Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist offensichtlich eine Auseinandersetzung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Fraktionen von SPD und Linken darüber, was zwischen diesen vereinbart zu sein schien und es nun offensichtlich doch nicht ist, oder eine Zustimmung, die als Förderzusage missverstanden wurde. Da bin ich mir nicht so sicher. Die Fraktion der GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, dem Landtag einen Fahrplan für den Erarbeitungsprozess des Landesdemokratiefördergesetzes für M-V unter Beteiligung der Zivilgesellschaft vorzulegen und im Doppelhaushalt 26/27 zusätzliche Mittel für die Umsetzung des, eben des Gesetzes und damit eine langfristige und verlässliche Demokratieförderung einzuplanen. Dazu schimpft Frau Oehlrich in ihrer Pressemitteilung zum Antrag, dass SPD und Linke zu ihren Zusagen stehen müssten. SPD und Linke hätten im Juni-Landtag einen Antrag vorgelegt, der lediglich eine Absicherung der Zivilgesellschaft mit den vorhandenen Mitteln vorsieht, und hätten außerdem einen Änderungsantrag der GRÜNEN abgelehnt, der im April gemeinsam beschlossene Forderungen nach einem Demokratiefördergesetz befördern sollte. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen von den GRÜNEN, ich weiß ehrlich gesagt nicht, was Sie sich von diesem Antrag am Ende versprechen, außer vielleicht, dass Sie Ihre Empörung über den vermeintlichen Rückzieher von SPD und Linken hier noch einmal im Plenarsaal öffentlich vermarkten können. Die Ministerpräsidentin hat ihr Vorzimmer im Schloss Nein sagen lassen, es gibt nicht mehr Geld für ihre geplante Absicherung der Zivilgesellschaft. Es bleibt Ihnen ja unbenommen, in den Beratungen zum Doppelhaushalt 26/27 zusätzliche Mittel für Ihre Umsetzung Ihrer Demokratieförderpläne einzufordern. Wir haben im Juni-Landtag den Antrag abgelehnt, mit dem die regierungstragenden Fraktionen sich selbst dazu aufgefordert haben, mit den anderen Ländern und der Bundesregierung Sachverhalte zu prüfen, die gerade bei den Gerichten zur rechtlichen Überprüfung liegen. Mit dem Antrag wurde die Landesregierung auch aufgefordert, die Umsetzung staatlicher Maßnahmen und die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen unter anderem für Demokratieförderung mit den vorhandenen Mitteln abzusichern. Und im letzten Halbsatz klang so eine leise Kritik an, die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bestmöglich auszurichten. Geht die Förderung nach Auffassung der Koalitionsfraktion bislang nicht in die gewünschte Richtung, ist sie nicht konkret und wirksam genug, gemessen an ihrem Umfang? Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf noch einmal daran erinnern, als die Union im Februar 2025 eine Kleine Anfrage zu NGOs an die Regierung stellte, da wurde das legitime Fragerecht der Opposition als Einschüchterungsversuch ausgelegt. (Christian Albrecht, Die Linke: War es ja auch.) Der Europäische Rechnungshof hat in einem Sonderbericht aus April 2025 die Förderung der EU für nicht staatliche Organisationen, die sich in EU-Politikbereichen wie Gesundheit, Umwelt und Klimaschutz, Migration und Bildung engagieren, als intransparent kritisiert. Es gab und gibt also ganz konkrete Gründe dafür – wie im Übrigen in allen anderen Förderbereichen auch –, zu prüfen und nachweisen zu lassen, in welche Projekte die Steuergelder letztendlich geflossen sind. Und es sind nicht nur die Intransparenz und fehlenden konkreten Rahmenbedingungen, an denen es bei den Vorschlägen eines Demokratiefördergesetzes bislang gefehlt hat. Schon in der Großen Koalition hat die Union ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene abgelehnt, weil die SPD nicht bereit war, eine Klausel aufzunehmen, mit der ein aktives schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung von denen verlangt wurde, die öffentliches Geld dafür bekommen wollten, die Demokratie zu verteidigen. (Beifall Horst Förster, AfD: Richtig!) Das muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen. Wer eine solche Klausel nicht unterschreiben will, der tritt damit gerade den Beweis an, dass sie notwendig ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Petra Federau, AfD) Ein Gesetz, und ein Gesetz eben ohne dieses Bekenntnis abzulehnen, das ist gelebte Demokratie. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP und Horst Förster, AfD)
