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René Domke

FDP 17.07.2025 Sitzungen 8/112

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag stellt in den Raum, wir stünden kurz vor einem Bruch mit der Bedeutung und Verbindlichkeit der deutschen Staatsbürgerschaft. Sie greifen an: – die Mehrstaatlichkeit, ein Instrument, das längst viele Staaten auf der Welt nutzen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) um zum Beispiel Arbeits- und Fachkräftemigration fördern zu können, (Thomas Krüger, SPD: Zu Recht.) – die Absenkung der Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre greifen Sie genauso an, also zumindest auch in Ihrer Begründung, – den Wegfall des Erfordernisses einer Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und wissen Sie was? Die Diskussion ist nicht neu, aber Sie arbeiten nach wie vor mit falschen Argumenten. Zum Beispiel stört Sie die Reduzierung der Voraufenthaltszeit und Sie vertreten die irrige Ansicht, dass eine 8-jährige Voraufenthaltszeit ein schwereres oder ein schwerwiegenderes Indiz sei für die Integration als eine 5-jährige. (Horst Förster, AfD: Wo habe ich das gesagt?) Es steht in Ihrer Begründung drin. Es überzeugt überhaupt nicht. Meine Damen und Herren, ich erwarte von einem Ausländer, von einer Ausländerin, die in Deutschland die Staatsbürgerschaft anstrebt, erwarte ich vom ersten Tag an Integrationsbereitschaft und Integrationsbemühungen. Das ist keine Frage des sechsten Jahres, des siebten oder des achten Jahres. Wer sich einer Integration entziehen will, der schafft das auch erfolgreich über 30 Jahre. Auch diese Beispiele gibt es, wo die Sprache nicht erlernt wird, wo man nur im häuslichen Umfeld sich befindet. (Jens-Holger Schneider, AfD: Und trotzdem kriegen die die Staatsbürgerschaft von Ihnen verliehen. Das wurde doch gerade geschildert.) Aber Sie wollen ja, Sie wollen ja jetzt aber wieder zurück zu einem schwammigen Rechtsbegriff. Das ist ja das eigentliche Problem Ihres Antrags, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, dass es ganz konkret geregelt wurde, welche Ausschlusskriterien bestehen. Und dann trauen Sie sich auch noch, ein Beispiel anzubringen, das ist unter I Nummer 3 gefasst, dass es kein Hinderungsgrund mehr sei, eine Mehrehe zu führen. Und, meine Damen und Herren, das schlägt dem Fass den Boden aus! Das steht ausdrücklich drin im Paragrafen 11 Nummer 3 – die anderen Vorredner haben es ja schon mit angeführt –, es steht ausdrücklich drin, und Sie kommen mit einer Falschbehauptung, tatsächlich mit einer Lüge in Ihrem Antrag in dieses Plenum (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, der Gruppe der FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und wollen, dass wir an eine solche umfassende Reform herangehen sollen und einen schwammigen Begriff wieder einführen sollen. Herr Förster, das ist weder gründlich erarbeitet, noch ist es durchdacht. Dazu nehmen Sie bitte in Ihrem Schlussstatement noch mal Stellung, wie es Ihnen als ehemaligem Richter passieren kann, dass so was bei Ihnen im Antrag in der Begründung formuliert wird oder sogar im Forderungskatalog. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Thomas Krüger, SPD) Es zeigt eigentlich, dass Sie was ganz anderes wollen und nicht die sachliche Auseinandersetzung mit Ausschlussgründen oder mit positiven Beispielen, wie die Staatsbürgerschaft erlangt werden kann. Und deswegen sollten wir auf gar keinen Fall Ihrem Antrag folgen, denn das ist eigentlich ein Rückwärtsschritt in die Schwammigkeit und in die Belanglosigkeit. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und Ann Christin von Allwörden, CDU)

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