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Rainer Albrecht

SPD 25.06.2025 Sitzungen 8/108

Das wird auch immer weniger. (allgemeine Heiterkeit und Unruhe) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Was will die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag erreichen? Es sollen durch den Landtag folgende Feststellungen getroffen werden: Bei der LGE, Landesgrunderwerb MV GmbH, sei die Förderung des sozialen Wohnungsbaus nicht mehr vorrangiger Gesellschaftszweck. Ohne Beteiligung des Landtages sei der Unternehmensgegenstand in der Satzung der LGE neu gefasst worden, und das Engagement renditeorientierter Segmente wie Ferienimmobilien und Gewerbeflächenentwicklung stehe im Mittelpunkt der LGE, der Tätigkeit der LGE. Meine Damen und Herren, deshalb soll die Landesregierung zu folgenden Maßnahmen aufgefordert werden: Grundsätzlich mindestens 30 Prozent sozial gebundenen Wohnraum bei zukünftigen Projekten entstehen zu lassen und ihre Landesflächen sollen mit der Zweckbindung „sozialer Wohnungsbau“ bereitgestellt werden. Zweitens. Die Verankerung „gemeinwohlorientierter Wohnungsbau“ soll als vorrangiger Gesellschaftszweck in die Satzung der LGE aufgenommen werden. Dem Landtag eine Änderung der Landeshaushaltsordnung Paragraf 63 und 65 vorzuschlagen, sodass der Landtag über Änderungen des Gesellschaftsvertrages, des Unternehmenszwecks sowie die Veräußerung von Landesbeteiligungen unterrichtet wird. Und viertens. Es ist eine verbindliche Kooperationsstrategie der LGE mit gemeinwohlorientierten Wohnungsbauträgern zu entwickeln. Und schlussendlich soll alle zwei Jahre öffentlich zum Thema „soziales Wohnen“ im Rahmen eines systematischen, handlungsorientierten Armuts- und Reichtumsberichtes informiert werden. Meine Damen und Herren Abgeordnete, im Satzungszweck der LGE steht Folgendes, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich: Das Unternehmen ist „eine Landesgesellschaft zur Entwicklung und Förderung von Städtebau, Stadterneuerung und Wohnungsbau unter Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Belange, zur Unterstützung strukturpolitischer Interessen des Landes“ M-V „unter Ressourcen schonenden und demografischen Aspekten“, Zitatende. Halten wir an dieser Stelle fest: Die LGE hat sehr wohl in ihrer Satzung den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau festgelegt, Herr Damm. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem ist die LGE aber keine Wohnungsbaugesellschaft beziehungsweise -genossenschaft und soll es auch nicht sein und werden. Die LGE ist Dienstleister des Landes und der Kommunen für städtebauliche Planung und Konzeptentwicklung. Meine Damen und Herren, zum Thema „Förderung des sozialen Wohnens“ wurde hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern schon sehr viel besprochen und diskutiert. Es gibt ausreichend Förderprogramme des Landes für den sozialen Wohnungsbau. Außerdem investiert das Land bereits wesentliche Haushaltsmittel in die Förderung des sozialen Wohnraums. Seit 2017 sind in Mecklenburg-Vorpommern allein mit der Neubauförderung Wohnungsbau Sozial 1.926 Sozialwohnungen mit einer Gesamtsumme von rund 152,4 Millionen Euro gefördert worden. So ist zum Beispiel die Förderung von Wohnraumanpassung zur Herstellung von Barrierefreiheit oder Barrierearmut nach der Modernisierungsrichtlinie möglich. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Darlehensprogramm mit Tilgungsnachlass ohne Verzinsung ist auf die nachfragegerechte Sanierung der Wohnungsbestände insbesondere für Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen ausgerichtet. Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Förderung richtet sich sowohl an Eigennutzer als auch an Vermieter von Miet- und Genossenschaftswohnungen. Durch das Förderprogramm Wohnungsbau Sozial unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum mit zinsfreien Darlehen inklusive Tilgungsnachlass. Die Belegungsbindung ist auf 40 Jahre festgelegt, das werden Sie kennen. Weiterhin werden im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ auch das studentische Wohnen und das Wohnen für Auszubildende gefördert, zum Beispiel die Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Förderung erfolgt über das Neubauprogramm Wohnungsbau Sozial und die Modernisierungsrichtlinie. Die im vorliegenden Antrag geforderten Berichtspflichten würden nur ein Mehr an Bürokratie mit sich bringen. Dies ist eindeutig abzulehnen. Meine Damen und Herren, Transparenz ist wichtig, aber baut keine einzige Wohnung. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt Beispiele für bezahlbares Wohnen im Land, bei denen die LGE entsprechend ihres Satzungszwecks mitgewirkt hat, so zum Beispiel bei der Entwicklung von Modellen für preisgünstiges Wohnbauland und mietpreisgebundenes Wohnen. Auch bei neuen Bau- und Planungsvorhaben in der Stadterneuerung und Stadtentwicklung wird eine soziale und nachhaltige Quartiersgestaltung berücksichtigt. In der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage, die Sie ja auch in der Begründung zu Ihrem Antrag erwähnen, werden die Aufgaben, Ziele und Leistungen der LGE Mecklenburg-Vorpommern ausführlich dargestellt. Unter anderem wird in Frage 6 bezüglich der Leistung der LGE seitens des Innenministeriums ausgeführt, ich zitiere auszugsweise mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „die Gründung von Projektgesellschaften mit Kommunen oder kommunalen Gesellschaften, um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen“. Aha! Also nicht das, was Sie gerade hier vorgetragen haben, Herr Damm. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese … Ja. Diese Kleine Anfrage wurde nun von Ihnen in einen entsprechenden Antrag umgemünzt, um vom Landtag feststellen zu lassen, dass die LGE nicht genug für den sozialen Wohnungsbau unternimmt. Aber die in der sehr umfangreichen Antwort auf Ihre Kleine Anfrage nachgefragten vertraglichen Beziehungen der LGE mit den Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern finden in Ihrem Antrag keine Erwähnung. Die Erfolge der LGE lassen sich aus dem Beteiligungsbericht des Landes M-V für das Geschäftsjahr 2022 bis 2023 vom 16. Januar 25 ablesen. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich auch hier: „In der Flächenentwicklung und Erschließung als Partnerin der Kommunen unterstützt sie“ – die LGE – „die Schaffung von bezahlbarem Wohnbauland und Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern.“ Zitatende. Auch in der neuesten Ausgabe des Informationsblattes „Leben in Stadt und Land“ der LGE wird über die Projekte zum bezahlbaren Wohnen zum Beispiel in der Region Westmecklenburg berichtet. Meine Damen und Herren Abgeordnete, anhand dieser Ausführungen bedarf es dieses Antrages nicht. Und gerade im Hinblick auf die sehr ausführliche und informative Beantwortung der Kleinen Anfrage auf der Drucksache 8/4217 – sollte sich jeder mal anschauen – lehnt die SPD-Fraktion Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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