Dagmar Kaselitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat die Bundesregierung Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD zeitnah auf den Weg gebracht. So wird die Einbürgerung nach drei Jahren abgeschafft und die im Inland rechtmäßig zurückgelegten Aufenthaltszeiten als wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung gestärkt. Einbürgerung bietet den Menschen politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und alle Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe. Jeder Staat regelt nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts und dessen Grenzen selbst, wer seine Staatsangehörigen sind und ob und unter welchen Voraussetzungen eine Staatsangehörigkeit erworben wird oder verloren geht. Sehen Sie die nächsten Ausführungen als kurze Zusammenfassung. Für Deutschland gilt, wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig hier lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung: – unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, – geklärte Identität und Staatsangehörigkeit, – Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges, – mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, – Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest, – eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen, – keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird, – keine Verurteilung wegen einer Straftat. Somit gibt es klare Ausschlussgründe statt der unbestimmten „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“. (Thomas Krüger, SPD: Das ist klar geregelt.) Wir lehnen den Antrag der AfD, das Erfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ wieder in die Staatsangehörigkeitsrechte aufzunehmen, ab. Kurz noch zwei Gedanken zum Feststellungsteil des vorliegenden Antrages. Hier lesen wir unter anderem, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur erlangen kann, wer sich sichtbar durch seine Lebensweise zu unseren Werten und zu unserer liberalen Gesellschaftsordnung bekennt. Wann wird denn ein Mensch als deutsch wahrgenommen? Und es ist richtig, der innere Zusammenhalt wird nicht durch den gleichen Pass geprägt. Sie schreiben: „Der innere Zusammenhalt wird ... durch ein Gefühl der Zusammengehörigkeit geprägt.“ Schauen Sie sich einmal Tipps an, mit denen Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt werden kann! Das sind zum Beispiel: klare Ziele, eine offene Kommunikation, gezeigte Wertschätzung, positive Konfliktlösung und gegenseitige Stärkung. Merken Sie etwas? Das geht nicht nur von einer Seite aus. Das ist ein gegenseitiger Prozess. Integration ist eben keine Einbahnstraße. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Es liegt also auch an uns allen, dass Integration und letztlich Einbürgerung gelingen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
