mir nicht hier, die CDU würde keine Verantwortung übernehmen! Sie übernehmen keine Verantwortung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und der Gruppe der FDP) Und nur weil das ein Super-GAU war, ist das nicht keiner, so! (Julian Barlen, SPD: Aha!) Und da erkennen wir mal die Wahrheit. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Das ist Ihnen nämlich alles furchtbar egal, was hier gerade passiert. (Julian Barlen, SPD: Das stimmt nicht, nein!) Und das nehmen Sie auch mit keinem Wort ernst, Herr Barlen! Und wenn Sie mir hier erzählen, ganz toll, ich habe hier ganz viele Mails bekommen von Polizisten, und ich nehme das alles so ernst, und ich habe denen auch allen geantwortet – ja, herzlichen Dank auch! Herzlichen Dank auch! (Heiterkeit bei Sandy van Baal, fraktionslos) Sie nehmen das überhaupt nicht ernst, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) weil Sie mir hier erklären, dass das alles völliger Bullshit ist, was wir hier machen, (Julian Barlen, SPD: Nein!) und dass es unmöglich ist, dass wir das hier in die Öffentlichkeit ziehen. (Julian Barlen, SPD: Nein, es geht mir nur um Ihre Art und Weise.) Und ich sage Ihnen noch mal, Herr Barlen, es ist ein Trauerspiel! Sie wollen, dass ich hier meine Klappe halte und das Thema nicht thematisiere, (Julian Barlen, SPD: Nein, im Gegenteil!) werfen mir vor, ich würde damit die Polizei schwächen. Herr Barlen, das haben Sie selber gemacht, das hat Ihr Minister gemacht, das hat Ihr Staatssekretär gemacht, nicht ich, nicht meine Fraktion! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos – Julian Barlen, SPD: Gut, dass meine Rede im Protokoll ist, da können Sie sie noch mal nachlesen. Das stimmt nicht, was Sie sagen!) Sie haben hier gestanden und gesagt, Sie können vielleicht meinen Ärger verstehen. Ich glaube, ich habe in meiner neunjährigen Karriere hier im Landtag noch nie eine so leidenschaftliche und auch wirklich mich tief berührende Rede gehalten. Und das sagt, glaube ich, ganz, ganz viel aus, Herr Barlen. (Zuruf von Michel-Friedrich Schiefler, SPD) Sie haben gerade hier gesagt, Sie schätzen mich als Kollegin. (Julian Barlen, SPD: Ja, das ist auch so.) Dann wissen Sie das auch, dann wissen Sie auch, wenn ich hier stehe, wenn ich mich hier aufrege, dann mit Recht! (Julian Barlen, SPD: Nee!) Doch! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP – Julian Barlen, SPD: Das ein Zirkelschluss.) Und ich wiederhole mich jetzt gerne, weil das wichtig ist. Ich wiederhole mich einfach auch, weil ich nicht ein Wort von dem zurücknehme, das ich hier vorne gesagt habe, nicht ein Wort, nicht ein Wort! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Deswegen wiederhole ich mich, um das Ganze noch einmal zu festigen. Das Vertrauen hat der Innenminister mit seinem Verhalten bei der Landespolizei und meines Erachtens auch komplett bei der Bevölkerung in diesem Land verspielt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos) Es gibt nur eine Möglichkeit: Herr Minister, treten Sie zurück! Entlassen Sie Ihren Staatssekretär! Und wenn Sie selber nicht dazu in der Lage sind, diese Entscheidung zu treffen und diese Verantwortung zu übernehmen, dann fordere ich hiermit die Ministerpräsidentin auf, ihren Minister zu entlassen und ebenfalls ihren Staatssekretär! Und ich möchte an dieser Stelle der gesamten Landespolizei danken, dass sie trotz, trotz dieses Vertrauensverlustes immer noch in der Lage ist, ihren Job zu machen, so wie wir ihn … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ann Christin von Allwörden , CDU: Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender! Nikolaus Kramer , AfD (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Namens meiner Fraktion beantrage ich gemäß unserer Geschäftsordnung die namentliche Abstimmung. Vizepräsidentin Beate Schlupp: So, dann können wir die namentliche Abstimmung vorbereiten, da die Justizministerin noch ums Wort gebeten hat. Von daher rufe ich jetzt auf für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt. Ministerin Jacqueline Bernhardt: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der doch sehr emotional geführten Diskussion möchte ich gerne mit einem Vorwurf, der hier gegenüber den Staatsanwaltschaften vorgetragen wurde durch Herrn Förster, möchte ich diesen Vorwurf zurückweisen. (Torsten Renz, CDU: Ich dachte, Herr Pegel. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Herr Förster, Sie haben vorgeworfen, dass die Staatsanwaltschaften politisch motiviert gegen den Staatssekretär des Innenministeriums und einen weiteren Beschuldigten ermittelt hätten. Das möchte ich in aller Ausdrücklichkeit zurückweisen. Es fand keine Beeinflussung der Staatsanwaltschaften statt. Ich selber – und das habe ich im Rechtsausschuss dargestellt – habe erst am Tag der Durchsuchung überhaupt Kenntnis erhalten, dass die Ermittlungen laufen, die staatsanwaltschaftlichen, habe erst überhaupt an diesem Tag von den Durchsuchungen Kenntnis erhalten. Die Staatsanwaltschaften – auch das hatte ich Ihnen dargestellt – ermitteln aufgrund eines Anfangsverdachtes. Das wurde hier von niemandem bestritten, dass dieser besteht. Und ich kann nur sagen, lassen Sie jetzt die Staatsanwaltschaften in Ruhe ermitteln, den Sachverhalt aufklären! