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Constanze Oehlrich

GRÜNE 17.07.2025 Sitzungen 8/112

Danke, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! In der Haffburg, einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Nordwestmecklenburg, werden nach übereinstimmenden Berichten von Betroffenen Bewohner/-innen bei vermeintlichen Regelverstößen tagelang in so einem sogenannten Strafbereich untergebracht. Diese Maßnahme wird offenbar willkürlich verhängt und eben dann, wenn die Bewohnerinnen unter anderem ihre Reinigungspflichten nicht oder angeblich nicht ordnungsgemäß erfüllen. Es gibt einen konkreten Fall, der die Problematik verdeutlicht. Eine Bewohnerin, die tagsüber einen Integrationskurs besucht hat und dann eben einer geregelten Arbeit nachgeht, wurde in den sogenannten Strafbereich verlegt, mit der Begründung, dass sie ihre Reinigungspflichten nicht erfüllen würde. Dieser sogenannte Strafbereich soll die folgenden Zustände aufweisen: keine abschließbaren Schränke zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände, kein Kühlschrank, keine Kochgelegenheit, keine eigenen Schlüssel. Die Zimmer sollen nicht abschließbar sein. Männer und Frauen schlafen in Mehrbettzimmern in getrennten Bereichen, ohne Privatsphäre. Die Betroffenen dürfen während der gesamten Dauer dieser Strafmaßnahme die eigentliche Unterkunft nicht betreten. Ich würde gerne von Ihnen wissen, Herr Innenminister, wie viele Menschen letztes und dieses Jahr wegen welcher Verstöße in diesem sogenannten Strafbereich untergebracht wurden.

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