Harry Glawe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Einrichtungenqualitätsgesetz ist, denke ich, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, um einerseits Bewohnerrechte zu stärken, andererseits aber auch darauf hinzuwirken, dass wir den demografischen Wandel vor uns haben. Die Babyboomer gehen bis 2032 weitestgehend in Rente. Und die … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nicht alle!) Ja, nicht alle, das ist wohl richtig, aber es geht ja darum, dass wir politisch darüber nachdenken müssen, wie wir die Versorgung insgesamt auf verschiedene Beine stellen, um entsprechend den Anforderungen die Angebote dann auch so zu gestalten, dass die zukunftsorientiert ausgerichtet sind. Meine Damen und Herren, dazu gehören natürlich auch die im Gesetzentwurf enthaltenen Dinge, wie Hospize, Tageshospize zu schaffen, angebotsverantwortliche Pflegewohngemeinschaften zu schaffen – Intensivpflegewohngemeinschaften sind selbstverständlich auch nötig – und anbieterverantwortetes alternatives Wohnen. Das sind Dinge, denke ich, die unbedingt kommen müssen. Abbau von Bürokratie und Doppelstrukturen, da muss natürlich genau geschaut werden, was müssen wir leisten und was brauchen wir uns nicht mehr zu leisten. Das wird noch ein Thema sein, das insgesamt, glaube ich, auch im Ausschuss und in den Ausschüssen diskutiert werden muss. Wir brauchen auch bei der Frage der Baukosten – da sollen ja die Kappungsgrenzen fallen –, darüber muss intensiv nachgedacht werden, wie wir intensiv die Verantwortung dann auch weitergeben. Mit dazu gehört auch, das Landespflegegesetz sich noch mal anzuschauen, denn wir haben im Bereich der Heime, ich habe das schon ein paarmal gesagt, im Artikel 52, sozusagen in den 90er-Jahren gab es Abschreibungsmöglichkeiten von 3 bis 5 Euro auf den Tagessatz. Heute sind die Tagessätze für Heimbewohner bei 16 bis 21/22 Euro. Das sind auch Dinge, über die man aus meiner Sicht noch mal nachdenken muss, um den Investitionsstau dann auch in den Griff zu kriegen. Meine Damen und Herren, wir haben gehört von der Ministerin, dass viele Beteiligte schon bei der Vorbereitung dieses Gesetzes seit zwei Jahren mitgewirkt haben. Die Anhörungen sind ja in Vorkabinettsbefassung gelaufen. Und jetzt steht es an uns, hier im Parlament die Dinge noch mal aufzurufen, auch Anhörungen vorzunehmen und dann dafür zu sorgen, dass wir ein zukunftsgerichtetes Qualitätsgesetz auf den Weg bringen, das dem Anspruch auch der Zukunft gerecht wird. In dem Sinne will ich sagen, die CDU-Fraktion wird der Überweisung zustimmen und wird sich konstruktiv an den jeweiligen Gesprächen, Anhörungen und dann auch bei der Gesetzesgestaltung beteiligen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
