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Ann Christin von Allwörden

CDU 18.07.2025 Sitzungen 8/113

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen habe ich mich ehrlich gesagt sehr schwergetan. Eine Verbesserung der polizeilichen Ermittlungsbefugnisse, da bin ich dabei, egal, um welchen Bereich es geht. Das wissen Sie eigentlich auch. Und zum Schutz von Kindern, da haben Sie mich auch immer auf Ihrer Seite. Auch das sollte klar sein. Aber ich habe mich gefragt, kann dieser Antrag so in dieser Form auch tatsächlich funktionieren? Ist durch die vorgeschlagene Änderung im Bundesmeldegesetz die Verbesserung der Polizeiarbeit und damit der erhoffte Schutz gefährdeter minderjähriger Kinder rechtlich und technisch möglich? Leider – ich hatte mir erhofft, dass aus den Redebeiträgen von Frau Tegtmeier oder vom Innenminister hervorgehen soll, wie genau das umsetzbar ist –, das lässt jetzt ein bisschen leider die Fragen offen. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass im Bundesmeldegesetz personenbezogene Meldedaten von Kindern für die freie Suche im automatisierten Abrufverfahren zu einer Vielzahl von Personen, insbesondere zu Eltern-Kind-Konstellationen, zugelassen werden. Bedingung dafür soll sein, dass ein konkreter Gefährdungsverdacht im polizeilichen Kontext im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen minderjährige Kinder vorliegt. Den Feststellungen des Antrages stimme ich in jedem Fall zu. In der kriminalpolizeilichen Praxis kommt es in der Tat vor, dass Ermittler bei Recherchen in Internetforen Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern durch bislang unbekannte Täter erhalten. Und dass für eine kombinierte Abfrage mit fragmentierten Informationen von Tätern und deren Kindern auf Bundes- und Landesebene die technischen und rechtlichen Voraussetzungen fehlen, weil die Daten nicht verknüpfbar sind und im automatisierten Verfahren nur zu konkreten Personen abgefragt werden können, ist nachvollziehbar. Bei automatisierten Abrufen und Ermittlungsanfragen für Daten mittels freier Suche sind die Daten sogenannter beigeschriebener Personen – das sind gesetzliche Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder – als Auswahldaten gesetzlich nicht zulässig. Diese Regelung besteht zum Schutz der persönlichen Daten bei der automatisierten Abfrage nicht direkt betroffener Personen. Bisher war eine Änderung des Bundesmeldegesetzes zu dieser Regelung nicht im Gespräch. Ein Gesetzentwurf der Ampelregierung zur Änderung des Bundesmeldegesetzes vom 24. Mai 2024 wurde durch Ablauf der Wahlperiode erledigt. Eine Änderung der Datenabfrage für beigeschriebene Personen war auch nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens. Auch durch das Gesetz der neuen Bundesfamilienministerin Prien zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vom 3. April 2025 wurde das Bundesmeldegesetz nicht geändert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag titelt „Reform des Bundesmeldegesetzes“, geändert werden soll aber nur eine Nummer in einem Paragrafen, und zwar die Abfragemöglichkeit für personenbezogene Meldedaten von beigeschriebenen Kindern, und zwar nur im Haushalt des Abgefragten und auch nur unter der Bedingung, dass ein konkreter Gefährdungsverdacht im polizeilichen Kontext im Bereich sexualisierter Gewalt gegen minderjährige Kinder vorliegt. Das ist zum einen eine kleine, also bis gar keine Reform – also würde ich so nicht nennen –, nur die Änderung eines Tatbestandsmerkmals. Ob der Begriff des Gefährdungsverdachtes, der hier genutzt wird und der eher aus dem Anwendungsbereich des Achten Sozialgesetzbuches im Kontext mit Kindeswohlgefährdung kommt, auch im polizeilichen Kontext als Eingriffsvoraussetzung genutzt werden kann, da bin ich mir, offen gesagt, nicht so sicher. Mit dem Antrag soll die Möglichkeit einer automatisierten Auskunft nur für minderjährige Kinder geschaffen werden, die bei den Tätern wohnen, diesen also beigeschrieben sind. Ist es nicht möglich, für die polizeiliche Ermittlung im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt grundsätzlich eine automatisierte Auskunft zu minderjährigen Kindern zu erlauben? Das wäre hilfreich, dort darüber noch einmal zu sprechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es überhaupt die rechtliche und technische Möglichkeit, die Berechtigung für eine Auskunft so weit zu öffnen, dass bei polizeilichen, automatisierten Abfragen alle registrierten minderjährigen Kinder davon erfasst sind? Die Änderung sollte eventuell auch weitere beigeschriebene Personen wie Ehegatten oder Lebenspartner mit einschließen, wenn der konkrete Verdacht sexualisierter Gewalt besteht. Und geht der Antrag weit genug, wenn eine Reform des Bundesmeldegesetzes geplant ist? Sind eventuell noch andere Änderungen notwendig, die berücksichtigt werden sollen, wenn man denn das Gesetz schon aufmacht? Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion stärken grundsätzlich die Verbesserung der polizeilichen Ermittlungsbefugnisse und insbesondere auch bei dem Missbrauch von Kindern. Wir sind die Ersten, die sich dafür einsetzen, dass der Datenschutz nicht über dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit stehen kann. (Daniel Peters, CDU: Sehr richtig!) Die rechtlichen und technischen Möglichkeiten, und die Frage, ob eine antragsgemäße Änderung für das Ziel des Schutzes gefährdeter Kinder ausreichend ist, können wir für uns hier aber nicht abschließend klären. Da wir die Intention des Antrages aber natürlich unterstützen, schlagen wir vor, dass die offenen Fragen, und da sind wirklich einige da, in der Beratung im Innenausschuss und gegebenenfalls auch mitberatend im Rechtsausschuss geklärt werden. Wir würden einer Überweisung des Antrages natürlich zustimmen, wenn das aus den genannten Gründen so beantragt wird. Jedenfalls können wir uns nur enthalten, weil wir wirklich das Gefühl haben, dass wir mit diesem Antrag nicht das erreichen, was wir eigentlich wirklich erreichen wollen. Also vielleicht können Sie sich überwinden und sagen, lassen Sie uns das bitte in den entsprechenden Ausschüssen beraten, lassen Sie uns gemeinsam einen vernünftigen Antrag vorbereiten, der dann auch wirklich die entsprechende Gesetzesänderung bewirken kann. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)

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