Paul-Joachim Timm
Schönen guten Morgen, Frau Landtagspräsidentin! Einen schönen guten Morgen, Herr Innenminister! Die Bundesregierung, aber auch verschiedene Landesregierungen haben das Recht, vom Verbot extremistischer Bestrebungen Gebrauch zu machen. Vereinigungen, Vereine, Institutionen können verboten werden. Da ist dann, sollte dieses Verbot erfolgen, auch der Rechtsweg offen, beispielsweise wie beim „Compact“-Magazin kann das aufgehoben werden. Jeden Montag drehen wir uns hier im Hause um das Thema Nordkreuz, um Umsturzfantasien, um Feindeslisten. Meine Frage an Sie: Warum wurde Nordkreuz bis heute nicht verboten?
