Steffi Pulz-Debler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Die Koalitionspartner haben sich in Ziffer 392 der Koalitionsvereinbarung auf die Weiterentwicklung des Einrichtungenqualitätsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern zu einem modernen Wohn- und Teilhabegesetz verständigt. Insbesondere hatten wir die Personalbemessung in Alten- und Pflegeheimen im Blick und wollten diese praxisgerechter gestalten. Das haben wir bereits 2023 umgesetzt. Das Gesetz zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und in Räumlichkeiten für Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe oder kurz das Einrichtungenqualitätsgesetz stammt aus dem Mai 2010 und hat sich bewährt. Es ist trotz dreier Anpassungen im Jahr 2012, 2019 und 2023 nicht mehr zeitgemäß gewesen. Nach einem längeren und intensiven Dialogprozess – die Ministerin ist darauf eingegangen – liegt uns nun heute die Neufassung des Gesetzes zur Beratung vor. Wichtig ist meiner Fraktion, dass mit dem neuen Gesetz der Anwendungsbereich neu geordnet und erweitert wird. Es werden Tageshospize, Pflegewohngemeinschaften einschließlich der Intensivpflegewohngemeinschaft und das anbieterverantwortete alternative Wohnen aufgenommen. Die Prüftätigkeit und Zuständigkeiten werden neu sortiert, Doppelprüfungen und Doppelzuständigkeiten werden vermieden. Damit werden sowohl die Prüfbehörden als auch die Einrichtungen entlastet. Das neue Gesetz orientiert sich stärker an den Konzepten der Einrichtungen, sodass bauliche und personelle Standards auch flexibler angewendet werden können. Es kommt nun nicht mehr darauf an, ob ein halber Meter oder ein Meter an der Wohnfläche fehlt. Entscheidend sind eine menschenwürdige, vernünftige und eine zeitgemäße Unterbringung und Betreuung von Menschen. Zudem werden Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt. Neu sind der Anspruch auf Erstberatung des Anbieters durch die zuständige Behörde vor Inbetriebnahme einer Wohnform und das mindestens alle zwei Jahre stattfindende Beratungsgespräch für Wohnformen mit einem umfassenden Leistungsangebot. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleg-/innen Abgeordnete! Ich finde, uns liegt ein gutes Gesetz vor, und ich freue mich auf das Anhörungsverfahren und die Verbesserungsvorschläge. – Herzlichen Dank bis dahin! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