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um das staatsanwaltschaftliche Handeln zu überprüfen. Wir als Fachaufsicht haben die Ermittlungen überprüft und haben keine Beanstandungen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen vorgetragen. Mittlerweile haben die Beschuldigten Beschwerde eingelegt gegen die staatsanwaltschaftliche Durchsuchung. Auch das ist in einem Rechtsstaat ein völlig legitimes Mittel und richtig. Und insofern hat jeder die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Ich kann Ihnen nur sagen, lassen Sie die Staatsanwaltschaften untersuchen! Lassen Sie die Gerichte entscheiden, ob diese staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen so rechtens waren oder nicht! Das haben nicht wir im Landtag zu tun, sondern dafür gibt es den Rechtsstaat. Und deshalb hören Sie auf, den Staatsanwaltschaften politische Motivation zu unterstellen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ehlers? Ministerin Jacqueline Bernhardt: Nein, gerne am Ende der Rede. Und zu Frau Ann Christin von Allwörden: Sie sagen, ich ziehe mich hier auf Zuständigkeitsfragen zurück und würde Intransparenz der Landesregierung noch unterstützen. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn Sie das nächste Mal ein Thema anmelden, melden Sie es eindeutig an, (Minister Christian Pegel: Richtig!) dann kommt es nicht zu den Irritationen, zu denen wir gestern in der Fragestunde gekommen sind! Insofern kann ich mich nur für die Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Frau Ministerin, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention. Es gibt aber zuerst die zugelassene Zwischenfrage, jetzt am Ende eine Frage. Bitte schön, Herr Ehlers! Sebastian Ehlers , CDU: Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Zulassung der Frage und auch dafür, dass Sie sich hier heute noch mal so ganz klar und deutlich vor die Staatsanwaltschaft gestellt haben als Fachaufsicht. Das finde ich sehr gut und sehr vernünftig. Meine Frage daher, das hat uns ja alle überrascht, der Innenminister hat es ja angesprochen: Innerhalb von wenigen Tagen nach der Durchsuchung wurde dort ja dann ein Gutachten aus dem Hut gezaubert, für mich ein relativ einmaliger Vorgang, dass dort jetzt die Arbeit der Staatsanwaltschaft damit begleitet wird sozusagen von der Landesregierung, aus dem Innenministerium mit einem eigenen Rechtsgutachten. Wie bewerten Sie das als Fachaufsicht, (Beifall Torsten Renz, CDU) dass der Innenminister jetzt sozusagen Ihrer Staatsanwaltschaft, wo Sie die Fachaufsicht haben, hier eigene Gutachten mit an die Hand gibt? Ministerin Jacqueline Bernhardt: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als Ministerin kann ich das Handeln meines Kollegen, des Innenministers, nachvollziehen. Es standen hier disziplinarrechtliche Maßnahmen, die Sie auch zu Recht infrage stellen, im Raum. Und da mit einem Gutachten zu schauen, ob daran etwas ist, finde ich nachvollziehbar, weil man als Dienstherr oder Dienstherrin auch entsprechende Pflichten hat, wenn es so wäre, wenn sich Verdachtsmomente erhärten würden, da einzugreifen. Nichtsdestotrotz sind aufgrund des Gutachtens die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht beeinflusst. Die werden natürlich weiter durchgeführt werden, und dann wird geschaut, ob an den Verdachtsmomenten der Untreue etwas dran ist. Und bis dahin, so macht es die Staatsanwaltschaft deutlich, so haben wir es in unseren Pressemitteilungen deutlich gemacht, gilt die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten. Und damit belasse ich es. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Ministerin! Jetzt rufe ich auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Förster für eine Kurzintervention. Bitte schön, Herr Förster! Horst Förster , AfD: Ja, vielen Dank, Frau Ministerin! Ich habe in keiner Weise Sie angegriffen. Ich glaube Ihnen das, dass Sie davon nichts wussten, sondern ich habe ein bestimmtes Verhalten angegriffen der Staatsanwaltschaft, denn dieser Vorwurf der Untreue in einem Ministerium, das ist ja nicht irgend so ein Ladendiebstahl. Es ist ja ein Vorwurf, der die Gesellschaft erheblich berührt, die Vorstellung, im Ministerium sitzen Leute, die Untreue begehen mit unseren Steuergeldern. Und von daher muss man das bedenken. Und es gibt ja auch andere Fälle der Staatsanwaltschaften in Deutschland, wo mit großem Trara irgendwo einmarschiert wird und am Ende nichts dabei rumkommt. Und nach allem, was wir bisher wissen, gehe ich davon aus, dass man die Frage der Verjährung ohne Durchsuchungsbeschluss, ohne dort einzumarschieren, ganz einfach hätte klären können durch eine bestimmte Anfrage, denn hier besteht ja nicht die Vermutung oder der Verdacht, dass irgendwelche Unterlagen beseitigt werden. Man hat das offensichtlich nicht gemacht. Ich wiederhole mich, das habe ich vielleicht eben nicht deutlich genug gesagt: Ganz offensichtlich liegen die Voraussetzungen einer vorsätzlichen Untreue nicht vor. Allein, wo man darüber diskutieren kann, ist möglicherweise die Frage der Verjährung, aber die scheint mir ohne Gutachten sehr eindeutig zu beantworten zu sein, dass die Verjährung nicht vorliegt. Und deshalb spricht alles dafür, dass die Staatsanwaltschaft hier voreilig dort eingerückt ist und damit in der Öffentlichkeit einen Riesenschaden angerichtet hat, was in unseren Ministerien losgeht. Und das hat nichts mit Parteipolitik zu tun. Aber dieser Eindruck, der zeitliche Zusammenhang muss doch auch jedem klar sein, was denn da vermutet wird, dass das ein Gegenschlag ist gegen die andere Geschichte. Da muss man doch nicht fantasieren, das hat doch jeder normale Zeitungsleser gedacht! (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie darauf antworten? Horst Förster , AfD: Die Staatsanwaltschaft steht nicht außerhalb der Kritik, das ist ganz wichtig, auch die Gerichte nicht. Die darf man in diesem Land noch kritisieren. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Jetzt sind Sie fertig, Herr Förster? Horst Förster , AfD: Ja. