Dagmar Kaselitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Meine Vorrednerinnen und -redner haben bereits Wesentliches zu diesem Antrag vorgetragen. Der Umstand, dass politische Akteure im In- und Ausland das emotional besetzte Thema Kriminalität nutzen, um Ängste und Ressentiments gegenüber Migrantinnen und Migranten zu schüren, ist nicht neu. Da werden einzelne, aber vieldiskutierte Vorfälle massiver Gewalt herangenommen, um das verzerrte Bild eines Landes zu zeichnen, in dem beständig scheinbar immer mehr Straftaten verübt werden. Das erleben wir hier ja auch regelmäßig. Bei diesen Akteuren steht das Thema Ausländerkriminalität im Mittelpunkt, um damit immer restriktivere Maßnahmen der Migrationsabwehr zu fordern. Es lohnt ein Blick auf Befunde aus wissenschaftlichen Untersuchungen, Zusammenhänge zwischen Migration und Kriminalität zu beleuchten. Migrationsprozesse, Zuwanderungsgruppen und Aufnahmebedingungen in den Ankunftsländern sind ebenso vielfältig wie Formen strafbaren Verhaltens. Es gibt weder „die Migrantinnen und Migranten“ noch „die Kriminalität“. Gleichwohl lassen sich aus der Forschung und aus den aktuellen Eindrücken aus Kriminalstatistiken bestimmte Grundmuster und Tendenzen erkennen. Sämtliche uns bekannte wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Herkunft einer Person keine Erklärung für Kriminalität liefert. Entscheidend sind vielmehr Faktoren wie soziale Bindungen, Bindungen oder Lebensumstände. Belegt ist zudem, dass ausländisch aussehende Menschen eher angezeigt oder auch häufiger kontrolliert werden. Es ist wichtig zu wissen, die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik erfasst Tatverdächtige, nicht verurteilte Straftäter. Mit ihrem Antrag fordert die AfD die Landesregierung auf, in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommerns die Mehrfachstaatsangehörigkeit von Tatverdächtigen und Opfern auszuweisen. Zudem soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass diese Ausweisungen auch in der bundesweiten Statistik erfolgen. Begründet wird dies mit der Annahme der AfD, dass eine solche Differenzierung notwendig sei, um Debatten über den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit und über die Einschränkung von Einwanderungen aus bestimmten Ländern zu führen. Mario Bachmann vom Institut für Kriminologie der Uni Heidelberg erklärte in diesem Zusammenhang, dass unser Grundgesetz an der Stelle ganz klar ist: „Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, vollkommen egal, ob da noch andere Staatsangehörigkeiten existieren oder nicht.“ (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sehen wir auch so, Frau Kaselitz! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Er sieht eher die Gefahr, dass durch die angestrebte Nennung weiterer Staatsangehörigkeiten Vorurteile und Fehlvorstellungen von einzelnen Menschen stärker bedient werden. Der Antrag ist in mehrfacher Hinsicht problematisch und besorgniserregend. Er kriminalisiert in hohem Maße Menschen mit Migrationsgeschichte. Er konstruiert ein vermeintlich kausales Verhältnis zwischen Migration, Herkunftsstaat und Kriminalität. Er teilt darüber hinaus Menschen in Deutsche erster und zweiter Klasse ein und hierarchisiert sie qualitativ. Den Antrag lehne ich für unsere Fraktion ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
