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Ann Christin von Allwörden

CDU 17.07.2025 Sitzungen 8/112

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Erfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ wieder in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen wird. Und wir haben schon gehört, dass die Ampelkoalition im Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22. März 2024 den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bereits nach fünf Jahren statt acht Jahren und bei der besonderen Anstrengung zur Integration bereits nach drei Jahren ermöglicht hat. Diese Möglichkeit der Verkürzung der Voraufenthaltszeit auf drei Jahre wird mit Gesetzentwurf der neuen Bundesregierung richtigerweise gestrichen, fünf Jahre Voraufenthalt in Deutschland bleiben die Regel und die Integration ist der Schlüssel dazu. Einbürgerung setzt eine dauerhaft gewachsene Bindung an Deutschland voraus, im sozialen, kulturellen, sprachlichen und wirtschaftlichen Bereich. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist das Ergebnis einer nachhaltigen Integration, mit der dann auch die dazu notwendigen Voraussetzungen wie Deutschkenntnisse auf einem entsprechenden Niveau und die eigene Sicherung des Lebensunterhalts vorliegen. Mit der Anfügung einer Nummer 3 in Paragraf 11 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurden zwei neue Tatbestände aufgenommen, die den unbestimmten Rechtsbegriff der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ als Voraussetzung für die Einbürgerung ersetzen. Diese Tatbestände sehen einen Ausschluss von der Einbürgerung für den Fall vor, dass ein antragstellender Ausländer gleichzeitig mit mehreren Frauen verheiratet ist oder er durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. Eine Einbürgerung ist damit nicht möglich, weil es sich um Tatbestände handelt, die mit der Werteordnung des Grundgesetzes und der Rechtsordnung in Deutschland grundsätzlich unvereinbar sind. Diese Regelungen wurden im Gesetzentwurf der neuen Bundesregierung richtigerweise beibehalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, allein die Ziffer 5 im Feststellungsteil des AfD-Antrags zeigt doch deutlich, mit welchen kruden Allmachtsfantasien (Horst Förster, AfD: Aha!) die Abgeordneten dieser Fraktion unterwegs sind. Ich zitiere: „Die Einbürgerung von Migranten, die mit Vorstellungen leben, die mit den unsrigen nicht kompatibel sind, ändern mit der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ihre Identität nicht. Sie sind dann zwar rechtlich gleichgestellte deutsche Staatsangehörige, ob sie sich aber auch als Deutsche fühlen und als solche wahrgenommen werden, ist eine ganz andere Frage.“ Zitatende. Sehr geehrter Herr Förster, auch ich lebe mit Vorstellungen, die mit den Ihrigen nicht kompatibel sind – (Sebastian Ehlers, CDU: Gott sei Dank!) Gott sei Dank, möchte ich an dieser Stelle sagen –, (Beifall Sebastian Ehlers, CDU, und Michael Noetzel, Die Linke – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und Sie bestimmen auch nicht, was meine Vorstellungen von einem Leben als Deutsche sind. (Horst Förster, AfD: Das geht völlig am Thema vorbei.) Die Ursachen, dass eingebürgerte Ausländer als Staatsbürger zweiter Klasse angesehen werden, (Horst Förster, AfD: Sie haben es doch damals einführen wollen. – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie haben doch schon ganz andere Reden hier gehalten.) liegen auch nicht im Staatsangehörigkeitsrecht, sie liegen in Anträgen wie diesem hier. Solche Anträge brauchen wir nicht, daher lehnen wir sie ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP – Zuruf von Petra Federau, AfD)

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