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Dann frage ich Sie, Frau Ministerin: Möchten Sie darauf antworten? Ministerin Jacqueline Bernhardt: Ja. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Ministerin Jacqueline Bernhardt: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Förster, wir haben, wie ich finde, im Bereich der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ein sehr ausgewogenes System in unserem Recht niedergelegt, das ganz klar bestimmt, dass es über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eine Aufsicht, eine Fachaufsicht gibt. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Die haben wir wahrgenommen. Alles, was ich mitbekommen habe als Fachaufsicht, kann ich sagen, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind nicht zu beanstanden, die durchgeführt wurden. Und auch vor diesem Hintergrund kann ich nur zurückweisen, was Sie hier den Staatsanwaltschaften unterstellen. Als Landtag kennen Sie zu Recht nicht alle Umstände, damit die Staatsanwaltschaften in Ruhe ermitteln können, damit sie den Sachverhalt ermitteln können. Sie sind in diesem Bereich nicht mit einbezogen als Landtag, sondern es gibt ganz klare gesetzliche Regelungen. Wir haben die Fachaufsicht. Wir haben nichts zu beanstanden. Die Staatsanwaltschaften haben bisher keinen Fehler gemacht. Und damit bleibt es. Und deshalb kann ich nur jeden Vorwurf, den Sie hier versuchen zu erzeugen, gegen die Staatsanwaltschaften zurückweisen, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) egal, wie Sie das versuchen zu begründen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Ministerin! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Die Fraktion der AfD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktion, … (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe, weil wir jetzt in die Abstimmung eintreten. … hat zu dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5297 eine namentliche Abstimmung verlangt. Diese werden wir gemäß Paragraf 91 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung elektronisch durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Für eine Jastimme drücken Sie auf Ihrem Abstimmungsgerät bitte die grün unterlegte Taste 1, für eine Neinstimme die rot unterlegte Taste 2 und für eine Enthaltung die grau unterlegte Taste 3. Bestätigen Sie dann bitte Ihr Abstimmungsverhalten mit der Okay-Taste. Solange die Abstimmung noch nicht beendet worden ist, können Sie Ihr Abstimmungsverhalten noch korrigieren. Ich bitte Sie jetzt, Ihre Stimme abzugeben. (Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.) Ich frage noch mal zur Sicherheit: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache, die Abstimmung – Entschuldigung! –, und wir unterbrechen für eine Minute für das Ergebnis. Unterbrechung: 12:35 Uhr __________ Wiederbeginn: 12:36 Uhr Vizepräsidentin Beate Schlupp: Sehr geehrte Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis der elektronischen namentlichen Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 65 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 28 Abgeordnete, mit Nein stimmten 37 Abgeordnete, es enthielt sich niemand der Stimme. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/5297 abgelehnt. Lassen Sie mich noch anmerken, das Abstimmungsergebnis wird in Kürze auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht. (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch, Platz zu nehmen. Wir sind in der Sitzung. (allgemeine Unruhe) Oder wird eine Auszeit gewünscht, dann unterbrechen wir die Sitzung gerne für eine halbe Stunde? (Julian Barlen, SP: Nein! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dreiviertelstunde! – Julian Barlen, SPD: Wir gehen nur einmal Hände waschen.) Ich warte nur so lange, bis es so einigermaßen wieder wie eine Sitzung aussieht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Herr Förster, wir wollen gerne weitermachen. So, ich denke mal, dass wir jetzt so einigermaßen strukturiert sind, (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Erst mal alles einsammeln!) damit wir in der Sitzung fortsetzen können. Gestatten Sie mir noch den folgenden Hinweis: Der Abgeordnete Tilo Gundlack hat mit Schreiben vom gestrigen Tag Einspruch gegen den ihm in der 115. Sitzung des Landtages erteilten Ordnungsruf eingelegt. Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung erfolgt dazu zunächst eine Beratung im Ältestenrat. Ich werde den Ältestenrat heute nach dem Tagesordnungspunkt 39 einberufen. Und jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 36 : Beratung des Antrages der Fraktionen Die Linke und SPD – Elektronische Patientenakte auch für den Rettungsdienst nutzbar machen, Drucksache 8/5331. Antrag der Fraktionen Die Linke und SPD Elektronische Patientenakte auch für den Rettungsdienst nutzbar machen – Drucksache 8/5331 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin. Torsten Koplin , Die Linke: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die elektronische Patientenakte wurde am 1. Oktober bundesweit verpflichtend eingeführt. Sie stellt damit in der Gesundheitsversorgung ein zentrales Dokument und digitales Bindeglied zwischen rund 70 Millionen Patientinnen und Patienten und den Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen dar. Zu diesen Akteurinnen und Akteuren gehören behandelnde Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Krankenhäusern, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Apotheker/-innen und selbstverständlich die Patientinnen und Patienten selbst. Die Versicherten sollen zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort