landtag-mv.de ↗

Martina Tegtmeier

SPD 18.07.2025 Sitzungen 8/113

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal einen ganz herzlichen guten Morgen an alle, die es bis jetzt schon in den Plenarsaal geschafft haben! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Leider ist das erste Thema dieser Landtagsdebatte ein sehr ernstes, denn es geht erneut um das Thema Kindeswohl oder Kindeswohlgefährdung beziehungsweise den Schutz von Kindern. Der Schutz von Kindern vor Gewalt ist eine zentrale gesellschaftliche und staatliche Aufgabe. Gewalt hat dabei viele Gesichter. Besonders verabscheuenswürdig ist sexualisierte Gewalt gegen Kinder. In Mecklenburg-Vorpommern wurden laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2024 302 Fälle bekannt, in der Deliktgruppe Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Inhalte waren es 603 Fälle. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass bis zu einer Million Kinder und Jugendliche in Deutschland bereits sexuelle Gewalt durch Erwachsene erfahren mussten oder erfahren. Das sind rund ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse. Viele dieser Fälle gehen nicht in die Kriminalitätsstatistik ein, weil sie nie zur Anzeige gebracht werden. Zwei repräsentative Studien aus den vergangenen Jahren stützen diese Annahme. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass etwa jeder siebte bis achte Erwachsene in Deutschland in seiner Kindheit und Jugend sexuelle Gewalterfahrungen machen musste. Dabei sei zu berücksichtigen, dass sexuelle Gewalt mittels digitaler Medien noch gar nicht Gegenstand älterer Studien war. Dieser Auszug von der Homepage der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs verdeutlicht noch einmal die Dimensionen dieser Straftaten. Die Zahlen in der Kriminalstatistik sind eben nur ein kleiner Ausschnitt der tatsächlichen Taten. Die meisten Delikte gelangen gar nicht erst zur Anzeige, wie bereits gesagt. Dabei steigen die Zahlen in der Statistik seit Jahren stetig an, besonders bei Missbrauchsdarstellungen von Kinder- und Jugendpornografie. Im Internet hat sich die Zahl von 2020 bis 22 mehr als verdoppelt. Alle Straftaten, auch im digitalen Raum, sind mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu verfolgen. Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen findet größtenteils im nahen sozialen Umfeld, oft in der Kernfamilie, statt. Dazu gehören Angehörige, der Freundes- und Bekanntenkreis der Familie oder auch Mitarbeitende in Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. In all diesen Fällen, in denen der Täter oder die Täterin ein Elternteil ist oder hohes Ansehen bei den Eltern genießt oder eine Respektperson für die Familie ist, ist es für Kinder und Jugendliche besonders schwer, Hilfe zu erhalten. Sie können sich kaum vorstellen, dass ihnen geglaubt wird und dass sie Unterstützung erhalten. Und damit haben sie leider allzu oft auch recht. Oft wissen Kinder auch gar nicht, dass ihnen Unrecht geschieht und dass sie selbst in keinem Fall daran die Schuld tragen, was mit ihnen passiert. Aufklärung in der Kita, im Hort, in der Schule tragen dazu bei, dass Kinder ein Bewusstsein für falsch und richtig in diesem Zusammenhang entwickeln und sich dann gegebenenfalls auch Personen ihres Vertrauens öffnen, die nicht aus dem familiären Umfeld, also oftmals dem Täterumfeld stammen. Dann können die rechtsstaatlichen Mittel erst greifen. Im digitalen Raum sind es nicht, aber häufig Fremdtäter, nicht nur, aber häufig Fremdtäter und -täterinnen, die sexuelle Kontakte über das Netz zu Minderjährigen suchen, Cybergrooming betreiben, Kinderpornografie teilen et cetera. Diese zu ermitteln, ist eine echte Herausforderung für die Kriminalpolizei. In der kriminalpolizeilichen Praxis kommt es vor, dass Ermittler bei Recherchen in einschlägigen Internetforen auf Hinweise zu schweren Straftaten stoßen, insbesondere auf sexuellen Missbrauch von Kindern durch bislang unbekannte Täter. Meistens liegen nur fragmentierte personenbezogene Daten zu den mutmaßlichen Täterinnen oder Tätern und deren Kindern vor, zum Beispiel Vorname, Geburtsjahr, Familienstand oder Ähnliches, die für eine gezielte Einwohnermeldedatenabfrage nicht ausreichen. Die derzeitige Regelung des Paragrafen 38 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes erlaubt keine automatisierten freien Suchen zu einer Vielzahl von Personen, wenn dabei auch Daten zu minderjährigen Kindern nach Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 14 Bundesmeldegesetz einbezogen werden müssen. Diese Regelung ist sicherlich einmal aus gutem Grund, mit guter Absicht zum Schutz von Kindern so getroffen worden. Im digitalen Zeitalter entpuppt sie sich als ein gesetzliches Defizit, das dazu führt, dass konkrete Verdachtslagen gegen bislang unbekannte Täter nicht weiterverfolgt und potenziell gefährdete Kinder nicht zeitnah identifiziert und geschützt werden können. Durch unseren Antrag wird die Landesregierung beauftragt, sich auf Bundesebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass das Bundesmeldegesetz dahin gehend geändert wird, dass personenbezogene Meldedaten von Kindern für freie Suchen im automatisierten Abrufverfahren zu einer Vielzahl von Personen, insbesondere zur Eltern-Kind-Konstellation zugelassen werden, sofern ein konkreter Gefährdungsverdacht im polizeilichen Kontext im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen minderjährige Kinder vorliegt. Ich bitte um Unterstützung für unseren Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Martina Tegtmeier Protokoll ↗