Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu einer weiteren Folge von „Spaß mit Flaggen“, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) nicht mit Sheldon Cooper und Amy Farrah Fowler, sondern mit Ann Christin von Allwörden. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es tut mir leid, ich muss das jetzt durchziehen, denn ich bin, von Anfang an habe ich damit angefangen, jetzt muss ich das auch durchziehen. Und es ist wirklich schon erstaunlich, wie häufig wir uns in diesem Parlament mit diesem unfassbar wichtigen Thema Beflaggung beschäftigen, egal, um welche Flagge das geht, aber das sind die „Probleme“, die uns hier beschäftigen. Mir wurde übrigens auch schon aus der Bevölkerung gespiegelt, Leute, ganz ehrlich, beschäftigt euch mal mit den wichtigen Dingen, das sind die eher nicht so wichtigen. Aber nun gut, wir gehen darauf ein. Die Landesregierung des Freistaates Thüringen – und wir haben das heute schon gehört – hat mit Kabinettsbeschluss vom 17. Juni 2025 beschlossen, die Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude dahin gehend zu ändern, dass eine Dauerbeflaggung mit der Thüringenflagge, der Bundesflagge und der Europaflagge festgelegt wird. Der thüringe Chef der, der thüringische – schwieriges Wort – Chef der Staatskanzlei, Stefan Gruhner von der CDU, hat dazu erklärt, dass damit ein einheitliches Vorgehen in Thüringen sichergestellt werden soll und die Landesregierung der festen Überzeugung ist, dass die Dauerbeflaggung das Gemeinschafts- und Heimatgefühl stärken kann. Die neue Landesverordnung selbst kommt von Thüringens Innenminister Georg Maier von der SPD. Er empfiehlt den Kommunen, sich an der neuen Verordnung zu orientieren und ihre Dienstgebäude ebenfalls zu beflaggen. Für die Landeshauptstadt Schwerin hat die Stadtvertretung auf Antrag der CDU-Fraktion am 6. Mai 2025 den Oberbürgermeister beauftragt – ich glaube, das war auch gerade in der Rede von Herrn Kramer schon Bestandteil, wenn ich das richtig gehört habe, war so, ne, ja?! –, dass eine hoheitliche Beflaggung der öffentlichen Gebäude in Schwerin mit Landesflagge, Bundesflagge und der Flagge der Europäischen Union ganzjährig anlasslos möglich ist, sofern anlasslose hoheitliche Beflaggung möglich ist. Die Beflaggung soll für alle öffentlichen Gebäude angeordnet werden, und es ist sicherzustellen, dass eine nicht hoheitliche Beflaggung von öffentlichen Gebäuden nur in begründeten Einzelfällen nach Zustimmung des Hauptausschusses erfolgt. Es soll auch sichergestellt werden, dass bis 2035 vor und an allen öffentlichen Gebäuden die bautechnischen Voraussetzungen für die Beflaggung gegeben sind – also ein umfangreicher Antrag. Ich habe in einer Kleinen Anfrage auf Drucksache 8/5001 vom 5. Juni 2025 von Innenminister Pegel wissen wollen, ob die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern eine Änderung der Beflaggungsverordnung plant, was die Landesregierung von derartigen Beschlüssen auf kommunaler Ebene hält und welche Gründe überhaupt aus Sicht der Landesregierung gegen eine dauerhafte anlasslose hoheitliche Beflaggung öffentlicher Gebäude sprechen würden. Das Innenministerium hat meine Kleine Anfrage zu dem Thema heute auch beantwortet, also heute lag es mir vor zumindest. Der Innenminister hat heute ja auch schon dazu quasi ausgeführt, warum. (Minister Christian Pegel: Ist ähnlich.) Es ist wahrscheinlich gen… Nein, es ist nicht ähnlich, es ist genau gleich. Gott sei Dank, sage ich. (Heiterkeit bei Minister Christian Pegel) Was allerdings spannend ist, dass es offensichtlich gang und gäbe zu werden scheint, dass die Presse vor dem Parlament informiert wird. Also wir konnten das vorher schon der Presse entnehmen, was jetzt, (Marc Reinhardt, CDU: Ein Skandal!) was jetzt in meiner Kleinen Anfrage beantwortet wird. Wir konnten also schon im „Nordkurier“, in der SVZ am 24. Juni erfahren, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass die von CDU und SPD geführte Landesregierung in Thüringen kein Vorbild für den SPD-Innenminister in Mecklenburg-Vorpommern ist, (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) Zitat der Sprecherin des Innenministeriums: „Eine ganzjährige anlasslose hoheitliche Beflaggung wird fachlich nicht befürwortet.“ Und weiter wird ausgeführt, dass eine solche Entscheidung dazu führen würde, „dass sowohl regelmäßige als auch durch den Innenminister bestimmte Beflaggungstage nicht mehr wahrnehmbar und damit entwertet würden“, Sie haben es hier ausgeführt. „Auch eine Beflaggung zu besonderen regionalen Anlässen wäre dann nicht mehr erkennbar.“ Das ist genau der Wortlaut der Antwort auf meine Kleine Anfrage. Und genauso hat es Herr Pegel hier eben wiedergegeben, und genauso steht es auch in der Presse. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was soll diese Antwort eigentlich bedeuten? Eine anlasslose, dauerhafte Beflaggung mit unserer Landesflagge, der Bundes- und Europaflagge ist nicht mehr so wertvoll, weil sie nicht durch Innenminister Pegel angeordnet wurde? Und was sind besondere regionale Anlässe, die durch das Hissen der Landes-, Bundes und Europaflagge nicht mehr erkennbar sind? Vielleicht will der Innenminister dazu noch einmal ausführen?! Er kann ja hier im Landtag so viel Redezeit beantragen, wie er möchte. Die Flagge von Mecklenburg-Vorpommern steht für die Eigenständigkeit unseres Landes innerhalb des Bundesstaates. Die Bundesflagge ist das Bekenntnis zu unserer Bundesrepublik Deutschland. Und die Europaflagge symbolisiert die Zugehörigkeit Deutschlands zu einem einzigartigen wirtschaftlichen und politischen Zusammenschluss europäischer Staaten, zu einer europäischen Wertegemeinschaft, zu der die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte gehört. Die AfD jedenfalls will keine Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Flagge der Europäischen Union. Sie fürchtet das blaue Tuch mit gelben Sternen. Und auch wenn sie einen Dexit, also den Austritt Deutschlands aus der EU, lieber nicht mehr öffentlich fordert, (Torsten Renz, CDU: Haben wir ja gehört, das Geld wollen sie nehmen, aber …) nach der Vorstellung der AfD und Björn Höcke muss diese existierende EU sterben, damit das wahre Europa leben kann. Sie lässt ihre Mitglieder lieber auf einem ehemaligen Bahnhofsgebäude in Bützow die Flagge der AfD neben die Bundesflagge hissen. Und dazu schreibt der Abgeordnete der AfD-Fraktion in diesem Landtag mit Namen Martin Lenin Wladimir Schmidt in den Medien: „Bützow ist erobert.“ Genau das zeigt, was die AfD mit diesem Antrag eigentlich will. Sie gibt sich volksnah und demokratisch, aber in Wahrheit schwelgt sie in irgendwelchen Vorstellungen von Besatzung und Eroberung. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Sebastian Ehlers, CDU – Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD – Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Ein Antrag der AfD, der sich vermeintlich in den Dienst der Kommunen stellt und dabei nur eigene Interessen verfolgt, den brauchen wir nicht. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind aber steile Verschwörungstheorien.) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU)
