Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei unserem Antrag geht es um die Zulassung einer erweiterten DNA-Analyse, nämlich um die biogeografische Analyse, die Auskunft über die Herkunft einer gesuchten Person gibt. Wenn es um schwere und schwerste Verbrechen geht, dann sollte auch oder gerade ein Rechtsstaat bei der Strafverfolgung nicht zimperlich sein. Es sollten grundsätzlich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Aufklärung und Ermittlung des Täters ausgeschöpft werden. Bei der Abwägung mit den Grundrechten potenziell Verdächtiger sollte die kritische Vernunft das Sagen haben, und das heißt: Im Zweifel für die Gerechtigkeit, kein Mörder soll ungeschoren davonkommen (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) und vor allem kein Raum dafür, hier ideologisch motivierte Hürden für Erfolg versprechende Ermittlungen aufzubauen. Die forensische DNA-Analyse hat in den letzten Jahrzehnten durch die Erweiterung der Auswertungsverfahren und die Erhöhung der Sensitivität enorme Fortschritte gemacht. Diese gilt es zu nutzen. Ursprünglich durften aus dem Spurenmaterial lediglich die Abstammung und das Geschlecht festgestellt werden. Seit 2019 dürfen aufgrund einer Änderung des Paragrafen 81e StPO zusätzlich Feststellungen zur Augen-, Haut- und Haarfarbe sowie zum Alter der gesuchten Person getroffen werden. Andere Feststellungen sind nach geltender Rechtslage verboten, also auch die biogeografische Herkunftsanalyse. Diese liefert ein weiteres Merkmal zur Identifizierung von unbekannten Spurenverursachern. Anhand spezifischer Merkmale der DNA lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen, aus welcher Erdregion eine Person beziehungsweise genauer deren Vorfahren stammen. Die biogeografischen Marker bleiben über lange Zeiträume unverändert. Sie bestimmen nicht die ethnische Zugehörigkeit einer Person, sondern lediglich, aus welcher geografischen Region die Vorfahren einer Person stammen. Je mehr Merkmale zu einer gesuchten Person vorliegen, desto zielgenauer kann eine Suche stattfinden. So kann zum Beispiel der Kreis der Personen für eine DNA-Reihenuntersuchung eingegrenzt werden. Auf der letzten Justizministerkonferenz im Juni in Bad Schandau wurde ein von Bayern und Baden-Württemberg eingebrachter Antrag, mit dem eine erweiterte DNA-Analyse durch Einbeziehung der biogeografischen Herkunft gefordert wurde, überraschend abgelehnt. Immerhin hatte sich die Innenministerkonferenz im Dezember für die Legalisierung der genetischen Herkunftsanalyse ausgesprochen. Zudem ist diese erweiterte Analyse in vielen europäischen Staaten längst Praxis, so in den Niederlanden, Großbritannien, Spanien, Frankreich und Österreich. (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Der Antrag scheiterte jedoch an den Ländern, wo SPD, Linke oder Grüne den Justizminister stellen, also auch an unserer Justizministerin. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach!) Und das ist höchst bedauerlich. Hier muss die Landesregierung ihren Widerstand aufgeben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Die Argumente der Gegner: Die Erweiterung würde ganze Bevölkerungsgruppen diskriminieren, von Racial Profiling und Pauschalverdächtigung von Migranten, ja, sogar von rassistischer Hetze ist die Rede. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Das überzeugt schon deshalb nicht, weil eine biogeografische Eingrenzung natürlich auch zur Entlastung einer verdächtigen Gruppe führen kann, (Jens-Holger Schneider, AfD: Genauso ist es. – Thore Stein, AfD: Genau!) so in einem Fall in den Niederlanden, wo ein Mädchen in der Nähe eines Asylbewerberheims ermordet wurde und dadurch ein Verdacht in diese Richtung fiel. Nach erfolgloser Durchführung von Massengentests ergab eine spätere biogeografische Analyse, dass es sich bei dem Täter um einen Westeuropäer mit blauen Augen handeln müsse, also nicht um jemanden aus dem Migrantenmilieu. Die Polizei und weite Teile der Wissenschaft sprechen sich für eine erweiterte Analyse aus. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hält den Diskriminierungseinwand für absurd und bringt es auf den Punkt, Zitat: „... der Staat darf sich nicht künstlich dumm machen, wenn es darum geht, einerseits Grundrechte zu schützen, andererseits gefährliche Kriminelle ... aus dem Verkehr zu ziehen.“ Zitatende. (Enrico Schult, AfD: Er hat recht, der Mann!) Dem kann man sich nur anschließen, denn wo ist in der konkreten Auswirkung der Unterschied zwischen einer Zeugenaussage und einer DNA-Analyse, wenn beide den Hinweis auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe liefern? Noch gibt es keine Vorschrift, die ein Verwertungsverbot für solche Aussagen vorsieht, weil damit bestimmte Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht gestellt würden. Es gibt keinen sachlichen Grund, der Zeugenaussage nachzugehen, aber bei fehlenden Angaben zur Phänotypisierung einen Erkenntnisgewinn durch eine biogeografische Herkunftsanalyse zu verbieten. Wir sollten uns allerdings nichts vormachen, aufgrund eines nicht zu leugnenden Zusammenhangs zwischen Migration und erhöhter Kriminalität wird vermutlich eine biogeografische Herkunftsanalyse (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt keine empirischen Belege für einen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migration.) überproportional in den migrantischen Raum weisen. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nehmen Sie das zur Kenntnis!) Aber wenn das so ist, dann ist das nicht Folge von Rassismus, sondern die Folge der durch die illegale Masseneinwanderung geschaffenen Lebenswirklichkeit in Deutschland. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Niemand kann ein Interesse daran haben, erweiterte DNA-Analysen, wie sie in anderen Ländern längst genutzt werden, aus einer verklemmten Angst vor angeblicher Diskriminierung zu unterbinden und damit die Aufklärung schwerster Verbrechen zu verhindern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jens-Holger Schneider, AfD: Sehr richtig!) Werte Abgeordnete, ich erwarte eine lebhafte Diskussion. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Jens-Holger Schneider, AfD: Jawoll!)
