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Michael Noetzel

Die Linke 18.07.2025 Sitzungen 8/113

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag passt mal wieder wunderbar in die Weltsicht der AfD, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) die in Zeiten der immer stärker werdenden rechten Gefahr und Gewaltausbrüche nur zu gern mit dem Finger auf andere Gesellschaftsgruppen zeigen möchte. Dass ein Ermittlungsinstrument gefordert wird, das zwar wenig zur tatsächlichen Aufklärung von schweren Straftaten beitragen kann, aber ganz hervorragend für das Bespielen von rassistischen Ressentiments geeignet ist, wundert mich dann natürlich nicht. Dass der Vorschlag aus Bayern und Baden-Württemberg kommt und auch auf der IMK Zustimmung fand, macht es nicht besser oder weniger rassistisch, genau wie der Umstand, dass dieses Instrument in anderen Ländern legal ist. Auf der letzten JuMiKo konnte sich der Vorstoß aus sehr guten Gründen nicht durchsetzen und hat sich als nicht mehrheitsfähig erwiesen, wie der Antrag ja selbst auch schon feststellt. Doch die AfD malt sich die Welt, wie sie ihr gefällt, und ignoriert wie so oft wissenschaftliche und fachliche Meinungen, um ihre Agenda zu füttern und keine Möglichkeit auszulassen, ein Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu schüren und zu suggerieren, dass der Staat, die Behörden, die Politik einfach in allem zu nachsichtig sei oder sich den notwendigen Handlungsspielraum nicht nehmen würde, wenn er notwendig sei. Dabei spielt es mal wieder keine Rolle, dass gerade die biogeografische DNA-Analyse viele Risiken birgt, aber kaum Ermittlungen helfen kann. Das haben wir heute schon mehrfach gehört. Ich bin weder Biologe noch Mediziner, aber ich verstehe so viel, dass die Auswertungen und Ergebnisse solcher Analysen hochkomplex sind und im besten Falle nur vage Ergebnisse liefern können, aber kaum entscheidende Hinweise geben können. Wenn diese Analysen uns lediglich anhaltsweise sagen, welche hauptkontinentale Herkunft die Vorfahren eines möglichen Täters haben könnten, dann ist mir kein großer Wurf für die Identifizierung gelungen. In einer Welt, die sich in den letzten Jahrtausenden durch Bevölkerungswanderungen geprägt hat, wird es gerade hier im von der AfD abgelehnten multiethnischen Europa schwierig, dadurch sinnvolle Ableitungen zu treffen, denn allein die grobe Abstammung macht keine zuverlässigen Rückschlüsse auf ein äußeres Erscheinungsbild möglich. Es kann jedoch ein Tor zu weiteren Diskreditierungen und Verunglimpfungen von bestimmten Bevölkerungsgruppen öffnen, die ohnehin schon Vorurteilen ausgesetzt sind. Zudem birgt es die große Gefahr, dass Ermittlungen in völlig falsche Richtungen gelenkt werden, und genau das ist auch schon passiert. Denken wir zum Beispiel an den zehnten NSU-Mord an einer Polizistin 2007 und weitere fälschlich in Zusammenhang gebrachte Taten, bei denen die Ermittlungen aufgrund fehlinterpretierter DNA-Analysen, die sich später als verunreinigte Wattestäbchen bei der Beweisaufnahme entpuppten, völlig danebenliefen. Aufgrund dieser Fehler – und es wurde in diesem Fall eine sogenannte biogeografische DNA-Analyse in Österreich vorgenommen – wurde die Gruppe von Sinti und Roma massiv ins Visier genommen und unverhältnismäßig durchleuchtet, ebenso, wie Angehörige von anderen NSU-Opfern aufgrund einer rassistischen Fallanalyse Opfer rassistischer Ermittlungen geworden sind. (Torsten Koplin, Die Linke: Hört, hört!) Zu all dem kommt, dass es überhaupt keine belastbaren Daten darüber gibt, ob erweiterte DNA-Analysen, auch schon die Untersuchung nach Merkmalen wie Haut-, Augen- oder Haarfarbe, irgendeinen positiven Einfluss auf Ermittlungen haben. Es fehlt an Handlungsempfehlungen und Dienstanweisungen, wie mit dem Ermittlungsinstrument überhaupt umgegangen werden soll, wann es sinnvoll einsetzbar wäre und wie mit den Ergebnissen überhaupt umgegangen werden kann und soll. Es fehlt an Daten und Fakten und Evaluierungen. Insbesondere die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg sind nicht auskunftsfähig, ob sie die ihnen 2019 gegebenen erweiterten DNA-Analysen überhaupt genutzt haben und welche Ermittlungsergebnisse dadurch erreicht wurden. Meine Damen und Herren, falsche Schlussfolgerungen können verheerende Auswirkungen auf laufende Ermittlungen haben und ein echter Mehrwert ist nicht zu erkennen. Wir können diesen Vorstoß nur scharf zurückweisen. Und ich möchte an dieser Stelle den Aussagen des Deutschen Anwaltvereins und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins beipflichten, das ist Rassismus, das lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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