landtag-mv.de ↗

Ann Christin von Allwörden

CDU 09.10.2025 Sitzungen 8/116

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung wird aufgefordert, in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Mecklenburg-Vorpommern mehrfache Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen und Opfern auszuweisen und sich dafür einzusetzen, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes mehrfache Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen und Opfern ausgewiesen werden. Diese Frage muss diskutiert und Möglichkeiten bewertet werden. Die Frage ist hier aber, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Ziel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, innerhalb der CDU ist dieses Thema äußerst relevant. Deshalb wird es ja auch gerade diskutiert, und das auch nicht erst seit heute oder gestern. Die CDU im Thüringer Landtag hat einen Vorstoß von NRW-Innenminister Herbert Reul unterstützt, per Erlass rückwirkend zum 1. Juli 2025 die Mehrfachstaatsangehörigkeit von Verdächtigen und Opfern in der Kriminalitätsstatistik auszuweisen. Die CDU hingegen im Dresdner Landtag hat dafür bislang keine Notwendigkeit gesehen, weil in Sachsen eine andere Gesellschaftsstruktur als in Nordrhein-Westfalen vorzufinden ist und eine höhere bürokratische Belastung derzeit als nicht gerechtfertigt angesehen wird. Und vielleicht legen wir auch darauf noch mal einen Fokus, weil die AfD ja auch immer betont – auch heute schon in einer Debatte, ich glaube, um die Kita wars –, Bürokratie abbauen zu wollen. (Enrico Schult, AfD: Ja.) Das gehört zur Wahrheit dazu: Die Ausweitung der PKS mit den ganzen Wegen, derer es bedarf, der Ermittlungen der doppelten Staatsbürgerschaften ist eine höhere Belastung der Bürokratie. Das gehört zur Wahrheit dazu. Das Bundesinnenministerium hält die Initiative von Nordrhein-Westfalen für nachvollziehbar und sinnvoll. Eine Erfassung sämtlicher Staatsangehörigkeiten kann durchaus zu mehr Transparenz führen. Um Daten zu Mehrfachstaatsangehörigkeiten auch in der PKS des Bundes erfassen zu können, ist aber die Abstimmung mit allen Ländern und dem Bund notwendig. Auch das haben wir heute schon gehört. Auch Bundeskanzler Merz hat über einen entsprechenden Vorschlag gesprochen, Straftätern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Dabei weiß die Bundesregierung durchaus, dass es rechtlich schwierig ist, weil ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit allein aufgrund des Verstoßes gegen Strafvorschriften mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar ist. (Michael Noetzel, Die Linke: Das ist nicht schwierig, das ist verfassungswidrig!) Das sind alles Fragen, die diskutiert werden müssen und die auch bereits diskutiert werden, ohne dass es da einer Aufforderung durch die AfD bedarf. Für Parteien, die in Regierungsverantwortung standen … (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Für Parteien, die in Regierungsverantwortung standen und auch immer noch stehen, sind bei dieser Diskussion auch gerade die Fragen der Verfassungsmäßigkeit, der Vereinbarung mit europäischem und internationalem Recht und der Möglichkeit von gerichtsfesten Rechtsänderungen mitzudiskutieren. Wenn die Frage gestellt wird, Straftätern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, muss es darum gehen, eine Ausweitung der Tatbestände für den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit bei den Personen zu prüfen, die mehrfach schwer straffällig geworden sind und damit eine Gefahr für die Sicherheit in unserem Land darstellen. Davon ausdrücklich nicht betroffen sind Menschen, die zwei Pässe und damit einen deutschen Pass haben und die seit Jahren friedlich in unserem Land leben. Auch das gehört zur Betrachtung dazu. Für die AfD stellen sich diese Fragen nicht. Wer niemals die Verantwortung für sein politisches Handeln getragen hat und nach seiner Struktur und Denkweise auch nie tragen kann, hat es leicht, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Forderungen jeder Art zu erheben, ohne auf die Rechtmäßigkeit, (Enrico Schult, AfD: Sie wollen ja nicht, dass wir die politische Verantwortung tragen!) die Umsetzbarkeit und die Auswirkungen zu achten. Das wird deutlich aus der Begründung des Antrages, soweit eine signifikant höhere relative Kriminalitätsbelastung bestimmter Staatsangehörigkeiten die Frage beantworten soll, „ob weitere Einwanderung und Einbürgerung bestimmter Gruppen genauer geprüft werden müssen“. Das heißt, hier sollen ohne jegliche rechtliche Bewertung oder individuelle Prüfung ganze Bevölkerungsgruppen einfach auf Grundlage ihrer Herkunft unter Generalverdacht gestellt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das hatten wir schon mal und das brauchen und wollen wir nie wieder. Wir lehnen daher diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP – Zuruf von Enrico Schult, AfD)

Alle Reden von Ann Christin von Allwörden Protokoll ↗