Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Wir haben soeben ja die Einbringung des Gesetzentwurfs der AfD gehört und auch schon die Reaktionen der Kollegen hier im Plenarsaal dazu. Und außer Kopfschütteln bleibt mir bei diesem Gesetzentwurf eigentlich auch nicht mehr viel zu tun – außer Ablehnung natürlich, aber dazu komme ich später. Nach Paragraf 5 Absatz 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes M-V informiert die Verfassungsschutzbehörde die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Sie kann dazu insbesondere die Verfassungsschutzberichte veröffentlichen und Prävention im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, gleichzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. Mit der Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes will die AfD eine Regelung ganz speziell und ausschließlich nur für sich selbst schaffen. Die Information der Öffentlichkeit und Veröffentlichung von Verfassungsschutzberichten und Prävention im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit nach Paragraf 5 Absatz 2 und die Informationsübermittlung an die Öffentlichkeit nach Paragraf 22 sollen aus dem Gesetz gestrichen werden. Nach der Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hat die AfD Klage erhoben – das haben wir ja eben schon gehört – und auch Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln zur gerichtlichen Überprüfung gestellt. Der Verfassungsschutz hat sich in seiner Stillhaltezusage verpflichtet, bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln über den Eilantrag die AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch zu behandeln und zu bezeichnen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Machen Sie das denn anders?) Jetzt versucht die AfD, den Folgen einer möglichen Einstufung auf Landesebene zuvorzukommen. Zumindest in Mecklenburg-Vorpommern soll es nach ihren Vorstellungen dem Verfassungsschutz verwehrt sein, die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu informieren. Aber nur deshalb, weil es um die AfD geht, um ihre persönlichen Befindlichkeiten und um die mögliche Gefahr, die von Angehörigen ihrer Partei ausgeht und die Sie nicht steuern können. Andererseits wollen Sie auf diese Extremisten in Ihren Reihen auch nicht verzichten. Und Sie haben die Fraktionen … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und Sie haben die Fraktionen von SPD und LINKE im Nacken, die mit dem eigenen Antrag „Rechtsstaat und Demokratie schützen – Politisch motivierte Kriminalität und Rechtsextremismus bekämpfen – Zivilgesellschaft den Rücken stärken“ im Gegenzug zu Ihrem Antrag sogar vorab prüfen lassen wollen, (Horst Förster, AfD: NGOs, die Sie nicht mehr unter Kontrolle haben wollen.) welche Konsequenzen sich aus der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung für im öffentlichen Dienst beschäftigte Mitglieder der AfD ergeben. SPD und LINKE wollen auch geeignete Schritte vorbereiten, um mit Ländern und Bund die Möglichkeiten eines Parteiverbotes oder der Entziehung staatlicher Mittel prüfen zu lassen. Wie auch immer diese Schritte aussehen sollen, bevor es eine gerichtliche Entscheidung gibt, die rechtsverbindlich ist, wir werden später darüber noch beraten. Wenn es also um die Möglichkeit, Strafbarkeit und Verfassungswidrigkeit Ihres Handelns bundesweit geht, dann soll zumindest die Öffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern darüber nicht informiert werden, jedenfalls nicht vom eigenen Verfassungsschutz. Angesichts der neuen Bedrohungslage (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) ist im Gegenteil ein ganz anderes Handeln notwendig. Ich hatte gerade erklärt, dass der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit sehr wohl informiert. Die neue Bundesregierung hat sich darauf verständigt, den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt zu stärken. Der bestehende Bundessicherheitsrat wird zu einem neuen nationalen Sicherheitsrat entwickelt, und das wird unter Umständen auch Auswirkungen auf den Verfassungsschutz der Länder und damit auch auf unser Land haben. Und das aus gutem Grund oder eben auch aus schlechtem Grund – wie man das jetzt sehen möchte. Wir lehnen Ihren Gesetzesentwurf ab und eine Überweisung ebenso. Sie können ein Bahnhofsdach in Bützow mit Ihrer Flagge erobern, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) wie Ihr Kollege Martin Lenin Wladimir Schmidt das in AfD-typischem Demokratieverständnis so gepostet hat. Den Verfassungsschutz unseres Landes werden Sie für Ihre Zwecke nicht besetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)
