Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vielleicht einmal für alle: Das Verwaltungsgericht Berlin hat keine neue Rechtslage geschaffen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einfach nur die herrschende Meinung unter Europa- und Migrationsrechtlern wiedergegeben. (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD) Es ist einfach so, dass Zurückweisungen an der deutschen Grenze rechtswidrig sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nikolaus Kramer, AfD: Genau! Genau!) Menschen, die an der deutschen Grenze vorstellig werden und Asyl begehren, haben Anspruch auf eine Überprüfung. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das steht so in der Dublin-III-Verordnung. Und alles, was sozusagen dagegen unternommen wird, ist ein Verstoß gegen das Europarecht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Versuche, eine Notlage zu konstruieren, sind bislang einfach nicht gelungen (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) und werden, glaube ich, auch auf absehbare Zeit nicht gelingen.
