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Michael Noetzel

Die Linke 18.07.2025 Sitzungen 8/113

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich dachte eigentlich, ich muss hier niemanden von der Wichtigkeit dieses Themas überzeugen. Ich danke meiner Kollegin Martina Tegtmeier für die sachliche und gute Einbringung unseres Antrages, zu dem ich noch ein paar Worte für uns als Koalitionsfraktion verlieren will. Und ich danke dem Innenminister, der bereits signalisiert hat, dass die Landesregierung dieses Ansinnen nicht nur umsetzen, sondern voll unterstützen will. Und ich habe eigentlich keine Fragen, die offengeblieben sind nach den beiden Redebeiträgen, was die Umsetzung anbelangt, aber ich habe Fragen nach der Rede von Frau von Allwörden. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder einte eigentlich hier alle Kräfte des demokratischen Spektrums, und ich hielte es für ein wichtiges Signal, wenn dieser Antrag eine breite Zustimmung im Landtag erfährt. Eine Änderung des Bundesmeldegesetzes, wie sie hier vorgeschlagen wird, kann die Ermittlungsarbeit ganz konkret unterstützen. Und der Innenminister hat dazu vorgetragen, wie das funktionieren kann. Und das bedeutet ganz konkret, dass Fälle schlimmster Gewalt entweder aufgeklärt oder, noch besser, gestoppt werden könnten und verhindert werden könnten. Und das sollte uns doch allen ein Anliegen sein. Deshalb bitte ich noch mal um Zustimmung von allen zum vorliegenden Antrag. Meine Damen und Herren, die Anregung für diese Initiative erreichte uns aus der Praxis, Frau von Allwörden, vom Bund der Kriminalbeamten. Die haben uns ganz konkret dieses geschildert, und sie haben diesen Vorschlag gemacht, aus der Praxis. Also verstehe ich Ihre Skepsis da wirklich überhaupt nicht. Und wir haben wie jedes Mal abgewogen, welches schutzwürdige Interesse geben wir womöglich auf beziehungsweise weichen es auf, um aber ein höheres Gut zu schützen – eine Abwägung, die übrigens bei jeder Befugniserweiterung für die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden stattfinden sollte –, denn nicht zuletzt ist die Verarbeitung der Daten Minderjähriger für die sogenannte automatisierte freie Suche, die mit einem Haken sofort möglich sein wird, bislang konsequent ausgeschlossen. Man hat sie nicht vergessen und unwissentlich eine Regelungslücke hinterlassen, sondern man hat diese Art der Datenverarbeitung explizit ausgeschlossen. Und dafür hatte der Gesetzgeber seinerzeit selbstverständlich gute Gründe. So stellt beispielsweise auch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung an verschiedenen Stellen besondere Herausforderungen an den Umgang mit Daten Minderjähriger. Ein Grund ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind bei missbräuchlichem Verwenden ihrer Daten eingeschränkt, auch weil man bei jungen Menschen schlicht weniger Sensibilität für diese Thematik voraussetzen kann. Und nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren, halten wir an dieser Stelle eine Überarbeitung des Bundesmeldegesetzes für sinnvoll und dringend geboten. Und dass die CDU da jetzt wirklich Haarspalterei betreibt, ob das jetzt eine Reform ist, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Oh, oh, das ist keine Haarspalterei!) ob das also eine Reform darstellt oder nicht, Frau von Allwörden, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich habe auch erklärt, dass die Dinge so gar nicht umsetzbar sind.) es geht hier um einen ganz konkreten, klar umrissenen Fakt. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und wenn Sie meinen, das ist keine Reform, dann ist es keine Reform. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich habe auch noch ganz viele andere Sachen gesagt, Herr Noetzel!) Das mag ja sein, aber das sozusagen hier auszubreiten in der Regel, in der Rede, finde ich wirklich nicht angemessen. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Für die Aufklärung und Verhinderung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder muss es möglich sein, eine Ausnahme von dem bisherigen kategorischen Ausschluss der Datenverarbeitung zu machen. Da es sich jedoch um ein Bundesgesetz handelt, müssen wir selbstredend den Weg über den Bundesrat gehen, um das bestehende Vollzugsdefizit aufzulösen. Aber ich bin zuversichtlich, dass auch dort die Bitte der Praktikerinnen und Praktiker gehört und entsprechend gewürdigt wird (Daniel Peters, CDU: Das wäre an anderer Stelle auch mal angebracht.) und nicht an Kleinigkeiten am Ende scheitert. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das muss man einfach gut vorbereiten, genau!) Möglicherweise kann der Innenminister auch im Vorfeld einer Bundesratsinitiative (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) bei seinen Länderkollegen schon mal vorfühlen und für diesen sinnvollen Vorschlag (Zuruf von Daniel Peters, CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern werben. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle auch ganz ausdrücklich den Ermittlerinnen und Ermittlern bei diesem schweren und belastenden Kriminalitätsbereich für ihre Arbeit danken. Man kann sich kaum vorstellen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) man kann sich kaum vorstellen, wie wertvoll diese Arbeit angesichts des unfassbaren Leids für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ist. Also insofern vielen Dank für diese Arbeit! Und ich kann das Unverständnis und zuweilen den Frust der Ermittlerinnen und Ermittler nachvollziehen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dem effektiven Kinderschutz einen Riegel vorschieben. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und ich weiß, wie sehr nicht nur sie sich die Vorratsdatenspeicherung wünschen, die aus verschiedenen Gründen von höchsten Gerichten für verfassungs- und europarechtswidrig erklärt wurde. Mit diesem vorliegenden Antrag und einer entsprechenden Bundesratsinitiative wollen wir diesen rechtlichen Gegebenheiten Abhilfe leisten. Und ich werbe noch mal ausdrücklich um eine breite Zustimmung für dieses wichtige Anliegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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