Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die AfD-Fraktion die öffentliche Berichterstattung durch den Verfassungsschutz abschaffen. Künftig soll die Öffentlichkeit nicht mehr erfahren, wenn eine Organisation, ein Verein oder auch eine Partei vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft wird. Die Öffentlichkeit soll sich künftig also nicht mehr gegen Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung wappnen können. Das ist nichts anderes als ein gezielter Versuch, die wehrhafte Demokratie auszuhebeln. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Verfassungsschutz schützt die Demokratie im Dialog mit der Öffentlichkeit. Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und sie transparent zu benennen, damit Staat, Gesellschaft und jeder Einzelne (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) diesen in angemessener Weise, namentlich mit politischen Mitteln, begegnen können. Die öffentliche Berichterstattung des Verfassungsschutzes ist so gesehen eine Vorkehrung zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Nun könnte man es sich einfach machen und sagen, dagegen hat die AfD-Fraktion natürlich etwas. Es geht ihr nicht um Rechtsstaatlichkeit, es geht ihr um sich selbst. Die AfD hat Angst, dass sie im nächsten Verfassungsschutzbericht als das bezeichnet wird, was sie ist, eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Und dann könnte man der AfD noch einen mitgeben und sagen: Wer nicht im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden möchte, sollte sich eben nicht verfassungsfeindlich verhalten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Doch das ist nicht der Punkt. Vielmehr ist dieser Gesetzentwurf ein weiteres Element des von der AfD unternommenen Versuchs der Delegitimierung demokratischer Institutionen. (Nikolaus Kramer, AfD: Da haben wir es wieder. Bingo!) In der Begründung des Gesetzentwurfs ist von Stigmatisierung die Rede, von einer Verzerrung des politischen Wettbewerbs und von Missbrauchsgefahr. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Anerkannte staatsrechtliche Diskussionen.) Eine solche Gefahr besteht jedoch nicht. Eine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen und ist gerichtlich voll überprüfbar. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Unser Staat darf sich nicht stumm machen, schon gar nicht auf Druck derer, die ihn ablehnen. Sehr geehrte Kolleg/-innen, unsere Demokratie ist wehrhaft. Unsere Landesverfassung schützt die Meinungsfreiheit, ja, aber sie schützt auch die demokratische Ordnung vor denen, die sie von innen aushöhlen und letztlich abschaffen wollen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Gesetzentwurf der AfD würde die öffentliche Wirksamkeit des Verfassungsschutzes neutralisieren und damit eine zentrale Verteidigungslinie unserer Demokratie deutlich schwächen. Meine Fraktion, das wissen Sie, ist für mehr öffentliche Berichterstattung durch den Verfassungsschutz und nicht für weniger. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
