René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim Titel der Aussprache kam auch mir im ersten Moment die Absage der versprochenen Stromsteuersenkung in den Sinn. Was hier gelaufen ist, das ist ebenso abenteuerlich wie unverantwortlich. Bis heute habe ich keine schlüssige Erklärung gehört, warum ausgerechnet für die umfassende Stromsteuersenkung bei den Milliardenpaketen, die Sie schuldenfinanziert haben, kein Geld vorhanden sein soll. Schließlich existiert hierfür ja eine Finanzierungsquelle, und zwar gewissermaßen der CO -Preis. Alle Parteien waren sich 2 einig, die CO -Bepreisung sollte nie zu einer Steuer werden. 2 Gerade Privatkunden und kleinere Unternehmen sind zu Recht bitter enttäuscht, gerade hier im Bundesland, dass sie weiter tief in die Tasche greifen müssen. Private Haushalte zahlen aktuell durchschnittlich 36,69 Cent pro Kilowattstunde. Der deutsche Strompreis ist kaufkraftbereinigt nach Italien der zweithöchste unter den führenden Industrie- und Schwellenländern. Beschaffungs- und Betriebskosten machen allerdings nur 40 Prozent der Verbraucherkosten aus. Fast ein Drittel der Stromsteuerrechnung entfällt auf Steuern, Abgaben und Umlagen an den Staat, im Übrigen über die Netzentgelte an die Netzbetreiber. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, wie viel der Staat dort belastet. (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Sandy van Baal, fraktionslos) Gerade deshalb hätten auch Verbraucher eine Entlastung von der Stromsteuer bitter nötig. Schließlich sollte die CO -Bepreisung ein marktwirtschaftliches Instrument 2 zum Klimaschutz sein und keine neue Einnahmequelle für den Staat. Dass die Stromsteuersenkung für alle nun nicht kommt, bedeutet nicht nur eine Absage an eine dringend gebotene Entlastung, sondern es schadet einfach auch der Akzeptanz, auch der Akzeptanz für den Klimaschutz. Ich möchte den Titel der Aussprache aber auch nutzen, um das Problem noch etwas weiter zu fassen. Die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland steigt immer weiter. Im Jahr 2025 wird die Staatsquote die 50-Prozent-Marke überschreiten. Der Steuerzahlergedenktag, wir hatten es ja schon gestern, fand am 13. Juli statt – ein Tag, der immer im Kalender weiter fortschreitet, immer weiter vorrückt. Die durchschnittliche Abgabenlast hat schon länger 50 Prozent überschritten und steigt weiter. Das Bundesverfassungsgericht hatte einmal so einen Halbteilungsgrundsatz aufgestellt, abgeleitet aus Artikel 14, nämlich auch das Eigentumsrecht zu gewährleisten, ein Schutzmechanismus, meine Damen und Herren, der den Staat eben hindern soll, ein Übermaß an Abgaben zu erheben. Auch wenn dieser Grundsatz vom Bundesverfassungsgericht vorerst aufgegeben wurde, möchte ich einfach wieder dafür werben, dass wir so etwas mit Leben füllen sollten. Warum nicht eine klare Belastungsobergrenze als Garantie für Artikel 14 Grundgesetz? Lassen Sie uns doch mal darüber reden, wie groß der Anteil des Staates am Einkommen seiner Bürger überhaupt sein darf. Ich glaube, dann kommen wir ganz schnell zur Lösung, dass da einiges runter muss, unter anderem die Stromsteuer. – Vielen Dank! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Sandy van Baal, fraktionslos)
