Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten hier heute einen Antrag, dessen Kernanliegen die Ausweitung der forensischen DNA-Analyse auf die biogeografische Herkunft ist. Und kaum jemand wird bestreiten, dass zusätzliche genetische Hinweise Ermittlungen bei schweren Verbrechen erleichtern und beschleunigen können. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Wie wichtig dieses Instrument ist, verdeutlicht nicht zuletzt der Fall eines toten Kindes, das vor drei Jahren in der Donau gefunden wurde, ein Fall, den ich mir in der Vorbereitung auf den Tagesordnungspunkt noch mal intensiver angeschaut habe und der mich auch sehr berührt hat. Der zuständige Ermittler aus Ingolstadt sagte es in einem Fernsehinterview so, und ich zitiere: „Es gibt überhaupt keine Ermittlungsansätze. Wir haben Rechtshilfeersuchen gestellt. Wir haben Kollegen in der ganzen Welt befragt. Bis heute gab es dazu keine Ergebnisse.“ Und nur mit einer DNA-Herkunftsanalyse könnten die Ermittler den Suchbereich überhaupt eingrenzen. Doch diese Herkunftsanalyse, es ist schon angesprochen worden, ist in Deutschland aktuell verboten, ein Zustand, der aus vermeintlich falscher Toleranz heraus den Ermittlungsbehörden wieder einmal ein wichtiges Mittel der Aufklärung aus der Hand nimmt. Wir kennen das in diesem Landtag übrigens, als wir hier vor drei Jahren die europarechtlich einwandfrei mögliche Speicherung von IP-Adressen forderten, stimmten alle übrigen Fraktionen des Landtages dagegen. Und so wie bei der Speicherung von IP-Adressen müssen wir auch bei der DNA-Herkunftsanalyse mit ansehen, dass wir über ein Verfahren streiten, das in anderen europäischen Staaten längst zum Standard gehört. (Daniel Peters, CDU: So ist es.) Und auch wenn der Inhalt des Antrages sicherlich richtig ist, müssen wir auch die Realitäten berücksichtigen. Im vergangenen Monat haben die Justizminister von Bayern und Baden-Württemberg – also CSU-geführt und geführt von den Grünen und der CDU in Baden-Württemberg – eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, damit Paragraf 81e Absatz 2 Strafprozessordnung um das Merkmal der biogeografischen Herkunft ergänzt wird. Der Bundesrat hat dies ablehnend zur Kenntnis genommen. Damit ist der gesetzgeberische Ball auf Bundesebene fürs Erste zumindest ausgespielt. Das bedeutet, meine Damen und Herren von der AfD, Ihr Antrag kommt hier und heute einfach zu spät. Die Landesregierung aufzufordern, ihre Position zu ändern, ist ehrlicherweise etwas absurd. Wenn man sich anschaut, wie Rot-Rot hier auch agiert im Bereich der Sicherheitspolitik, ist die Blockade bei dem Thema ja leider kein Einzelfall, (Michael Noetzel, Die Linke: Wer hat sich heute enthalten?) meine sehr verehrten Damen und Herren. (Michael Noetzel, Die Linke: Wer hat sich enthalten?) Dabei lässt sich die Realität mit drei Punkten klar zusammenfassen. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Erstens. (Michael Noetzel, Die Linke: Wer hat sich enthalten?) Beim Donau-Kind-Fall könnten Herkunftsdaten den Suchradius von Millionen (Michael Noetzel, Die Linke: Ei, jei, jei!) auf wenige Tausend potenzielle Kinder eingrenzen. Zweitens. Eine engere Fahndung reduziert Massengentests und vermeidet unnötige Eingriffe bei Unbeteiligten. Und drittens. Staaten wie die Niederlande oder die Schweiz nutzen Herkunftsanalysen längst, ohne dass dies zu systematischer Diskriminierung geführt hätte. Was aus unserer Sicht aber wichtiger ist als politische Schnellschüsse, sind nachhaltige Veränderungen zum Besseren. Ihr Antrag greift eine Initiative der Union auf, das ist löblich. Er wirbt für die Ausweitung der DNA-Analyse, das ist wichtig. Aber Sie kommen damit zu einem Zeitpunkt, zu dem dieses Anliegen bereits abgelehnt wurde. Das ist zu spät, da müssen Sie Ihre Hausaufgaben künftig besser machen. Daher lehnen wir den Antrag hier heute ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
