Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Diese Debatte, die wir jetzt hier gerade führen, hat ja einen ganz großen Bogen geschlagen. Ich versuche mal, auf den Antrag selber noch mal zurückzukommen. Darin fordert die FDP ja nichts weniger als eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber bei genauerem Hinsehen bleibt dieser Antrag erstaunlich vage. Die FDP sagt nicht, wie diese Reform eigentlich aussehen soll. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie können ja einen Änderungsantrag stellen.) Sich zu beschweren, ist einfach, aber man würde doch wenigstens den Ansatz von Lösungsvorschlägen erwarten. Und der Feststellungsteil, der sagt noch weniger aus. Da werden vor allem Allgemeinplätze verbreitet. Natürlich ist die Meinungsfreiheit ein zentrales Fundament unserer Demokratie. Sie gilt – und das ist entscheidend – gerade auch für Meinungen, die die Regierung oder auch die Mehrheit der Bevölkerung nicht teilen. Dafür stehen wir als Bündnisgrüne im Übrigen klar ein. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wenn im Antrag davon die Rede ist, dass das Strafrecht oder die Medienaufsicht nicht zur Durchsetzung von Mehrheitsmeinungen instrumentalisiert werden dürften, dann frage ich mich ehrlich, was hat das mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun. Da werden Schreckgespenster an die Wand gemalt, die, anders als in den USA, bei uns schlicht keinen Bezug zur tatsächlichen Lage haben. (Nadine Julitz, SPD: Richtig!) Als Juristin stört mich auch, wie die FDP hier die Meinungsfreiheit in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Stellung bringt, denn juristisch ist klar, die Meinungsfreiheit gilt für Privatpersonen, aber nicht so, dass in jeder staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtung alles gesagt werden kann. Beim öffentlichrechtlichen Rundfunk gilt ein anderer Maßstab. Es geht hier um Meinungsvielfalt. Das ist im Medienstaatsvertrag ausdrücklich festgeschrieben. Und natürlich kann und soll man darüber diskutieren, wie Meinungsvielfalt im Rundfunk umgesetzt wird – das gehört zur demokratischen Debatte seit Bestehen des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks –, aber es wäre schon viel gewonnen, wenn über Meinungsvielfalt gesprochen und nicht versucht würde, die Meinungsfreiheit zu instrumentalisieren. Die Begründung des FDP-Antrages ist dabei entlarvend. Es wird ein einzelner Fall herangezogen, die Sendung von Julia Ruhs, um angeblich fehlende Meinungsvielfalt zu belegen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das war ein Hoffnungsschimmer für viele Leute.) Aber die FDP zitiert nur, was ein Teil der Kritiker/-innen dem NDR vorwirft. Die Sendung sei dem NDR zu konservativ gewesen. Unterschlagen wird, dass es fundierte Kritik an dieser Sendung gab, weil journalistische Standards nicht eingehalten wurden. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Martin Schmidt, AfD: Ja klar!) Zahlreiche NDR-Mitarbeitende haben das deutlich benannt. Und diese Standards sind im Medienstaatsvertrag als Grundvoraussetzung des Sendeauftrages geregelt, noch vor der Meinungsvielfalt. Die FDP schafft es nicht, in ihrem Antrag die Anforderungen klar zu benennen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk schon allein aus Rechtsgründen erfüllen muss, und den Fall Julia Ruhs eben darunter zu subsumieren. Das führt dazu, dass dieser Antrag nicht wirklich etwas zur aktuellen Debatte beiträgt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stattdessen wird diffus eine Stimmung in Teilen der Bevölkerung bedient. Da frage ich mich, welche Debatten wollen Sie eigentlich befeuern, genauso, wie mich ratlos zurücklässt, wenn Kulturstaatsminister Weimer von Zwangsbeiträgen spricht. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sind sie doch.) Es geht ganz offensichtlich weniger um Inhalte als um Empörung. Dieses Das-wird-man-ja-wohl-noch-sagen-dürfen hat sich zum Geschäftsmodell für einige entwickelt, für Menschen, die das, was sie angeblich nicht sagen dürfen, auf allen möglichen Kanälen sagen und damit gutes Geld verdienen. (Julian Barlen, SPD: Von morgens bis abends sagen.) Mein Tipp an die FDP: Andere Parteien und Unternehmen sind deutlich geübter darin, daraus Kapital zu schlagen, das sehen wir ja täglich. Versuchen Sie nicht, auf jeder Empörungswelle mitzureiten! Wenn Sie konstruktive Ideen haben, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk verbessert werden sollte, dann machen Sie bitte konkrete Vorschläge! Diesen Antrag lehnen wir ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