über ihr Smartphone, ihren PC oder Laptop oder als Offlineversion über ihre elektronische Gesundheitskarte Zugriff auf die eigenen persönlichen Gesundheitsdaten haben und diese auch eigenständig verwalten können. Die Versicherten haben die Möglichkeit, Dokumente, die sie in der Vergangenheit in Papierform erhalten haben, in begrenztem Umfang digital in die elektronische Patientenakte einzupflegen. Sie können verschiedenen medizinischen Einrichtungen eine Freigabe für ihre gespeicherten Daten erteilen, sodass diese eingesehen, eingespielt oder entfernt werden können. Sehr geehrte Damen und Herren, die elektronische Patientenakte bringt zweifellos Vorteile mit sich. Diese liegen insbesondere darin, dass die Versicherten an jedem Ort – ob zu Hause, im Urlaub oder auf Reisen – innerhalb Deutschlands Zugriff auf ihre medizinischen Daten haben. Das ist nicht nur bei medizinischen Notfällen sinnvoll. Auch können überflüssige Doppeluntersuchungen vermieden und so Zeit und Kosten eingespart werden. Die medizinische Versorgung kann effizienter gestaltet und Abläufe im Gesundheitssystem können entbürokratisiert werden. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Das ist gut so!) Das ist gut so! Es handelt sich um ein großes Vorhaben, aber gerade, weil es so viele Akteure dabei gibt und die Patientinnen und Patienten die elektronische Patientenakte auch annehmen und anwenden sollten, muss die elektronische Patientenakte zuverlässig und sicher sein. Auch in der Erprobungsphase und danach gab und gibt es begründete Kritik. Sicherheitslücken und Informationsdefizite wurden von Datenschutzexpert/-innen ebenso kritisiert wie von Verbraucherschützern. Auch die Tatsache, dass alle 94 gesetzlichen Krankenkassen eigene Apps und Systeme entwickelt haben, stellt eine große Ressourcenverschwendung dar. Zudem fehlen wesentliche Funktionen für den Einsatz der elektronischen Patientenakte in Kliniken und im Rettungsdienst. Deshalb sehen wir es als erforderlich an, die Landesregierung zu bitten, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass berechtigte Hinweise aufgegriffen, bestehenden Defiziten bei Anwendung und Einsatz der elektronischen Patientenakte abgeholfen und dafür Sorge getragen wird, dass noch bestehende Unklarheiten über die Nutzung der Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte für die Forschung so schnell wie möglich ausgeräumt werden. Weiterhin bitten wir die Landesregierung, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die elektronische Patientenakte auch für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rettungsdienst nutzbar gemacht wird. Im Notfalleinsatz wäre es für das medizinische Personal besonders wichtig zu wissen, welche Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten vorliegen und auf welche Medikamente die Hilfebedürftigen angewiesen sind. Ziel unseres Antrags ist es also, der elektronischen Patientenakte zum Erfolg zu verhelfen und die Gesundheitsversorgung in unserem Land weiter zu verbessern. Und deshalb bitten wir um die Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese. Ministerin Stefanie Drese: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schon, als vor mehr als fünf Jahren erstmals konkret über die Einführung einer elektronischen Patientenakte gesprochen wurde, stand ein Vorteil ganz besonders im Fokus: die verbesserte Versorgung in Notfallsituationen. Wenn also ein Patient oder eine Patientin nicht mehr in der Lage ist, selbst Auskunft zur Krankheitsgeschichte zu machen, oder wenn bei der Verabreichung eines Medikaments jetzt und sofort Klarheit darüber bestehen muss, ob Unverträglichkeiten oder Wechselwirkungen bestehen, oder wenn die nächsten Minuten womöglich über Leben und Tod entscheiden, in diesen Situationen ist es für die Rettungsteams genauso wie für die Erkrankten oft im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig, wenn in digitaler Form ein Notfalldatensatz abrufbar ist, also Informationen zu Vorerkrankungen, Allergien, zur Hausarztversorgung und natürlich auch zum Medikationsplan. Nun sind wir in diesen fünf Jahren in Sachen elektronische Patientenakte, kurz ePA, ein ganzes Stück weitergekommen. Die ePA steht nunmehr allen Versicherten, die der Nutzung zugestimmt haben, seit Januar 2025 zur Verfügung. Und im Praxisalltag ist das Befüllen der ePA seit Anfang des Monats sogar verpflichtend. So weit, so gut, bei allen Anlaufschwierigkeiten, aber einen blinden Fleck gibt es aus meiner Sicht noch, der bei den letzten nachvollziehbaren und gerechtfertigten Diskussionen um die Ausstattung der Praxen, Nachbesserung, Stabilität der technischen Infrastruktur oder auch den Breitbandausbau bisher zu sehr aus dem Blick verloren wurde. Und das ist die Anbindung des Rettungsdienstes an die ePA, denn gerade in Rettungswagen treffen unsere Notfallärztinnen und -ärzte, unsere Notfallsanitäterinnen und -sanitäter tagtäglich wichtige medizinische Entscheidungen und führen lebensrettende Maßnahmen durch, und das unter großem Zeitdruck. Nun stellen Sie sich vor, dass ein Sanitäter am Einsatzort auf einen bewusstlosen Patienten trifft. Kein Angehöriger ist vor Ort, kein Medikament in der Wohnung, kein Hinweis auf Allergien oder chronische Erkrankungen im Portemonnaie. Dann wäre es nicht nur lebensgefährlich, wenn man erst später im Krankenhaus einsehen könnte, dass bei dem Patienten eine Kontraindikation für bestimmte Medikamente vorliegt, sondern seit der Einführung der ePA auch absolut vermeidbar, denn die Daten liegen vor, die technische Lösung existiert prinzipiell auch, Datenschutz und Zugriffsregeln durch die