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Horst Förster

AfD 17.07.2025 Sitzungen 8/112

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer Integration ernst nimmt und keine Staatsbürger zweiter Klasse produzieren will, kann bei der Einbürgerung nicht auf das Erfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ verzichten. Wer darauf verzichtet, lässt es sehenden Auges zu, dass formal integrierte Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, obwohl sie weiterhin in einer uns fremden Parallelgesellschaft leben und damit dokumentieren, dass sie hier nicht wirklich angekommen sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zur Vorgeschichte: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom März 2024 wurde der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wesentlich erleichtert. Die Mehrstaatigkeit wurde generell zugelassen. Damit wurde das Prinzip, dass man sich nur einem Staat innerlich zugehörig empfinden kann, aufgegeben. Die Voraufenthaltszeit wurde von acht auf fünf Jahre verringert, bei besonderen Integrationsbemühungen konnte die Frist sogar auf drei Jahre verkürzt werden. Ferner wurde das Erfordernis, dass die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ gewährleistet sein muss, aufgegeben und durch konkrete Ausschlussgründe ersetzt. Nach dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung soll allein die sogenannte Turbo-Einbürgerung, also die Verkürzungsmöglichkeit der Voraufenthaltszeit auf drei Jahre, rückgängig gemacht werden. Alles andere soll bestehen bleiben. Das ist hinsichtlich der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ nicht hinnehmbar. Dieses Erfordernis wurde 2019 in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen. Damit sollte erreicht werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nur erlangen kann, wer sich durch seine Lebensweise zu unseren Werten und liberalen Gesellschaftsordnung bekennt, zum Beispiel nicht in einer Vielehe lebt. Die an die Stelle dieses Erfordernisses getretenen Ausschlussgründe – (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) das Bekenntnis zur nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft und zum Schutz jüdischen Lebens und zum Verbot eines Angriffskrieges – wirken wie künstliche Ersatzstücke und sind nicht geeignet, eine fehlende Einordnung unserer Lebensverhältnisse zu ersetzen. Sie haben damit schlechthin nichts oder gar nichts zu tun. Sie sind zudem eine Zumutung und zugleich eine Selbsttäuschung. Wieso soll sich ein Migrant aus Afghanistan oder Palästina zum nationalsozialistischen Unrecht und zum Schutz jüdischen Lebens bekennen? Und was ist von solchen Bekenntnissen, wenn sie denn erfolgen sollten, zu halten? Migranten, die hier mit Vorstellungen leben, die sich mit den unsrigen nicht vereinbaren lassen, seien sie ethnisch, religiös oder kulturell begründet, ändern mit der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ihre Identität nicht. Sie sind dann zwar unbestritten rechtlich gleichgestellte Deutsche, ob sie sich aber auch als Deutsche fühlen und als solche wahrgenommen werden, ist eine ganz andere Frage. Dieser Frage darf man nicht ausweichen, wenn man eine ehemals einigermaßen homogene Gesellschaft nicht weiter zerstören will. Der innere Zusammenhalt der angestammten Deutschen mit den eingebürgerten Deutschen wird nicht durch den gleichen Pass, sondern durch ein Gefühl der Zusammengehörigkeit geprägt. Und dafür ist die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse eine wichtige Voraussetzung. Dazu Beispiele, wo sich im scheinbar integrierten Migrantenmilieu die Zweifel an einem den Zusammenhalt tragenden gemeinsamen Gerüst deutlich zeigen: Das Fußballländerspiel in Köln zwischen der Türkei und Deutschland, ein Auslandsspiel im eigenen Land, ein Meer türkischer Fahnen und 90 Minuten ein Pfeifkonzert, wenn der türkischstämmige deutsche Spielführer den Ball führt. Was sagt uns das? Oder ein erschütternder Bericht kürzlich im „Nordkurier“ (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) über die Zwangsverheiratung von in Deutschland aufgewachsenen Mädchen bei Besuchen in deren Herkunftsländern, speziell in den Sommerferien. Der Vater ist der Bestimmer, so verlangt es seine Ehre. Keine Einzelfälle! Bei einer hohen Dunkelziffer gehen Beratungsstellen von mehreren Tausend betroffenen Jugendlichen und jungen Frauen pro Jahr aus. Oder auf akademischer Ebene Geschlechtertrennung bei Veranstaltungen der Muslimischen Hochschulgruppe von Charité-Studenten in Berlin und während einer Islamwoche an der Universität in Kiel, hier gewürzt von einem Vortrag eines Salafisten. Das sind Beispiele, die sich beliebig anreichern lassen. Die Frage, wie Deutsche auf ihnen fremd bleibende Migranten blicken und ob sie diese als Landsleute innerlich annehmen, lässt sich nicht per Dekret oder durch den Verfassungsschutz bestimmen, diese Frage regelt das reale Leben. Aber die Basis für einen Zusammenhalt auf emotionaler Augenhöhe wird wesentlich durch das Staatsangehörigkeitsgesetz vorbestimmt. Dies muss so ausgestaltet sein, dass nur diejenigen eingebürgert werden, die sich erkennbar in unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung eingelebt haben. Und völlig selbstverständlich sollte es sein, dass dies in einem ordentlichen Verfahren sorgfältig geprüft wird, wozu eine persönliche Anhörung unerlässlich ist. Wenn eingebürgerte Migranten als Deutsche zweiter Klasse oder als sogenannte Passdeutsche angesehen werden, dann ist das entgegen einer vorzugsweise erfolgten Deutung nicht Ausdruck einer generellen Ausländerfeindlichkeit, es ist eher die logische Konsequenz einer illegalen Massenmigration speziell aus muslimischen Ländern und den damit importierten spezifischen Problemen. Dies verleitet zwangsläufig wie auch sonst im Leben zu Verallgemeinerungen, die sich dann leider allzu oft bestätigen. Diese für den Zusammenhalt der Gesellschaft zentrale Problematik lässt sich nicht mit der Propaganda für Vielfalt und Weltoffenheit und erst recht nicht dadurch lösen, dass der migrationskritische Deutsche mit seinen Vorbehalten gegenüber muslimischen Migranten zum Verfassungsfeind und Missachter der Menschenwürde deklariert wird. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bürger/-innen zweiter Klasse, das schwebt Ihnen vor.) Vielmehr muss beim Staatsangehörigkeitsgesetz angesetzt und eine Hürde installiert werden, die nur diejenigen durchlässt, (allgemeine Unruhe – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wach geworden?) die sich tatsächlich in unsere Lebensverhältnisse eingefügt haben. Wer hier mit einer Vollverschleierung das Symbol einer mit uns nicht kompatiblen Kultur trägt, gehört ganz klar nicht dazu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich für eine entsprechende Korrektur des Staatsangehörigkeitsgesetzes einzusetzen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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