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Wolfgang Waldmüller

CDU 26.06.2025 Sitzungen 8/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle wollen die Energiewende, (Thore Stein, AfD: Nein!) aber wir wollen sie mit Augenmaß. Ich denke, wir stehen alle zu den Klimazielen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein!) aber nicht zulasten der kommunalen Selbstbestimmung, nicht auf dem Rücken der Bürger. Und wir bekennen uns zur Windkraft, zum gesteuerten, verträglichen Ausbau, (Thore Stein, AfD: Das ist aber in Ihrem Wahlkreis ganz anders, Herr Waldmüller!) aber nicht zum Wildwuchs. Darum bringen wir diesen Antrag ein. Denn was wir derzeit erleben, ist keine planvolle Energiewende, das ist ein Kontrollverlust durch das Bundesrecht. Und ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Nehmen Sie den Planungsverband Westmecklenburg. Westmecklenburg hat geliefert, am 9. April hat der Planungsverband beschlossen, 1,4 Prozent der Fläche sollen als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Das gesetzlich geforderte Zwischenziel für 2027 ist damit planerisch erfüllt, wenn auch noch nicht rechtskräftig umgesetzt. Und trotzdem können Windräder außerhalb der geplanten Vorrangflächen weiter genehmigt werden. Und warum? Weil das Bundesrecht, konkret Paragraf 65 BauGB, es in dieser Übergangszeit derzeit zulässt, ohne Rücksicht auf die Gemeinden, ohne Rücksicht auf die Akzeptanz. Das heißt also, Windkraftanlagen werden genehmigt, weil Regionalpläne noch nicht rechtswirksam sind. Zielabweichungsverfahren unterlaufen die Planungshoheit der Region (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schon seit 13 Jahren!) und Bundesrecht hebelt durch Paragraf 25 BauGB und Paragraf 2 EEG regionale Steuerung aus. Und das ist eben kein gesteuerter Ausbau, das ist ein gesetzlich organisierter Wildwuchs. Und das, meine Damen und Herren, auch unter der Verantwortung dieser Landesregierung, die dem Windkraftwildwuchs viel zu lange zugeschaut und zu wenig Einfluss in Berlin geltend gemacht hat. Die CDU hat hier im Landtag immer wieder angemahnt, dass es Rechtsklarheit und Planungshoheit braucht, dass die Energiewende nicht gegen die Menschen gemacht werden darf, dass die Schieflage von privatisierten Gewinnen und sozialisierten Kosten endlich durch regionale Wertschöpfung vor Ort behoben werden muss. Und was kam? Bislang nicht viel. Stattdessen konnte man in der SPD bis vor Kurzem fast den Eindruck gewinnen, als wäre jede Kritik an der Gesetzeslage ein Angriff auf die Energiewende selbst. Und jetzt? Jetzt erleben wir einen 180-Grad-Schwenk. Minister Blank fordert plötzlich auf der Energieministerkonferenz einen planbaren, regional abgestimmten Ausbau – genau das, was wir seit Jahren sagen. Ich kritisiere nicht die Aussage von Herrn Blank, nein, im Gegenteil, gut so, gut so! Aber Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch verspätete Einsicht, sondern durch konsequentes Handeln. Und genau deswegen liegt unser Antrag hier auf dem Tisch. Es ist das Angebot aus der Mitte der kommunalen Realität, aus der Verantwortung gegenüber Bürgermeistern, Gemeinden und Regionen. Wir begrüßen ausdrücklich, ausdrücklich, dass die CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf Bundesebene endlich eine Evaluierung der Flächenziele vereinbart haben. Das ist ein CDU-Erfolg, ein Kurswechsel, für den wir auch hier in Mecklenburg-Vorpommern – Sie kennen die ganzen Anträge dazu – lange gekämpft haben. Doch die Evaluation allein reicht nicht. Wir müssen jetzt handeln, um die Lücke zu schließen, Paragraf 35 BauGB und Paragraf 2 EEG, was die in der Realität hinterlassen haben. Ein zentrales Problem sind die Zielabweichungsverfahren. Solange keine Vorranggebiete rechtskräftig ausgewiesen sind, können weiterhin Anlagen außerhalb der Planung genehmigt werden, und selbst dann, wenn 1,4 Prozent als Teilziel bereits beschlossen wurde. Das sieht auch das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen so. In einem Beschluss vom September 24 hat es festgestellt, dass Paragraf 2 EEG derzeit zur Genehmigung führen kann, obwohl Regionalpläne eigentlich etwas anderes festlegen, und ein zweites, ein rechtsverbindliches, befristetes Moratorium auf Bundesebene, damit während der Übergangszeit keine weiteren Zielabweichungen das Vertrauen in die Planung zerstören. Paragraf 2 EEG verschärft das Problem, indem er das überragende öffentliche Interesse pauschal vor jede kommunale Steuerung stellt, selbst dort, wo eine Region ihr Soll längst erfüllt hat. Deshalb muss es gesetzlich klargestellt werden, dass dieses überragende Interesse dort endet, wo die regionale Planung ihre Ziele erfüllt hat, sonst wird jede gemeindliche und regionale Steuerung ausgehebelt, und genau das gefährdet die Akzeptanz. Unser Antrag schlägt genau das vor, meine Damen und Herren. Der Ausbau der Windkraft ist ein Gemeinschaftsprojekt, aber jede Gemeinschaft braucht auch Regeln. Wer plant, muss auch steuern dürfen, und wer liefert, darf nicht doppelt belastet werden. Wir stehen für eine Energiewende, die Klimaschutz, Planungshoheit und Bürgerakzeptanz zusammenbringt. Deswegen wollen wir heute mit diesem Antrag ein klares Zeichen setzen und bitten Sie dementsprechend um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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