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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 18.07.2025 Sitzungen 8/113

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Gäste! In dem hier zu diskutierenden Antrag der AfD zum Thema „Keine Nachsicht für Mörder“ wird die Landesregierung aufgefordert, ihre Bedenken gegen eine biogeografische DNA-Analyse zurückzustellen. Gestatten Sie mir die Anmerkung: Der Antrag ist schon ziemlich schlampig formuliert. Er richtet sich einerseits an die Landesregierung, andererseits an das Justizministerium, ohne da genau zu differenzieren. Der dort erwähnte 61e soll wohl der 81a sein. Tief blicken lässt im Übrigen die Formulierung „biografische Herkunft“ am Ende des Antrages. (Horst Förster, AfD: Na, das ist ja ein Tippfehler, das ist doch wohl klar.) Richtigerweise müsste es ja wohl heißen: „biogeografische Analyse“. Die Verkürzung scheint mir so etwas wie eine freudsche Fehlleistung zu sein, (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) die das verheimlichte wahre Interesse der AfD offenlegt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die Aufklärung schwerster Verbrechen – damit kein Missverständnis besteht, dazu gehören natürlich Mord und Totschlag – ist eine rechtsstaatlich gebotene Herausforderung. Insbesondere, wenn der Täter unbekannt ist, müssen wir alles tun, um seiner habhaft zu werden. Wir müssen also auch modernste Aufklärungstechnik nutzen. Die DNA-Analyse ist in der Tat ein mögliches Instrument. Insofern ist es nachvollziehbar, dass seit einigen Jahren mögliche genetische Zuordnungen auch für die Strafverfolgung genutzt werden können. Aber wir haben es hier gerade schon gehört von der Justizministerin, eine solche Hinzufügung eines solchen Merkmals muss auch geeignet sein, belastbare Hinweise zu ergeben. Mir ist gerade vorhin noch ein Artikel aus der jetzt vor Kurzem erschienenen „Deutschen Richterzeitung“ in die Hand geraten, (René Domke, FDP: Ja.) der sich genau mit dieser Thematik befasst. Dort schreibt der Staatsminister – übrigens von der FDP – dazu, (René Domke, FDP: Guter Mann!) dass er sozusagen es nicht für gegeben sieht, dass hier die Erweiterung dieses Merkmals wirklich geeignet sei. Man erhält mit ihm möglicherweise Daten über eine kontinentale Herkunft, damit sei aber viel zu wenig gewonnen. Und ferner sieht er auch einen gravierenden Eingriff – auch das haben wir dankenswerterweise schon von der Justizministerin gehört – in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das ist ja vom Bundesverfassungsgericht schon mehrfach aufgegriffen worden und da sind dann auch Grenzen aufgezeigt worden. Schließlich, und das darf ich hier vielleicht doch ergänzen, besteht aus meiner Sicht bei der biogeografischen Analyse ein Potenzial für einen Missbrauch. So, wie man weiß, dass die Spaltung von Uran einerseits zur Wärmegewinnung, andererseits für eine Atombombe genutzt werden kann, so ist auch die Genforschung in hohem Maße ambivalent. So sieht es auch der berühmte Genforscher Siddhartha Mukherjee in seinem Buch „Das Gen“, wenn er ähnlich wie in der Kernforschung für die Genforschung eine breite gesellschaftliche Debatte fordert. Führt man diese Debatte gerade bei uns, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) so stellen wir zunächst mal fest, dass dieser Antrag hier von der AfD stammt und die Nutzung genetischer Daten durch die AfD – für mich jedenfalls – ein hohes Missbrauchsrisiko darstellt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Der AfD-Antrag wurde in den Ländern, wo SPD, Linke, Grüne und FDP die Justizminister/-innen stellen, aus Angst vor einem solchen Missbrauch abgelehnt. Auch Anwaltsverbände lehnen ihn aus Sorge vor Diskriminierung von Ethnien ab. Der Vorschlag ist, die Anwälte sind da meist etwas schärfer in der Formulierung, der Antrag ist als „rassistisch“ abzulehnen, (Horst Förster, AfD: Das zeigt doch alles.) so Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwaltsvereins, in diesem Zusammenhang gegenüber dem Fachmedium „Legal Tribune Online“. (Horst Förster, AfD: Das zeigt die Qualität.) Die AfD meint zwar, dass diese Sorge unberechtigt sei, allein, mir fehlt der Glaube. Die AfD kommt hier aus meiner Sicht wieder populistisch daher, hängt sich an das nachvollziehbare Interesse an einer effektiven Straftäterverfolgung an, aber wenn wir uns einmal das Programm der AfD angucken, dann geht es doch im Kern, glaube ich, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie kann man nur so unsachlich sein? Von Ihnen hätte ich das nicht erwartet.) das darf man hier auch sagen, um eine Stigmatisierung von Nichtdeutschen. Und das jedenfalls besteht als hohes Risiko, denn ... (Enrico Schult, AfD: Aber warum machen das andere Länder, Herr Professor Northoff? Warum machen das andere?) Das können Sie ja gerne am Ende noch mal als Zwischenfrage stellen, dann sage ich Ihnen was dazu. (Enrico Schult, AfD: Kommen Sie nachher noch dazu? Ja, wahrscheinlich.) Denn das Weltbild, also wenn ... (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) War das jetzt eine zulässige Zwischenfrage? (Zuruf von Enrico Schult, AfD)

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