verpflichtende Nutzung von elektronischen Heilberufsausweisen ebenfalls. Allein der Zugang fehlt. Deshalb fordern wir in Mecklenburg-Vorpommern schon seit Jahren, dass die elektronische Patientenakte auch für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nutzbar beziehungsweise der sogenannte Notfalldatensatz über eine sichere Anmeldung mit dem elektronischen Heilberufsausweis für sie einsehbar ist. Die große Herausforderung oder die große Hoffnung hierfür war die geplante Notfallreform auf Bundesebene, deren letzte Lesung im vergangenen November kurz bevorstand, als die Ampelkoalition vorzeitig zerbrach. Seither ist die Reform ins Stocken geraten. Dabei waren sich die angehörten Expertinnen und Experten einig, dass der Rettungsdienst eben nicht nur ein Transportdienstleister ist, sondern lebenserhaltende medizinische Leistungen erbringt, und dass die für eine Notfallbehandlung benötigten Informationen schon am Unfallort oder der Einsatzstelle einsehbar sein müssen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Notfallreform gehört dringend auf die politische Agenda, und ich sehe hier noch großes Potenzial in der elektronischen Patientenakte, das in Vergessenheit zu geraten droht. Ich freue mich daher sehr über den Antrag und die damit verbundene Möglichkeit, noch einmal auf die ungenutzten Möglichkeiten aufmerksam zu machen, die schon in der ePA schlummern und von denen die medizinische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten zweifellos profitieren würde. Mit dem Rückenwind des Parlaments werden wir uns dafür auch weiter in Berlin einsetzen, mit dem großen Ziel, dass die Notfallreform zügig kommt und der Weg für die ePA-Nutzung im Rettungsdienst freigemacht wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes. Thomas de Jesus Fernandes , AfD: Sehr geehrte Abgeordnete! Wertes Präsidium! Wenn wir über die elektronische Patientenakte sprechen, dann reden wir über eines der ambitioniertesten Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen, mit gewaltigen Chancen, aber auch nicht zu unterschätzenden Risiken. Der heute vorliegende Antrag der Fraktionen Die Linke und SPD greift einen ganz konkreten Aspekt heraus, die Nutzbarkeit der ePA im Rettungsdienst. Und da kann man ganz klar sagen, die Idee erachten wir als grundsätzlich sinnvoll, denn wenn Notfallsanitäter im Einsatz wichtige Informationen über Vorerkrankungen, Allergien oder Medikationen direkt und datensicher abrufen könnten, dann wäre das ein klarer Mehrwert für die Patientenversorgung und für die Handlungssicherheit der Einsatzkräfte, aber – und das ist entscheidend – nur unter klaren Bedingungen. Wir als AfD-Fraktion sagen, wir unterstützen grundsätzlich die Zielrichtung des Antrags. Es wäre widersprüchlich, die elektronische Patientenakte mit großem Aufwand einzuführen und ausgerechnet jene Akteure, die in lebensbedrohlichen Situationen als Erste am Patienten sind, von der Nutzung auszuschließen. Aber wir sagen auch, die ePA muss technisch sicher, rechtsstaatlich einwandfrei und nutzbar nur mit klarer Zustimmung der Betroffenen sein. Wir haben von Anfang an gewarnt, nicht vor der Digitalisierung per se, sondern vor einer übereilten Einführung ohne ausreichenden Schutz sensibler Daten. Und leider haben sich unsere Warnungen in Teilen auch bereits bewahrheitet, obwohl diese immer leichtfertig abgetan wurden. Die ePA war kaum eingeführt und schon gab es mehrfach Sicherheitslücken, Datenschutzprobleme und unübersichtliche App-Lösungen der Krankenkassen. Meine Damen und Herren, wir als AfD haben die elektronische Patientenakte von Anfang an nicht grundsätzlich abgelehnt, wir haben aber immer gewarnt: Keine Digitalisierung ohne Sicherheit, kein Zugriff ohne Zustimmung, keine Technik, der Menschen nicht mehr vertrauen! Und jetzt lesen wir in diesem Antrag, ich zitiere, „dass noch bestehende Unklarheiten über die Nutzung der Gesundheitsdaten aus der ePA für die Forschung so schnell wie möglich ausgeräumt werden“ sollen. Das ist gut gemeint, aber eigentlich ein Eingeständnis: Man hat die Büchse der Pandora geöffnet, bevor man wusste, was drin ist. Was ist mit sensiblen Diagnosen? Was ist mit Suchterkrankungen, psychiatrischen Berichten oder genetischen Vorbelastungen? Der Bürger hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer was mit seinen Daten macht und warum. Und was SPD und Linke heute als „Unklarheiten“ bezeichnen, nennen wir ganz offen einen gefährlichen Mangel an Transparenz. Trotzdem, meine Damen und Herren, der konkrete Vorschlag, Zugriff für Rettungsdienste auf die ePA, ist sinnvoll und notwendig, (Beifall Thore Stein, AfD) denn wenn ein Patient nicht ansprechbar ist, wenn niemand weiß, welche Medikamente er nimmt, ob er Allergien hat, Vorerkrankungen oder kürzliche Behandlungen, dann kann der digitale Zugriff tatsächlich Leben retten, vorausgesetzt natürlich, der Zugriff erfolgt sicher und lückenlos protokolliert. Was uns an dem Antrag positiv auffällt, ist der Versuch, endlich praxisbezogen über Digitalisierung zu reden, nicht nur in schicken Broschüren, sondern im realen Versorgungsalltag – beim Rettungsdienst, in der Notaufnahme, in der Fläche. Was uns hingegen fehlt, und das müssen wir ehrlich sagen, ist der Mut, aus früheren Fehlern zu lernen, denn wer heute für Verbesserungen bei der ePA wirbt, war gestern noch oft derjenige, der Kritik als digitalfeindlich abgetan hat. Wir haben uns schon früh gegen einen Zwangsanschluss aller Versicherten ausgesprochen. Wir haben für ein echtes Opt-in-Verfahren geworben und wir haben auf die Gefahr von Hackerangriffen, Datenlecks und Systemausfällen hingewiesen, lange bevor es dann