Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde hier viel von Vertrauen gesprochen, und ich sehe noch ein ganz anderes Problem, wo das Vertrauen beschädigt wurde aus meiner Sicht. Ich sage nichts mehr zur Beförderung, da ist vieles gesagt worden. Ich möchte etwas sagen zu dem Ermittlungsverfahren und dem zeitlichen Zusammenhang. Ich glaube, ich bin nicht der Einzige, der also das in der Presse las und sofort diesen Zusammenhang mit der Beförderungsproblematik gesehen hat. Und ich muss zugeben, nach dem ersten Lesen war mir eigentlich klar, da kann nicht viel dran sein, so, wie das da stand. Und insofern, meine ich, hat Minister Pegel sich ja mit der Rechtsproblematik befasst. Untreue, ist das wirklich ein Untreuevorgang hier, der dem Betreffenden zur Last gelegt werden kann, zu Recht zur Last gelegt werden kann? Es ist von Unschuldsvermutung die Rede. Ja, Unschuld, die Unschuldsvermutung kann auch sehr widerlegt werden. Wenn also der Täter sozusagen schon geständig ist und dann noch nicht bestraft ist, gilt auch noch die Unschuldsvermutung. Aber ich habe den Eindruck, nach dem, was ich bisher gehört habe, dass die Unschuldsvermutung hier nicht nur besteht, sondern dass sie, die Unschuld, mehr oder weniger feststeht und dass hier eine andere Problematik möglicherweise entstanden ist durch den Eindruck, dass hier die Staatsanwaltschaft möglicherweise politisch motiviert vorgeht, denn bisher habe ich von keiner Seite gehört, dass das Problem des Schadens entkräftet ist. Wo soll der Schaden entstanden sein? Und dass Sie ein Gutachten dazu einholen – das hat ja mein Kollege Kramer schon gesagt –, dazu sehe ich eigentlich auch überhaupt gar keine Notwendigkeit, sondern das ist eine ganz einfache Rechtsfrage, ob da noch eine Generalabrechnung vorgesehen war. Und wenn die vorgesehen war, und das scheint ja dokumentiert zu sein, dann kann die Sache nicht verjährt sein. Und wenn die Sache fragwürdig ist, wenn man da verschiedener Auffassung sein kann, dann liegt trotzdem im Zweifel keine Untreue vor, denn Untreue ist ein Vorsatzdelikt. Und der Täter, wenn das also in beiderlei Richtungen entschieden werden kann, der Schaden oder die Verjährung – ja, die einen sagen, ist verjährt, die anderen sagen, ist nicht verjährt –, dann ist völlig klar, im Strafrecht kann ich nie den Vorsatz unterstellen, dass er ja einen Schaden verursachen wollte. Das ist so einfach und so sonnenklar, dass man darüber überhaupt nicht diskutieren kann. Und deshalb komme ich zurück darauf, denn die Zeit, dass ich mir nicht vorgestellt haben könnte, dass auch eine Staatsanwaltschaft vielleicht nicht auf Weisung, aber trotzdem mit irgendeiner Schranke im Kopf oder sonst was auch politisch motiviert agiert, diesen Glauben, dass es nicht vorkommen könnte, den habe ich schon längst verloren. Also ich richte hier nach diesem Stand deshalb auch an Sie eigentlich den Appell, wenn das so ist, wie ich das hier sage, dann würde ich von Ihnen als Dienstherr erwartet haben, dass Sie sich mit ganz anderer Klarheit und Schärfe auch vor diesen Beamten stellen, unabhängig von der Beförderung, denn der ist hier aus meiner Sicht, wenn das so stimmt mit dem Schaden, und das ist ja bis jetzt von keiner Seite bestritten worden, wenn es so ist, dann ist er eindeutig zu Unrecht einer Untreue beschuldigt worden. Und für den Bürger, wenn doch ein Beschluss vom Gericht da ist, und wir wissen ja, wie schnell der mal zustande kommt bei solchen Durchsuchungen, schon wegen Beleidigung wird ja hier einmarschiert, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) also dass bei dem Bürger dann der Eindruck entsteht, bei diesen Zahlen auch noch, da ist ja was ganz Schlimmes, nicht nur das falsche Befördern, sondern der Mensch, der Untreue begeht, der ist ein Volksschädling in gewisser Weise, (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist ja ein brauner Begriff!) da hätte ich von Ihnen erwartet, dass Sie in aller Klarheit dann noch mehr sich vor diesen Beamten stellen und die Staatsanwaltschaft da rügen und dafür sorgen oder verlangen, dass das auf schnellstem Wege geklärt wird, (Julian Barlen, SPD: Hat er ja.) denn es scheint ja eine ganz einfache Rechtsfrage zu sein. Ich sage noch mal: Wenn die Verjährung nicht eindeutig ist, selbst, wenn man das zweifelhaft sehen kann, eine Untreue kommt dann schlicht und einfach nicht in Betracht, und das muss dann in aller Klarheit gesagt werden. Und da gilt weder jetzt die Unschuldsvermutung für die Staatsanwaltschaft noch für das Gericht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
