Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Allermeiste ist ja schon gesagt, ich versuche, mich sozusagen auf das Wesentliche zu konzentrieren. Die Beflaggung öffentlicher Gebäude zielt in erster Linie darauf ab – der Innenminister hat es erläutert –, zu besonderen Anlässen durch das Zeigen hoheitlicher Symbole die Bewertung von Ereignissen durch staatliche und andere öffentliche Stellen zu demonstrieren. Daher sind in der Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage konkrete Anlässe benannt, an denen zu flaggen ist. Und wenn die AfD nun für Gemeinden und Gemeindeverbände das Recht einfordert, ihre Dienststellen auch ohne öffentlichen Anlass mit Bundes- und Landesflagge zu beflaggen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Ist das schlimm.) wird die Bedeutung der eigentlichen Beflaggungstage relativiert. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn ich diese Beflaggungstage jetzt gleich aufzähle, obwohl das schon mehrfach passiert ist, wird Ihnen, glaube ich, auch deutlich werden, deutlich vor Augen stehen, warum das ja vielleicht auch das Ansinnen der AfD-Fraktion ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Soll ich gleich noch die Nummer für einen Psychologen raussuchen für Sie?! Junge, Junge!) Hoheitlich zu flaggen ist am 27. Januar dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, am 9. Mai dem Europatag, der für Einheit, Frieden und Zusammenarbeit in Europa steht, am 23. Mai dem Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes als Grundlage unserer demokratischen Rechtsordnung, am 17. Juni dem Jahrestag des Aufstands vom 17. Juni 1953, dem Tag, an dem erstmals nach dem Ende der Nazidiktatur mehr als eine Million Menschen für demokratische Rechte demonstrierten, am 20. Juni dem Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung, der mit dem Weltflüchtlingstag zusammenfällt, am 20. Juli dem Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944, ein Symbol des Widerstands gegen Tyrannei und Gewaltherrschaft, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hab ich von Ihnen noch nie einen Post gesehen auf Social Media.) am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) am Volkstrauertag, an dem allen Opfern von Krieg und Gewalt gedacht wird. (Enrico Schult, AfD: Genau, da legen wir regelmäßig Kränze nieder, Frau Oehlrich.) Außerdem ist am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament, der Wahl zum Deutschen Bundestag, der Landtagswahlen und der Kommunalwahlen hoheitlich zu flaggen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Wir reden von acht Tagen im Jahr.) Diese Beflaggungstage sind besondere Momente der Erinnerung, des Gedenkens und des Feierns unserer demokratischen Werte. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Thomas Krüger, SPD, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Wenn öffentliche Gebäude auch ohne besonderen Anlass mit Bundes- und Landesflagge beflaggt werden könnten, würde jeder dieser Tage jedenfalls insoweit an Bedeutung verlieren. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