auch diese Vorfälle alle gab. Heute ist das alles Realität, wie viele Schlagzeilen belegen. Deshalb unser Fazit: Ja, dieser Antrag enthält gute und richtige Punkte. Ja, der Zugriff des Rettungsdienstes ist überfällig. Und ja, wir müssen Defizite im System benennen dürfen, ohne als Fortschrittsverweigerer zu gelten. Wir stimmen zu, in der Hoffnung, dass die Regierung bei diesem Thema künftig nicht nur mit digitalem Eifer, sondern auch mit verfassungsrechtlichem Ernst handelt. Wir wollen eine ePA, die den Menschen dient, nicht den Datensammlern, wir wollen Sicherheit, nicht Symbolpolitik, und wir wollen eine Digitalisierung, die den Arzt nicht ersetzt, aber den Rettungsdienst rettend unterstützt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Katy Hoffmeister , CDU: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verstehe nicht, wenn ich ehrlich bin, ich verstehe Ihren Forderungsteil jedenfalls nicht richtig. An der Zielstellung Ihres Antrages, die elektronische Patientenakte auch für den Rettungsdienst nutzbar zu machen und zu nutzen, besteht aus meiner Sicht kein Zweifel. Alle Gesundheitsdaten an einem Ort, Zugriffsmöglichkeiten auch für den Rettungsdienst halten wir für sinnvoll und richtig. Und natürlich ist das auch der wesentliche und richtige Schritt in die richtige Richtung, denn alles, was im medizinischen Notfall hilft, Einsatzkräften fundierte und auch qualifizierte Informationen zum Patienten zugänglich zu machen, ist richtig und sinnvoll. Es ist sinnvoll und unterstützenswert, und, jetzt kommt es: und aus meiner Sicht bundesgesetzlich eindeutig geregelt. Ich lese 352 SGB V Ziffer 19 – in 352 sind alle Personen aufgeschrieben, die zugriffsberechtigt sind –, da steht drin: „Auf die Daten in der elektronischen Patientenakte ... dürfen ... folgende Personen zugreifen“, Ziffer 19: „Notfallsanitäter, die in die medizinische oder pflegerische Versorgung der Versicherten eingebunden sind, mit einem Zugriff, der das Auslesen, die Speicherung und die Verwendung von Daten nach § 341 Absatz 2 Nummer 1, 3 bis 11 sowie die Verarbeitung von Daten nach § 341 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, die sich aus der Notfallbehandlung des Versicherten ergeben und durch den Notfallsanitäter elektronisch erhoben wurden, ermöglicht, soweit dies für die Versorgung des Versicherten erforderlich ist.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das so ist, dann kann es sich nur noch, jedenfalls nicht um ein gesetzgeberisches, sondern möglicherweise um ein technisches Problem handeln, möglicherweise um ein regional technisches Problem. Und natürlich muss diese Frage schnellstmöglich gelöst werden. Und soweit ich das nachgelesen habe, hat das BMG auch zugesagt, technische Fragestellungen noch mal gesondert in den Blick zu nehmen. Aber den vorliegenden Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, braucht es aus meiner Sicht nicht, denn das verstehe ich nicht, warum Sie ihn noch mal so gesondert formuliert und tatsächlich aufgesetzt haben. Und vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen, weil es ihn nicht braucht, diesen Antrag, lehnen wir ihn auch ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Daniel Peters, CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr. Christine Klingohr , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hoffmeister, wir befinden uns hier noch in einer Grauzone, und da wollen wir als Land und als Landtagsfraktionen gerne mithelfen, diese Grauzone gerade im Paragrafen 352 mit aufzulösen, weil in Paragraf 352 ist die Frage zutreffend: Gibt es eine Zugriffsberechtigung für Notfallsanitäter? (Katy Hoffmeister, CDU: Eben.) Es lässt sich nicht unmittelbar ableiten, dass Notfallsanitäter grundsätzlich das Recht haben, auf die ePA zuzugreifen. Und genau deshalb bringen wir hier diesen Antrag, um das genau regeln zu lassen. (Katy Hoffmeister, CDU: Das steht aber nicht im Antrag.) Also das ist hier noch mal im Gesetzestext auch so geschlussfolgert. Und von daher gebe ich Ihnen das mit auf den Weg, warum wir genau diesen Antrag zu diesem Thema machen. (Katy Hoffmeister, CDU: Das steht ja aber nicht im Antrag.) Also natürlich wollen wir diesen Antrag dazu nutzen, damit wir genau diese Lücke im Gesetz aufheben. Und deshalb stellen wir genau diesen Antrag zur ePA und zu den Notfallsanitätern. (Daniel Peters, CDU: Dann schreiben Sie es doch hin!) Ich würde gerne noch mal einige Ausführungen dazu machen. Die Vorteile wurden hier schon benannt und ich will sie gerne hier noch mal eindeutig benennen. Lassen Sie mich ganz kurz zusammenfassen: Für Patientinnen und Patienten liegt alles Wichtige mit der ePA an einem Ort: Befunde, Arztbriefe, Impfungen, Medikationspläne, Röntgen- oder MRT-Aufnahmen, der Mutterpass und Impfpass. Dadurch gibt es weniger Zettel und klare Übersichten. Auch wird sichergestellt, dass zwischen Ärzten keine Informationen verloren gehen. Zudem hat der einzelne Patient die Kontrolle über seine Daten und Befunde, da er Zugriffsrechte freigeben oder entziehen kann und einzelne Bereiche selektiv freigeben kann. Und natürlich gibt es genauso wie für die Patientinnen und Patienten die Vorteile für Ärztinnen und Ärzte. Alle haben einen schnellen Überblick über Vorbefunde und Medikation. Dies spart Zeit und reduziert Fehl- und Doppelverordnungen. Die Koordination von Hausarzt, Facharzt, Klinik, Reha, Pflege und Apotheken wird durch die ePA erleichtert und abgestimmt, denn Diagnosen und Ergebnisse oder Impfungen können dokumentiert werden. Für das Gesundheitssystem – die Ministerin hat es ausgeführt und mein Kollege Torsten Koplin hat es hier beschrieben –, für das Gesundheitssystem als Ganzes entstehen wichtige Grundlagen für die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung. Und natürlich muss dabei klar sein, dass der Datenschutz gesichert ist. Das ist selbstverständlich, und diesen Anspruch betonen wir in unserem Antrag erneut. Die aufgeführten ... Vizepräsidentin Beate Schlupp: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hoffmeister? Christine Klingohr , SPD: Sehr gerne! