Constanze Oehlrich
Danke schön, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! In Mecklenburg-Vorpommern steht die Antidiskriminierungsarbeit im Moment vor einer doppelten Herausforderung. Der Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist weiterhin nicht in den Landtag eingebracht worden, obwohl der Koalitionsvertrag ja das für die laufende Legislaturperiode vorsieht. Nach Ihren Angaben befindet sich der Referentenentwurf gerade in der Ressortabstimmung, ein konkreter Zeitplan für Verbändeanhörung und Kabinettsbefassung und parlamentarische Lesungen liegt aber bislang nicht vor. Parallel dazu droht den erst im Jahr 2023 eingerichteten Landesantidiskriminierungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern offenbar das Aus. Zwar wurden die Bundesländer, pardon, die Bundesmittel bis Anfang 2026 verlängert durch eine Anschlussfinanzierung, aber eine Anschlussfinanzierung durch das Land fehlt. Unser Landeshaushalt wird erst bis Ende 25 erwartet, wodurch eine verlässliche Planung für die Beratungsstellen äußerst schwierig wird. Dabei zeigen die Beratungszahlen mit 87 Fällen bis Mitte Juni 2025 den großen Bedarf, und Expert/-innen warnen vor einem Vertrauensverlust in den Rechtsstaat und einem Verlust an aufgebauter Fachkompetenz, sollte hier eine Finanzierungslücke eintreten. Die Landesregierung steht aus meiner Sicht somit in der Verantwortung, sowohl gesetzgeberisch als auch strukturell zeitnah tätig zu werden und Klarheit zu schaffen. Meine Frage: Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung bislang zur Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern unternommen? Und wie ist der aktuelle Zeitplan hinsichtlich Verbandsanhörung, Kabinettsbefassung und Erste und Zweite Lesung im Landtag?
