Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau von Allwörden, vielen Dank für Ihre Frage, die ja in zwei Teile gegliedert ist. Bezüglich des schweren Vergehens, was oder wo Beweise eventuell nicht gesichert werden könnten, da haben die Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Schwerin aufgrund eines Amtsgerichtsbeschlusses von Schwerin stattgefunden. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft alles Notwendige an Beweismaterial gesichert hat, was für den Fall notwendig ist. Da habe ich das vollste Vertrauen in die Staatsanwaltschaften. Aus unserer Sicht der Fachaufsicht haben wir das Verhalten auch der Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden. Bezüglich des ersten Teils Ihrer Frage liegt das nicht in der Zuständigkeit meines Ministeriums. Die Staatsanwaltschaft ermittelt strafrechtliche Verfahren. Das macht sie in zwei Fällen wegen des Vorwurfs des Betruges beziehungsweise der Untreue und der Beihilfe zur Untreue. Entschuldigen Sie! Und sollte das ausgeweitet werden, weitere Verdachtsmomente sich ergeben, dann gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das dann auch entsprechend erweitert. Fachaufsicht, da habe ich davon keine Kenntnis.