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön, Frau Hoffmeister! Katy Hoffmeister , CDU: Danke, Frau Kollegin! Ich verstehe es immer noch nicht. Also, ein Rettungsdienst muss ein Kartenlesegerät haben. Das ist alles. Möglicherweise braucht es eine Funkanbindung, das verstehe ich, aber mehr ist nicht notwendig. Dann ist es zulässig, mit einem Kartenlesegerät diese ePA auszulesen, und dann hat sich der Salat. Natürlich muss auf der ePA was drauf sein, ansonsten lohnt sich das nicht. Können Sie es mir noch mal erklären, wo das Problem ist? Christine Klingohr , SPD: Das tue ich sehr gerne, wenn ich darf. Ja? Nach dem, was Sie gerade recherchiert haben und ich recherchiert habe während Ihres Wortbeitrages, steht da drin: Zugriff nur zur Versorgung der Versicherten und wenn eingebunden. Selbst, wenn Notfallsanitäter in einem konkreten Behandlungszusammenhang agieren, zum Beispiel bei medizinischer Erstversorgung, müsste geprüft werden, ob sie Teil der Versorgung, eingebunden sind und der Zugriff für diese Versorgung erforderlich ist. Paragraf 352 setzt dies noch nicht so um, wie wir es ganz aktuell in unserem Verfahren brauchen, und deshalb wollen wir nachjustieren. (Die Abgeordnete Katy Hoffmeister spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ja. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es sollte also ermöglicht werden, dass sich der Rettungsdienst im Notfall innerhalb von Sekunden einen Überblick über Notfalldaten wie Allergien, Unverträglichkeiten, Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Diabetes oder Epilepsie, und über aktuelle Diagnosen verschaffen kann. Dazu gehört auch eine Übersicht über den aktuellen Medikationsplan, der wichtig für Entscheidungen ist. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Je schneller die passende Maßnahme gefunden wird oder die richtige Klinik ausgewählt werden kann, desto besser. Zuletzt geht es auch wieder um die Koordinierung der verschiedenen versorgenden Akteure. Und ich glaube, das ist hier genau bei diesem Paragrafen der Hauptgrund, warum da noch überarbeitet werden muss. Die Übergabe an die Klinik kann mit der ePA verbessert werden und relevante Informationen können digital übergeben werden. Vor diesem Hintergrund möchten wir uns dafür einsetzen, dass die elektronische Patientenakte auch für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter im Rettungsdienst nutzbar gemacht wird, und ich werbe um Ihre Zustimmung zu dem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es gibt keine unterschiedlichen Meinungen darüber, dass eine gesicherte elektronische Patientenakte, also ich meine, gesichert in dem Sinne auch, dass alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt sind, einen erheblichen Vorteil für die Patientinnen und Patienten hat. In der Diskussion um die Sicherheit der elektronischen Patientenakte ist aber auch immer wieder gesagt worden, wenn das nicht erfüllt ist, dann haben wir große Schwachstellen. Und es wurde ja gerade bei der Einführung der elektronischen Patientenakte, das hat ja in Deutschland besonders lange gedauert, auch immer darauf abgehoben, dass gesagt worden ist, wir brauchen sozusagen den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten. Und das war – die Garantie, dass das passiert –, war mit überhaupt erst der Schlüssel dafür, dass wir eine elektronische Patientenakte einführen konnten. So weit zur Vorbemerkung. Deswegen komme ich eigentlich ein bisschen zu einer anderen Perspektive, die wir oder die ich auch einnehme. Es ist zwar verständlich, dass der Antrag die Nutzung der elektronischen Patientenakte für den Rettungsdienst fordert – und ich bin eigentlich der Kollegin Hoffmeister auch dankbar, denn ich hatte gar nicht reingeguckt in die Gesetzgebung, dass das alles so minutiös eigentlich schon als Grundlage dient –, (Torsten Koplin, Die Linke: Ja, Rechtsgrundlage gibt es.) aber jetzt, wie gesagt, weiter, also es ist nicht, es ist verständlich, dass das gefordert wird, denn gerade dort zählt jede Stunde, beim Notfall auf der Straße, wohlbemerkt. Wenn es um den Erhalt von Lebensfunktionen geht, da ist wiederum eigentlich keine Zeit, die die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu verlieren hätten, um sich Zugang zu einer Patientenakte zu verschaffen. Es geht also eher um die Frage, wie man sich in Sekundenschnelle eine Information zu den wenigen unter Umständen notwendigen Notfalldaten verschaffen kann. Also das ist dieser typische Chip Notfalldaten. Aber auch da weise ich darauf hin, ob wir hier nicht einen Pappkameraden vor uns her tragen bei der Begründung, was sozusagen auf der Straße mit einem bewusstlosen Patienten passiert, denn da geht es darum, die Beatmung sicherzustellen und den Kreislauf sicherzustellen, also zum Beispiel mit dem Defibrillator oder wie auch immer, wenn es um Bewusstlosigkeit geht. Und dass da Allergien irgendeine Rolle spielen, ist eigentlich Quatsch. (Christine Klingohr, SPD: Na, wenn man es weiß, schadet es nicht.) Und dann sind es nachher, wenn der Notfallsanitäter doch zufällig ein paar Minuten früher da ist, wo er genau um diese Lebensfunktionen kämpft und jede Sekunde wichtig ist sogar, die er verlieren könnte, wenn er sich jetzt umständlich in der Patientenakte orientieren würde, dann ist der Notfallarzt da und dann sind sie zu zweit und dann wird erst das einsetzen, was jetzt hier sozusagen zur Hauptbegründung herbeigeführt wird. Deswegen komme ich zu der Einschätzung, es ist wirklich dieser Antrag nicht nötig. Wir werden uns auch enthalten bei dem Antrag. (Beifall Daniel Peters, CDU, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Dr. Terpe! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Einführung der elektronischen Patientenakte, man mag es als „Meilenstein“ bezeichnen in der digitalen Gesundheitsversorgung. Die Probleme, die Kinderkrankheiten, die wie bei so vielen digitalen Projekten hier in dieser Republik dran sind, ich glaube, da konnten alle sich entsprechend ein Bild machen, genug dazu lesen. Die Hausärzte klagen da auch noch über viele Kinderkrankheiten, die da wirklich ausgemerzt werden müssen. Dennoch glaube ich, dass dieser Pfad nicht verlassen werden sollte. Wir haben hier in diesem Hause schon über den Telenotarzt gesprochen, wir haben hier über Ersthelfer-Apps gesprochen. Gerade im Bereich des Rettungsdienstes sage ich auch immer wieder, wir können da mehr machen, wir müssen da mehr machen. Und das wurde ja auch glücklicherweise schon auch positiv hier von dem Hause beschieden. Allerdings auch da, in der Praxis merken wir an der einen oder anderen Stelle hier im Land, dass wir gerade beim Ausbau des Mobilfunks im ländlichen Raum durchaus noch ein bisschen Aufholbedarf haben. Wenn ich überlege, wie meine Kollegen auf den Rettungswagen unterwegs sind und dann doch wirklich entscheidende Informationen manchmal benötigen, die sie dann nicht kriegen können – das hat die Gesundheitsministerin ja hier auch schon sehr gut ausgeführt –, dann halte ich das für sinnvoll, wichtig und richtig, dass hier, wenn schon die Möglichkeit der elektronischen Patientenakte da ist, dass dort auch ein Zugriff erfolgen kann. Das ist natürlich nicht bei jeder Indikation wie einem gebrochenen Bein irgendwie notwendig, es gibt aber Fälle, wo das notwendig und lebensrettend sein kann. Wenn wir uns überlegen, dass wir auch hier in diesem Hause schon das Gesundheitsdatenforschungsförderungsgesetz verabschiedet haben, da haben wir auch schon hier in unserer eigenen Landesgesetzgebung sehr dezidiert auch auf das Thema oder uns mit dem Thema „Sicherung und Sicherheit von Gesundheitsdaten“ beschäftigt. Und ich glaube, das ist ein lösbares Problem, und deswegen stimmen wir dem Antrag hier an der Stelle auch zu, weil das Anliegen richtig ist, weil es wichtig ist, auf diesem Pfad der Nutzbarmachung der elektronischen Patientenakte weiterzugehen und auf diesem Wege natürlich auch konsequenterweise alle Kinderkrankheiten auszumerzen. Also viel Erfolg bei dem Anliegen! Wir unterstützen das. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Torsten Koplin , Die Linke: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Diskussion, die ja deutlich gemacht hat, dass dieses Thema durchaus a) relevant ist und b) auch abgewogen werden muss, wo gibt es eigentlich keine Probleme und wo gilt es, wie meine geschätzte Kollegin Klingohr sagt, dass noch nachjustiert werden muss. Ich möchte auf einzelne Beiträge eingehen. Ich bin der Ministerin sehr dankbar, denn sie hat den Bogen geschlagen zu der notwendigen Reform in der Notfallversorgung. Die ist unabdingbar. Es steht im Übrigen nicht im Antrag, ist aber unabdingbar für die Rahmensetzung. Insofern mein Dank für den wichtigen Hinweis, dass wir uns darum eben auch kümmern müssen und das in den Blick nehmen müssen! Frau Hoffmeister hat darauf hingewiesen, es gibt ja die Rechtsgrundlage, wo ist das Problem. Die Rechtsgrundlage ist in der Tat gegeben, sonst wäre ja die elektronische Patientenakte nicht eingeführt worden. Und diese Rechtsgrundlage berührt auch – Sie haben es ja zitiert – die Notfallmedizin. Und gleichzeitig hat Frau Klingohr recht, wenn sie sagt, wir müssten nachjustieren, weil es zum einen – und ich verweise auf den Wortlaut unseres Antrags –, es geht darum, (Katy Hoffmeister, CDU: Gesetzlich nachvollziehen, oder was?!) „im Rettungsdienst nutzbar“ zu machen, „nutzbar“, die letzten Worte des Antrags. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Es gibt Rechtsgrundlagen, die sind aber im Übrigen – und da hat Frau Klingohr völlig recht – auch noch nicht ausgefeilt genug. Aber das eine ist ein praktisches Problem, und es ist nicht eine Sache, die wir auf dem Rettungswagen irgendwie aufgenommen haben, sondern die Thematik ist uns angetragen worden durch Teilnahme an einer Konferenz, wo das problematisiert wurde. Und da haben wir uns gesagt, also es kann ja wohl nicht sein, dass eben in dem wichtigen Bereich der Notfallhilfe es Probleme gibt mit der Nutzbarmachung. Und darum geht es. Und wenn es eben um das Nachjustieren geht, wie Frau Klingohr sagt, völlig zu Recht, da können Sie sich gerne mit vertraut machen. Es gibt unterschiedliche Anbieter, es gibt unterschiedliche Formate, es gibt unterschiedliche Systeme, und die müssen in Übereinstimmung gebracht werden, damit eben diese ePA nutzbar gemacht werden kann, und an einigen Stellen, vor allen Dingen in der Ausformung des Rechts, gilt es da noch entsprechend zu regeln, aber vor allen Dingen in der Praxis die Anwendbarkeit sicherzustellen. Das ist unser Anliegen. Danke, dass Sie sich kritisch mit dem Antrag auseinandergesetzt haben! Aber vor allen Dingen gilt unser Dank denjenigen, die dieses Anliegen unterstützen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

Alle Reden von Ann Christin von Allwörden Protokoll ↗